- Durchführung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der
öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB keine Äußerungen zur Planung
vorgebracht wurden.
2.
Zu den bei der Beteiligung der Behörden und
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur
Planung wird festgestellt, dass keine Einwendungen oder Anregungen vorgebracht
wurden, die eine Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs erfordern.
Die Stellungnahmen und Beschlussvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1 zur
Beschlussvorlage aufgeführt. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3.
Der Tekturplan Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 101
der Stadt Lauf a.d.Pegnitz für das Gebiet „Gewerbegebiet Lauf-Süd II“ vom
18.09.2018 wird hiermit als Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
aufgestellt.
Der Textteil hat folgenden Wortlaut:
Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt
aufgrund der §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1, 2a, 9, 9a, 10, 10a, 13, 13a und 30 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl.
I S. 3634) und des Art. 81 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.08.2007 in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für
den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998
(GVBl. Seite 796) folgende
S a t z u n g
für den Tekturplan Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 101 der Stadt Lauf
a.d.Pegnitz für das Baugebiet „Gewerbegebiet Lauf-Süd II“
§
1
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 101 der Stadt Lauf a.d Pegnitz
für das Baugebiet „Gewerbegebiet Lauf-Süd II“ wird wie folgt geändert:
In der Rubrik „Weitere Festsetzungen“ werden die Festsetzung „Im GEe 2
sind nur Einrichtungen des Bauhofes der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zulässig.“ sowie
das Wort „Bauhof“ in der Tabelle unter Ziffer 3 der weiteren Festsetzungen
ersatzlos gestrichen.
§ 2
Dieser Tekturplan tritt gemäß § 10 BauGB mit dem Tage der Bekanntmachung in
Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen Festsetzungen, welche
diesem Bebauungsplan ent- oder widersprechen, außer Kraft.
4. Das Stadtbauamt wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen:
Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange
und Beschlussvorschlag
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 101 „Gewerbegebiet
Lauf-Süd II“
Der Bau, Umwelt- und
Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in seiner Sitzung vom
08.05.2018 beschlossen, den Tekturplan Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 101 für das
Gebiet „Gewerbegebiet Lauf-Süd II“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
aufzustellen.
Im Verfahrensablauf wurde nun vom 09.07.2018
bis zum 10.08.2018 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
durchgeführt.
Während der Auslegungsfrist wurden keine
Äußerungen zur Planung vorgebracht.
Mit Schreiben vom 27.06.2018 wurden die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebeten, ihre Stellungnahme
zum Bebauungsplan bis zum 10.08.2018 abzugeben.
Die eingegangenen Stellungnahmen mit
Stellungnahmen der Verwaltung und Beschlussvorschlägen sind in der Anlage zur
Beschlussvorlage tabellarisch aufgeführt.
Nachdem sich durch die Beteiligungen lediglich durch die Streichung des Wortes „Bauhof“ in der Tabelle unter Ziffer 3 der weiteren Festsetzungen eine redaktionelle Änderung des Tekturplanentwurfs ergeben hat, kann der Tekturplan als Satzung beschlossen werden.