Betreff
Antrag der SPD-Fraktion auf Bereitstellung von Fahrradparkplätzen im Parkhaus Simonshofer Straße
Vorlage
FB 5/100/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Im Parkhaus Simonshofer Straße sind im Parkdeck E 0 dauerhaft rund 20 Abstellplätze für Fahrräder zu schaffen. Die Auslastung ist zu überprüfen und bei Bedarf Erweiterungsmöglichkeiten zu schaffen. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des laufenden Radwegeunterhalts (HHSt. 0.6300.5138).

 

 

Die Stadtratsfraktion der SPD beantragt mit Schreiben vom 30.10.2018 die Einrichtung von Fahrradabstellplätzen im 1. UG des Parkhauses Simonshofer Straße. Dem Antrag ist zu entnehmen, dass das Parkdeck U 1 bei Veranstaltungen als Fahrradabstellanlage genutzt werden soll. Ein Teilbereich des U 1 sollte ganzjährig als Fahrradabstellanlage genutzt werden.

In einem Antrag der FW Stadtratsfraktion wurde ebenfalls als ein Punkt die Einrichtung von Fahrradparkplätzen bei Veranstaltungen angeregt. Die Verwaltung soll beauftragt werden, dies zu prüfen. Der Gesamtantrag wird dem Stadtrat vorgelegt mit dem Ziel, der Verwaltung einen einsprechenden Prüfauftrag zu erteilen.

 

Da der SPD Antrag in diesem Punkt dem Antrag der FW entspricht, ist die Verwaltung der Auffassung, diesen Prüfauftrag abzuwarten und dann Konzepte zur Einrichtung von Fahrradparkplätzen bei Veranstaltungen auszuarbeiten.

 

Aus diesem Grund wäre hier nur über die ganzjährige Einrichtung von Dauerparkplätzen im Parkhaus Simonshofer Straße zu entscheiden.

 

Die Verwaltung hat den Vorschlag geprüft und kommt zu der Auffassung, dass dies durchaus möglich und der Förderung des Radverkehrs in Lauf dienlich ist. Allerdings würde die Verwaltung Fahrradstellplätze im Erdgeschoss - Deck 0 -  für praktikabler halten. Als Fläche hierfür würden sich die Parkplätze zwischen den Auf/Abfahrten eignen. Unter der Maßgabe, dass nur Fahrradbügel als platzsparende Abstell- und Sicherungsmöglichkeit aufgestellt werden, könnte dort Platz für etwa 20 Fahrräder entstehen. Diese Anzahl von Fahrradabstellflächen würde nach Auffassung der Verwaltung zunächst einmal ausreichen, um den Bedarf und die Auslastung zu ermitteln. Der Vorteil an einer Stellfläche im Erdgeschoss ist zudem, dass Radfahrer nicht die Rampe benutzen müssen, was hinsichtlich der Unfallgefahr – auch mit dem kreuzenden Kfz.-Verkehr – ein deutlicher Vorteil ist. Außerdem ist diese Fläche deutlich heller und auch schon von außen sichtbar, was die Attraktivität des Platzes deutlich steigert.

 

Die Kosten für die Fahrradbügel, Montage und Beschilderung belaufen sich auf rund 4.000 € und könnten aus Mitteln des laufenden Radwegunterhalts finanziert werden.