Erhöhung der Nachtragssumme
- Bodenbelagsarbeiten
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
Die frei zu vergebende Nachtragssumme für das Gewerk Bodenbelagsarbeiten wird um
90.000 € (brutto) auf 169.744,64 € (brutto) erhöht.
Die Baumaßnahmen im Rahmen der Generalsanierung der Kunigundenschule sind bereits abgeschlossen und auch zu ca. 90% abgerechnet. Einige wenige Gewerke befinden sich jedoch noch in der Phase der Schlussrechnungsprüfung.
Im Zuge der Erneuerung des Bodenbelags wurde im 2. Bauabschnitt, wie auch im 1. Bauabschnitt, ein sehr schlechter Zustand des Estrichs vorgefunden. Eine Gegenüberstellung der Kosten für die Sanierung des Estrichs im Vergleich zum Einbau eines neuen Estrichs kam zu dem Ergebnis dass die Sanierung die kostengünstigere Variante ist.
Weiterhin wurde auch im 2. Bauabschnitt der strapazierfähigere Kautschukbelag eingebaut.
Die Kosten für die Sanierung des Estrichs und den höherwertigen Kautschukbelag wurden für den 1.Bauabschnitt in Nachtragsvereinbarungen beauftragt und abgerechnet.
Diese Nachtragsvereinbarungen werden nun auch im 2. Bauabschnitt als Abrechnungsgrundlage herangezogen, da die Arbeiten analog zum 1. Bauabschnitt zu den gleichen Einheitspreisen ausgeführt wurden.
Dadurch erhöht sich jedoch die genehmigte bisherige Nachtragssumme um die Kosten und Massen aus dem 2.Bauabschnitt und überschreitet somit den bisherigen genehmigten Rahmen.
Die Verwaltung bittet daher um formale Erhöhung der Nachtragssumme im Einzelfall. In dem vorliegenden Fall bittet die Verwaltung um eine Erhöhung des bisher freigegeben Rahmens auf die erweiterte Nachtragssumme.
Die Kosten befinden sich im Kostenrahmen und sind in der Prognose der abschließenden Abrechnungssumme bereits enthalten.
Diese stehen unter der Haushaltsstelle 1.2121.9450 zur Verfügung.
Gewerk |
bisheriger Rahmen |
zusätzliche Nachtragssumme |
|
1 |
Bodenbelagsarbeiten |
79.744,64 € |
90.000€ |