Betreff
Altstadtfest, Antrag des TV 1877 Lauf e.V. auf Ausrichtung des Altstadtfestes im Jahr 2019
Vorlage
HA/136/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kulturausschuss beschließt an den bisherigen und nachfolgend genannten Vergaberegelungen zur Ausrichtung und Durchführung des Altstadtfestes festzuhalten:

 

-            Eine Vergabe und Ausrichtungszusage erfolgt nach Eingang der schriftlichen Bewerbung, jedoch nur bis zu fünf Jahre im Voraus.

-            Dabei ist dem Ausrichter Vorrang einzuräumen, der im Jahr der Ausrichtung des Altstadtfestes ein Jubiläum, das durch die Zahl 25 teilbar ist, feiert.

-            Ein Verein kann sich erst nach Durchführung eines Altstadtfestes um eine erneute Durchführung bewerben.

 

 

Der TV 1877 Lauf e.V. bewarb sich bereits mit e-mail vom 16.10.2009 wieder um die Ausrichtung des Altstadtfestes. Nach den bisher zugesagten Ausrichtungsvergaben steht die Vergabe für das Altstadtfest 2019 an.

 

Folgende Kriterien zur Vergabe wurden zuletzt im Jahr 1993 festgelegt bzw. bestätigt:

 

-          Vergabe nach Eingang der schriftlichen Bewerbung

-          Vereinsjubiläen, die durch die Zahl 25 teilbar sind, genießen Vorrang

-          Ein Verein kann sich erst nach Durchführung eines Altstadtfestes um eine erneute Durchführung bewerben.

 

Diesen Vorgaben entsprechend hat die Verwaltung die Ausrichtung der Altstadtfeste bis 2018 vergeben. Diese Vorgehensweise hat sich in all den Jahren als praktikabel erwiesen. Offen steht lediglich, wie weit im Voraus eine Ausrichtungszusage erteilt werden soll.

 

Die Verwaltung unterbreitet daher folgenden