Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss beschließt:
Dem Lions Club Lauf, vertreten durch den Präsidenten Hüseyin Cakir, wird
die Verwendung des Stadtwappens der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zur kostenfreien
Verwendung in einem Ehrenwimpel nach Art. 4 Abs. 3 GO genehmigt.
Das Wappen ist in heraldisch einwandfreier Form und Farbe im Wimpel
wiederzugeben. Die Genehmigung wird ausschließlich für den oben genannten Zweck
erteilt.
Mit Schreiben vom 19. März 2019 beantragt der Lions Club Lauf eine
Genehmigung zur Verwendung des Wappens der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zur Nutzung
in einem Ehrenwimpel, der als Gastgeschenk bei Besuchen dienen soll. Geplant
ist eine Auflage von ca. 150 Stück.
Seitens der Verwaltung bestehen gegen die Verwendung des Stadtwappens keine Bedenken, wenn das städtische Wappen in heraldisch einwandfreier Form und Farbe wiedergegeben wird.