- Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
- Feststellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
- Die bei der Beteiligung
der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
vorgebrachten Äußerungen zur Planung sowie die Stellungnahmen und
Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1 zur Beschlussvorlage
aufgeführt.
Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
- Die im Rahmen der
öffentlichen Auslegung vorgebrachten Äußerungen zur Planung sowie die
Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1 zur
Beschlussvorlage aufgeführt.
Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
- Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Es ergeben sich keine
Änderungen oder Ergänzungen, die eine erneute Auslegung des
Flächennutzungsplanentwurfs erfordern würden.
- Die 3. Änderung des
Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom
16.10.2018 mit Begründung und Umweltbericht wird festgestellt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die festgestellte 3. Änderung des Flächennutzungs-planes dem Landratsamt Nürnberger Land zur Genehmigung vorzulegen.
Anlagen: Anlage 1 Abwägungs- und Beschlussvorschläge
Anlage in Session: 3. Änderung des Flächennutzungsplans Planblatt mit Begründung
Schreiben des Bayerischen Bauernverbandes (nicht öffentlich)
Im Rahmen des 3. Änderungsverfahrens zum mit Regierungsschreiben vom 31.03.2008 genehmigten Flächennutzungsplan in verschiedenen Teilbereichen wurde vom 16.05.2018 bis zum 22.06.2018 die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Während der Auslegung sind eine Reihe von Äußerungen zur Planung vorgebracht worden, u.a. wurden der Stadtverwaltung im Rahmen einer öffentlichen Ortsbesichtigung in Tauchersreuth ein Ordner mit ca. 430 Einwendungen gegen die Darstellung einer gemischten Baufläche am östlichen Ortsrand von Tauchersreuth übergeben.
Außerdem wurden mit Schreiben vom 14.05.2018 die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefordert, gemäß § 4 Abs.2 BauGB ihre Stellungnahme zur Planung bis zum 22.06.2018 abzugeben.
Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in Anlage 1 aufgelistet.
Die von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen sowie die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Bürgerstellungnahmen sind ebenfalls in Anlage 1 tabellarisch aufgeführt. Weiterhin sind in der Anlage Abwägungs- und Beschlussvorschläge des beauftragten Planungsbüros Grosser-Seeger & Partner zu den einzelnen Stellungnahmen enthalten.
Aus Sicht der Verwaltung können die vorgeschlagenen Beschlussvorschläge aus der Anlage 1 übernommen werden.
Nachdem sich durch die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine Änderungen der Planung ergeben haben, die eine erneute Auslegung der Planung erfordern würden, kann dem Stadtrat der Feststellungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes empfohlen werden.