- Durchführung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Bau-,
Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1.
Es wird zur
Kenntnis genommen, dass während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2
BauGB keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.
2.
Die bei der
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
vorgebrachten Äußerungen zur Planung sowie die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge
sind tabellarisch in Anlage 1 zur Beschlussvorlage aufgeführt.
Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3.
Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt aufgrund der §§ 1 Abs. 3,
2 Abs. 1, 9, 10, 13 und 30 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I
S. 3634) und Art. 81 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung (BayBO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. Seite 588) in Verbindung mit Art. 23 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796) folgende
S
a t z u n g
zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 60 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz für das
Baugebiet “Nördlich der Breiten Straße" im Ortsteil Heuchling
einschließlich des Tekturplans Nr. 1.
§
1
(1) Der Bebauungsplan Nr. 60 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz für das Baugebiet
"Nördlich der Breiten
Straße" vom 04.08.1989 wird einschließlich des
Tekturplans Nr. 1 vom 16.12.1994
aufgehoben.
(2) Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Plan.
§
2
Diese Satzung tritt gemäß § 10 Abs. 3
BauGB mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle
früheren städtebaulichen Festsetzungen, welche diesem Bebauungsplan ent- oder
widersprechen, außer Kraft.
4.
Das Stadtbauamt
wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Aufhebungsplan des Bebauungsplans
Nr. 60 ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen:
Anlage 1 Tabelle
TÖB
Aufhebungsbebauungsplan
Begründung
Der Bau, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Lauf
a.d.Pegnitz hat in seiner Sitzung vom 15.01.2019 den Entwurf des
Aufhebungsplans zum Bebauungsplan Nr. 60 “Nördlich der Breiten Straße“ im
Ortsteil Heuchling beschlussmäßig gebilligt.
In der Zeit vom 07.02.2019 bis zum 15.03.2019 wurde die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Während der Auslegungsfrist wurden keine Äußerungen zur Planung
vorgebracht.
Mit Schreiben vom 30.01.2019 wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gebeten, ihre Stellungnahme zur Aufhebung des
Bebauungsplans bis zum 15.03.2019 abzugeben.
Die eingegangenen Stellungnahmen mit Stellungnahmen der Verwaltung und
Beschlussvorschlägen sind in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage tabellarisch
aufgeführt.
Nachdem sich durch die Beteiligungen keine Änderungen des
Bebauungsplanentwurfs mehr ergeben, kann der Aufhebungsplan zum Bebauungsplan
Nr. 60 als Satzung beschlossen werden.