Betreff
Verwendung des Stadtwappens der Stadt Lauf a.d.Pegnitz durch den Lions Club Lauf
Vorlage
FB 1/015/2019
Aktenzeichen
315/Re
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss beschließt:

 

Dem Lions Club Lauf, vertreten durch den Präsidenten Hüseyin Cakir, wird die Verwendung des Stadtwappens der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zur kostenfreien Verwendung in einem Ehrenwimpel nach Art. 4 Abs. 3 GO genehmigt.

 

Das Wappen ist in heraldisch einwandfreier Form und Farbe im Wimpel wiederzugeben. Die Genehmigung wird ausschließlich für den oben genannten Zweck erteilt.

 

 

Mit Schreiben vom 19. März 2019 beantragt der Lions Club Lauf eine Genehmigung zur Verwendung des Wappens der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zur Nutzung in einem Ehrenwimpel, der als Gastgeschenk bei Besuchen dienen soll. Geplant ist eine Auflage von ca. 150 Stück.

 

Seitens der Verwaltung bestehen gegen die Verwendung des Stadtwappens keine Bedenken, wenn das städtische Wappen in heraldisch einwandfreier Form und Farbe wiedergegeben wird.