Betreff
Verwendung des Stadtwappens durch den TV 1877 Lauf
Vorlage
FB 1/021/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

Dem TV 1877 Lauf e.V., vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Friedrich Vollmer, wird die Verwendung des Stadtwappens der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zur kostenfreien Abbildung auf der ersten Seite des Altstadtfest-Heftes nach Art. 4 Abs. 3 GO genehmigt.

Das Wappen ist in heraldisch einwandfreier Form und Farbe wiederzugeben. Die Genehmigung wird ausschließlich für den oben genannten Zweck erteilt.

 

 

 

Mit Schreiben vom 09.05.2019 beantragt der TV 1877 Lauf e.V., als Veranstalter des Altstadtfestes 2019, eine Genehmigung zur Verwendung des Wappens der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zur Nutzung auf der ersten Seite des Altstadtfest-Heftes. Auf dieser Seite wird der Verein vorgestellt und das Wappen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz soll oben rechts abgebildet werden.

Seitens der Verwaltung bestehen gegen die Verwendung des Stadtwappens keine Bedenken, wenn das städtische Wappen in heraldisch einwandfreier Form und Farbe wiedergegeben wird.