Betreff
Haushaltsplanung 2019 ff.
Vorlage
FB 2/036/2018
Aktenzeichen
941/FB 2/Wk
Art
Beschlussvorlage

Wie bereits vor der Sommerpause angekündigt, legt die Verwaltung jetzt ein Handlungskonzept zur Aufstellung des Haushalts 2019 einschließlich der Finanzplanungsjahre bis 2023 vor.

Ziel ist es, allein mit Hilfe der zur Verfügung stehenden Einnahmen und unter Ausschöpfung potentieller Maßnahmen in den nächsten 5 Jahren die notwendigen, zum Teil bereits beschlossenen Investitionen der Stadt Lauf a.d.Peg. ohne Neuverschuldung finanzieren zu können.

Hierzu haben wir alle Ansätze des Verwaltungshaushalts auf mögliche Mehreinnahmen, aber auch auf Einsparungen hin überprüft und dort auch sofort bis langfristig wirkende Maßnahmen bereits berücksichtigt.

Das Ergebnis ist in jedem Jahr ein ausgeglichener Verwaltungshaushalt, der noch immer respektable freie Finanzspannen (=Zuführungen zum Vermögenshaushalt) erwirtschaftet.

Aus diesen freien Finanzspannen und den zur Verfügung stehenden Einnahmen im Vermögenshaushalt sollte der anstehende mittelfristige Investitionsbedarf ohne neue Darlehensaufnahmen gedeckt werden.

Aus der beigefügten Unterlage (grün markierte Beträge) ist erkennbar, dass mittelfristig freie Finanzmittel i. H. v. 18.877.195 Euro zur Verfügung stehen und daraus aktuell investive Maßnahmen i. H. v. 22.507.500 Euro gedeckt werden sollen. Der Unterschied von 3.630.305 Euro verteilt sich demnach im Fünfjahreszeitraum noch auf jährlich durchschnittlich 726.061 Euro.

Eine Neuverschuldung ergibt sich damit aber nicht, da davon ausgegangen werden kann, dass die jeweilige restliche Differenz sich innerhalb der konkreten Ansatzplanungen, also im jeweiligen Haushaltsjahr bis zum tatsächlichen Haushaltsentwurf, auflöst.

 

Für die Verwaltung ist es daher nötig, sich zur korrekten und detaillierten Aufstellung des Haushalts 2019 und der Folgejahre auf verlässliche Zahlen, insbesondere im Vermögenshaushalt, stützen zu können.

 

Zu diesem Zweck wurde die seit einigen Jahren zu den Haushalten erstellte Prioritätenliste der Investitionsmaßnahmen (= Investitionsprogramm) komprimiert und so angepasst, dass viele der unterschiedlichen Ausgabearten – insbesondere aber die bereits beschlossenen Maßnahmen - entweder budgetähnlich geplant sind (so z. B. wurden für die Bereiche Hoch- und Tiefbau mit jährlich jeweils 350.000 Euro, die durch den zuständigen Fachbereich dann auf die jeweiligen Einzelmaßnahmen aufgeteilt werden) oder als Einzelmaßnahmen ersichtlich sind: der Feuerwehrbedarfsplan, die großen Schulbaumaßnahmen oder die geplante Bauhoferneuerung sind enthalten.

Fazit dieser komprimierten Prioritätenliste bleibt ein über die Jahre konsolidierter Haushalt, der aus heutiger Sicht alle notwendigen Maßnahmen der kommunalen Infrastruktur enthält.

 

 

Damit wird nach heutigem Stand in jedem Jahr ein ausgeglichener Gesamthaushalt unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben vorgelegt werden können.

 

Zusätzlich hat die Verwaltung für den Fall unerwarteter Einnahmeausfälle weitere mögliche Ausgleichspotentiale (gelb markiert) dargestellt. Diese bedürfen dann allerdings der Entscheidung durch die zuständigen Gremien.

Die jederzeit darüber hinaus noch zur Verfügung stehende Sicherheitsspanne (blau) aus gesetzlichen Haushaltsoptionen bei Imponderabilien haben wir nachrichtlich abgebildet.

 

So soll verdeutlicht werden, wie sich der oben genannte Finanzierungsbedarf weiter verringern lässt, wenn die eine oder andere Maßnahme zusätzlich umgesetzt werden sollte.

Ebenso deutlich soll aber auch aufgezeigt werden, dass jeder hinzukommende zu finanzierende Betrag letztendlich doch neue Kredite und/oder Einnahmeerhöhungen bedingen würde.

 

Der Stadtrat wird daher gebeten, der Umsetzung nach dem genannten Schema zuzustimmen und insbesondere die komprimierte Prioritätenliste für die nächsten fünf Jahre anzuerkennen.

 

                                                        Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Das vorliegende Haushaltskonzept zur Aufstellung der städtischen Haushalte ist ab dem Jahr 2019 auf die kommenden 5 Jahre anzuwenden;  dabei ist insbesondere die zugrundeliegende komprimierte Prioritätenliste für die Investitionsmaßnahmen heranzuziehen.

Im Rahmen der jeweiligen Haushaltsberatungen können jederzeit Änderungen erfolgen.