- Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
- Es
wird zur Kenntnis genommen, dass während der erneuten öffentlichen
Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB keine Äußerungen zur Planung vorgebracht
wurden.
- Die
bei der erneuten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
nach § 4a Abs. 3 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur Planung sowie die
Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1 zur
Beschlussvorlage aufgeführt.
Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3.
Der Bebauungsplan Nr. 105 der Stadt Lauf
a.d.Pegnitz „Städtischer Bauhof neu“ vom 04.12.2018 wird hiermit als Satzung
nach § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.
Der Textteil hat folgenden Wortlaut:
"Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt auf Grund der §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1,
9,10,13 und 30 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und
des Art. 81 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.08.2007 (GVBl. Seite 588) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für
den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998
(GVBl. Seite 796) folgende
S a t z u n
g
für den Bebauungsplan Nr. 105 der
Stadt Lauf a.d.Pegnitz
„Städtischer Bauhof neu“
§ 1
(1) Für den
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 105 gilt der vom Stadtbauamt Lauf
a.d.Pegnitz ausgearbeitete Plan vom 04.12.2018.
(2) Die Grenze des
räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Plan.
§ 2
Dieser Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage der
Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen
Festsetzungen, welche diesem Bebauungsplan ent- oder widersprechen, außer
Kraft."
4. Das Stadtbauamt wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen:
Anlage 1 Stellungnahmen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Bebauungsplan
Begründung
Anlagen in Session: Umweltbericht / Grünordnung
Der Bau, Umwelt-
und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in seiner Sitzung
vom 16.10.2018 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 105 “Städtischer Bauhof neu“
beschlussmäßig gebilligt.
Aufgrund der
beschlossenen Änderungen wurde nun vom 31.10.2018 bis zum 21.11.2018 die
erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Während der
Auslegungsfrist wurden keine Äußerungen zur Planung vorgebracht.
Mit Schreiben vom
18.10.2018.2018 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gebeten, ihre erneute Stellungnahme zum Bebauungsplan bis zum 21.11.2018
abzugeben.
Die eingegangenen
Stellungnahmen mit Stellungnahmen der Verwaltung und Beschlussvorschlägen sind
in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage tabellarisch aufgeführt.
Nachdem sich
durch die Beteiligungen keine relevanten Änderungen des Bebauungsplanentwurfs
mehr ergeben, kann der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden.