Betreff
Freistellung von Kindertagesstättenleitungen und künftige Bestellung von ständigen Stellvertretungen ab 01.01.2011
Vorlage
HA/131/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt

  1. zur Schaffung von Qualitätsstandards wird die Leitung einer mindestens fünfgruppigen Kindertagesstätte mit einem Stellenanteil von 0,5 von der Gruppenarbeit freigestellt.
  2. in einer mindestens fünfgruppigen Kindertagesstätte wird ab 01.01.2011 eine ständige Stellvertretung für die Kindertagesstättenleitung bestellt. Die ständige Stellvertretung erhält einen eigenen Aufgabenbereich der einen wöchentlichen Zeitanteil von 5 bis maximal 8 Stunden umfasst.

 

 

Aufgrund der Vergrößerung einiger Kindertagesstätten und der Altersöffnung nach unten sind die Kindertagesstättenleitungen immer mehr gefordert die pädagogische und organisatorische Arbeit auszuweiten. Eine wie bisher von Seiten der Stadt Lauf a.d.Pegnitz vorgegebene Verfügungszeit für Leitungen im Umfang von 10 Stunden ist bei einer fünfgruppigen Einrichtung nicht mehr ausreichend. 

 

Die Umsetzung des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplanes sowie die konzeptionelle Weiterentwicklung in der Einrichtung nehmen einen immer größer werdenden Zeitraum ein. Zudem ist fortlaufend eine gleichbleibend gute Qualität der pädagogischen Arbeit unumgänglich. Durch die Einrichtung von Krippen ist zudem eine sehr intensive Elternarbeit nötig. Bei einer Anzahl von mindestens 15 Mitarbeiter/innen ist es unumgänglich eine gute Führungs- und Teamarbeit zu leisten.

 

Die Freistellung der Kindertagesstättenleitung ist in anderen Bundesländern genau geregelt. Das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz enthält hierzu jedoch keine Aussagen. Um die Arbeit in fünfgruppigen oder größeren Einrichtungen künftig zu erleichtern und zur Schaffung von Qualitätsstandards sollten die Leitungen von mindestens fünfgruppigen Einrichtungen zu einem Stellenanteil von 0,5 von der Gruppenarbeit für Leitungsaufgaben freigestellt werden.

 

Damit die Einrichtung während der Fehlzeiten einer Leitung ordnungsgemäß geführt werden kann, ist es sinnvoll bei einer mindestens fünfgruppigen Einrichtung eine ständige Stellvertretung vorzuhalten. Der ständigen Stellvertretung ist ein Aufgabenbereich im Umfang von 5 bis maximal 8 Stunden pro Woche zu übertragen. Die Übertragung erfolgt je nach Neigung und Stärke der Stellvertretung.

 

Die Verwaltung empfiehlt zur Schaffung von Qualitätsstandards die teilweise Freistellung von Kindertagesstättenleitungen ab einer Einrichtungsgröße von mindestens 5 Gruppen. Zudem sollte ab dieser Einrichtungsgröße eine ständige Stellvertretung bestellt werden.