Betreff
Finanzbericht für das 1. Quartal 2019
Vorlage
FB 2/010/2019
Aktenzeichen
940/FB 2/Wk
Art
Informationsvorlage_alt2

Zum Ende des 1. Quartals 2019 wurde am 28.03.2019 der Haushalt für das Jahr 2019 verabschiedet und auch gleichzeitig das Jahresrechnungsergebnis 2018 bekanntgegeben.

Insoweit konnten die zu erwartenden Einnahme- und Ausgabeansätze nahezu punktgenau ermittelt und eingestellt werden.

Die innerhalb dieses Zeitraums eingegangenen Steuerbeteiligungen und Steuern bzw. geleisteten Umlagebeträge sind erfahrungsgemäß noch nicht alle aussagekräftig genug, um bereits eine sichere Einschätzung für das Jahr geben zu können.

Wie schon in den letzten Berichten werden – soweit nicht anders erwähnt – grundsätzlich die im Quartal eingegangenen Ist-Beträge genannt. Wenn bereits die zu erwartenden Jahresbeträge feststehen, weil entsprechende Bescheid vorliegen, wird darauf hingewiesen.

Mit Datum 20.03.2019 gingen die Stellungnahmen zum Haushalt 2019 für die von der Stadt Lauf a.d.Peg. verwaltete Glockengießer-Spitalstiftung und die J.F.Barth’sche Stiftung ein. Während für die J.F.Barth’sche Stiftung nur eine rechtsaufsichtliche Würdigung erfolgte, erhielt die Spitalstiftung die rechtsaufsichtliche Genehmigung zur Aufnahme eines Kommunalkredites, allerdings sind dazu noch einige Vorgaben gegenüber dem Landratsamt zu erfüllen.

Die Kassenlage zeigte sich während des Quartals stabil; die ersten Abbuchungsläufe zum 15.02.2019 und die ersten Quartalsbeträge der Steuerbeteiligungen machten z. B. die Aufnahme von Kassenkrediten nicht notwendig. Die Rücklage musste entsprechend des Jahresrechnungsergebnisses 2018 in Anspruch genommen werden.

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Einkommensteuer-Ersatz und Anteil an der Umsatzsteuer                                                                                                                                                               Im ersten Vierteljahr können bei diesen Beteiligungsarten immer nur die Abrechnungen des 4. Quartals des Vorjahres verbucht werden: so mussten bei der Einkommensteuer 28.999 Euro und bei der Umsatzsteuer 27.700 Euro zurückgezahlt werden. Aus dem Einkommensteuer-Ersatz erhielt die Stadt Lauf a.d.Peg. noch 4.678 Euro.

Gewerbesteuer/Gewerbesteuerumlage                                                                                                                     Die Beträge der Gewerbesteuer sind die, die sich während der einzelnen Quartale am meisten nach oben oder unten verändern können. Insbesondere in den ersten beiden Vierteljahren zeigen sich oft deutlich höhere Einnahmen als dies gegen Jahresende der Fall ist. So ist im ersten Quartal der geplante Haushaltsansatz bereits fast erreicht; auch eine deutliche Erhöhung gegenüber dem Vorjahreszeitraum 2018 ist sichtbar.

Ansatz 2019

AO-Soll zum 31.03.

AO-Soll im Vorjahreszeitraum

Ist 31.03.2019

13.500.000

13.370.151,19

12.222.309,55

3.397.806,45

Die Gewerbesteuerumlage enthält im Quartal allerdings nur die Nachzahlung für das Jahr 2018 mit 317.891 Euro in Soll und Ist.

Anteil am Aufkommen der Grunderwerbsteuer                                                               23.337,36 Euro                                                                                                                    Gegenüber dem Vorjahresquartal (76.228,13 Euro) liegen die monatlichen Raten deutlich niedriger. Allerdings fehlt noch der Monat März; die Rate dafür wird erst dem nächsten Quartal zugerechnet werden.

Kommunalanteil am örtlichen Kfz.-Steueraufkommen                                                        65.325 Euro                                                                                                                             Der Jahresbescheid für 2019 weist mit 261.300 Euro denselben Betrag wie in 2018 aus. Der Haushaltsansatz ist damit konkret ermittelt.

