Betreff
Bebauungsplan Nr. 105 "Städtischer Bauhof neu"
- Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Satzungsbeschluss
Vorlage
FB 5/110/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

  1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.

  2. Die bei der erneuten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur Planung sowie die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1 zur Beschlussvorlage aufgeführt.
    Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
    Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

3.                   Der Bebauungsplan Nr. 105 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz „Städtischer Bauhof neu“ vom 04.12.2018 wird hiermit als Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.

Der Textteil hat folgenden Wortlaut:

"Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt auf Grund der §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1, 9,10,13 und 30 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und des Art. 81 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. Seite 588) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796) folgende

 

S a t z u n g

 

für den Bebauungsplan Nr. 105 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
„Städtischer Bauhof neu“

§ 1

 

(1)          Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 105 gilt der vom Stadtbauamt Lauf a.d.Pegnitz ausgearbeitete Plan vom 04.12.2018.

(2)          Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Plan.

§ 2


Dieser Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen Festsetzungen, welche diesem Bebauungsplan ent- oder widersprechen, außer Kraft."

 

 

4.         Das Stadtbauamt wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.

 

Anlagen:

         Anlage 1 Stellungnahmen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

         Bebauungsplan

         Begründung

 

Anlagen in Session: Umweltbericht / Grünordnung

 

 

Der Bau, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in seiner Sitzung vom 16.10.2018 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 105 “Städtischer Bauhof neu“ beschlussmäßig gebilligt.

Aufgrund der beschlossenen Änderungen wurde nun vom 31.10.2018 bis zum 21.11.2018 die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt.

Während der Auslegungsfrist wurden keine Äußerungen zur Planung vorgebracht.

Mit Schreiben vom 18.10.2018.2018 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebeten, ihre erneute Stellungnahme zum Bebauungsplan bis zum 21.11.2018 abzugeben.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen mit Stellungnahmen der Verwaltung und Beschlussvorschlägen sind in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage tabellarisch aufgeführt.

 

Nachdem sich durch die Beteiligungen keine relevanten Änderungen des Bebauungsplanentwurfs mehr ergeben, kann der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden.