- Durchführung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der
öffentlichen Auslegung nach
§ 3 Abs. 3 BauGB keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.
2.
Die bei der Beteiligung der Behörden und Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur Planung
sowie die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1
zur Beschlussvorlage aufgeführt.
Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3.
Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt
aufgrund der §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1, 9, 10, 13 und 30 des Baugesetzbuches
(BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und Art. 81 Abs. 2 der Bayer.
Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl.
Seite 588) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796)
folgende
S
a t z u n g
zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 12 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz für das
Baugebiet “Langwiese"
§
1
(1) Der Bebauungsplan Nr. 12 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz für das Baugebiet
"Langwiese" vom 11.04.1974 wird aufgehoben.
(2) Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Plan.
§
2
Diese Satzung tritt gemäß § 10 Abs. 3
BauGB mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle
früheren städtebaulichen Festsetzungen, welche diesem Bebauungsplan ent- oder
widersprechen, außer Kraft.
4.
Das Stadtbauamt wird beauftragt, den
Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen:
Aufhebungsplan
Begründung
Anlage 1 Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange und Beschlussvorschlag
Der Bau, Umwelt-
und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in seiner Sitzung
vom 18.09.2018 den Entwurf des Aufhebungsplans zum Bebauungsplan Nr. 12
“Langwiese“ beschlussmäßig gebilligt.
In der Zeit vom
08.10.2018 bis zum 09.11.2018 wurde die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB durchgeführt.
Während der
Auslegungsfrist wurden keine Äußerungen zur Planung vorgebracht.
Mit Schreiben vom
25.09.2018 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gebeten, ihre Stellungnahme zur Aufhebung des Bebauungsplans bis zum 09.11.2018
abzugeben.
Die eingegangenen
Stellungnahmen mit Stellungnahmen der Verwaltung und Beschlussvorschlägen sind
in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage tabellarisch aufgeführt.
Nachdem sich
durch die Beteiligungen keine Änderungen des Aufhebungsplanentwurfs mehr
ergeben, kann der Aufhebungsplan zum Bebauungsplan Nr. 12 als Satzung
beschlossen werden.