Realsteuern                                                                                                                                     GrSt A 65.907,54 Euro                                                                                                                GrSt B 2.838.779,61 Euro                                                                                                        Hundesteuer 95.622 Euro                                                                                                        Diese gemeindlichen Steuern, die der Steuerhoheit der Kommune unterliegen, haben fast schon die geplanten Haushaltsansätze erreicht: 66.000/2.840.000/98.000 Euro. Gegenüber dem ersten Quartal 2018 zeigen sich keine nennenswerten Abweichungen.

Sonstige Steuereinnahmen/Art. 7 FAG                                                                                   122.378 Euro                                                                                                                          Auch hier liegt bereits der Bescheid für 2019 vor; insgesamt sind danach 489.511,50 Euro zu erwarten, ein leichtes Gesamtplus von 3,38 % gegenüber dem Vorjahr.

Schlüsselzuweisung                                                                                                               719.622 Euro                                                                                                                              Der Anstieg der Schlüsselzuweisung 2019 macht sich natürlich bereits im ersten Vierteljahr bemerkbar. Mit gut 36,5 % Mehr schlägt die erste Rate zu Buche. Insgesamt sind 2.878.488 Euro zu erwarten; auf die Erhöhung dieses Einnahmeansatzes wurde bereits zum Haushalt 2019 (Vorbericht) ausführlich verwiesen und auch das dazu erstellte Diagramm aktualisiert.

Kreisumlage                                                                                                                      3.507.412,23 Euro                                                                                                                 Durch die erfreuliche Senkung des Umlagehebesatzes des Landkreises um einen Prozentpunkt auf 45,5 Punkte relativiert sich die Erhöhung auf insgesamt 14.599.571 Euro für das Jahr 2019 etwas: die erhöhte Umlagekraft der Stadt Lauf a.d.Peg. wird nämlich gegenüber 2018 noch immer zu Mehrausgaben von 569.922,08 Euro führen.

Budgetberichte                                                                                                                       Die Budgets des Verwaltungshaushalts, die den einzelnen Einrichtungen (Kindertagesstätten, Schulen, Feuerwehr usw.) zur Verfügung stehen, sind noch in geringem Umfang bebucht, was auch der späten Haushaltsverabschiedung geschuldet ist. Verfügbare und benötigte Reste wurden im Rahmen der Jahresrechnung vom Stadtrat übertragen.

Vermögenshaushalt                                                                                                                         Mit der Auftragsvergabe für eine der größten Baumaßnahmen der kommenden Jahre, der Generalsanierung der Bertleinschule, Ende Februar wurde ein erheblicher Teil der Mittel aus dem diesjährigen Vermögenshaushalt gebunden; allerdings gleichzeitig unter Inanspruchnahme dafür vorhandener Haushaltsreste und entsprechender Verpflichtungsermächtigungen.

Auch die weiteren bereits begonnenen oder neu beschlossenen investiven Maßnahmen laufen inzwischen weiter oder haben begonnen.

Mit der Jahresrechnung 2018 wurden vorhandene und benötigte Haushaltsreste bei den einzelnen Maßnahmen zur Verfügung gestellt, so dass auch ohne Neuansätze in 2019 die Arbeiten fortgeführt und/oder zu Ende gebracht werden können.

Neu ist ab diesem Jahr die Budgetierung für einzelne Bereiche im Haushalt; so wurden z. B. für die Abschnitte EDV/IT-Ausstattung, Hoch- und Tiefbau, Schulen, Kitas,  Kultur-einrichtungen u. a. Mittel als Gesamtbudgets zur Verfügung gestellt, über die grundsätzlich frei verfügt werden kann, je nach Bedarf und Notwendigkeit, aber auch entsprechend der erfahrungsgemäß benötigten Beträge in den Vorjahren. Genaueres dazu wird sich im Laufe des Jahres sagen lassen: reichen die geschätzten Mittel aus, wie funktioniert die Verteilung innerhalb der Budgets, zeigen sich Synergieeffekte, was ist Positiv was Negativ in der Umsetzung.                                                                                                                                In den kommenden Vierteljahresberichten soll dementsprechend berichtet werden.