Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Dem TV 1877 Lauf e.V.,
vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Friedrich Vollmer, wird die Verwendung
des Stadtwappens der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zur kostenfreien Abbildung auf der
ersten Seite des Altstadtfest-Heftes nach Art. 4 Abs. 3 GO genehmigt.
Das Wappen ist in
heraldisch einwandfreier Form und Farbe wiederzugeben. Die Genehmigung wird
ausschließlich für den oben genannten Zweck erteilt.
Mit Schreiben vom
09.05.2019 beantragt der TV 1877 Lauf e.V., als Veranstalter des Altstadtfestes
2019, eine Genehmigung zur Verwendung des Wappens der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
zur Nutzung auf der ersten Seite des Altstadtfest-Heftes. Auf dieser Seite wird
der Verein vorgestellt und das Wappen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz soll oben
rechts abgebildet werden.
Seitens der Verwaltung
bestehen gegen die Verwendung des Stadtwappens keine Bedenken, wenn das
städtische Wappen in heraldisch einwandfreier Form und Farbe wiedergegeben
wird.