Betreff
Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 12 "Langwiese"
- Durchführung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Satzungsbeschluss
Vorlage
FB 5/109/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.       Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der öffentlichen Auslegung nach
§ 3 Abs. 3 BauGB keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.

2.       Die bei der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur Planung sowie die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1 zur Beschlussvorlage aufgeführt.
Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

3.    Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt aufgrund der §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1, 9, 10, 13 und 30 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und Art. 81 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. Seite 588) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796) folgende

                                                       S a t z u n g

zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 12 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz für das Baugebiet “Langwiese"

                                                                   § 1

(1) Der Bebauungsplan Nr. 12 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz für das Baugebiet "Langwiese" vom 11.04.1974 wird aufgehoben.

(2) Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Plan.

                                                                   § 2

Diese Satzung  tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen Festsetzungen, welche diesem Bebauungsplan ent- oder widersprechen, außer Kraft.

 

4.   Das Stadtbauamt wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.

 

Anlagen:

         Aufhebungsplan

         Begründung

         Anlage 1 Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange und Beschlussvorschlag

 

 

 

Der Bau, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in seiner Sitzung vom 18.09.2018 den Entwurf des Aufhebungsplans zum Bebauungsplan Nr. 12 “Langwiese“ beschlussmäßig gebilligt.

In der Zeit vom 08.10.2018 bis zum 09.11.2018 wurde die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Während der Auslegungsfrist wurden keine Äußerungen zur Planung vorgebracht.

Mit Schreiben vom 25.09.2018 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebeten, ihre Stellungnahme zur Aufhebung des Bebauungsplans bis zum 09.11.2018 abzugeben.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen mit Stellungnahmen der Verwaltung und Beschlussvorschlägen sind in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage tabellarisch aufgeführt.

 

Nachdem sich durch die Beteiligungen keine Änderungen des Aufhebungsplanentwurfs mehr ergeben, kann der Aufhebungsplan zum Bebauungsplan Nr. 12 als Satzung beschlossen werden.