Betreff
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 101 "Gewerbegebiet Lauf-Süd II"
- Durchführung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Satzungsbeschluss
Vorlage
FB 5/076/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.   Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.

2.   Zu den bei der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur Planung wird festgestellt, dass keine Einwendungen oder Anregungen vorgebracht wurden, die eine Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs erfordern. Die Stellungnahmen und Beschlussvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1 zur Beschlussvorlage aufgeführt. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.   Der Tekturplan Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 101 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz für das Gebiet „Gewerbegebiet Lauf-Süd II“ vom 18.09.2018 wird hiermit als Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.

Der Textteil hat folgenden Wortlaut:

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt aufgrund der §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1, 2a, 9, 9a, 10, 10a, 13, 13a und 30 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und des Art. 81 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796) folgende

S a t z u n g

 

für den Tekturplan Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 101 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz für das Baugebiet „Gewerbegebiet Lauf-Süd II“

 

§ 1

 

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 101 der Stadt Lauf a.d Pegnitz für das Baugebiet „Gewerbegebiet Lauf-Süd II“ wird wie folgt geändert:

 

In der Rubrik „Weitere Festsetzungen“ werden die Festsetzung „Im GEe 2 sind nur Einrichtungen des Bauhofes der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zulässig.“ sowie das Wort „Bauhof“ in der Tabelle unter Ziffer 3 der weiteren Festsetzungen ersatzlos gestrichen.

 

§ 2


Dieser Tekturplan tritt gemäß § 10 BauGB mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen Festsetzungen, welche diesem Bebauungsplan ent- oder widersprechen, außer Kraft.


 

4.    Das Stadtbauamt wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.

 

Anlagen:

Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange und Beschlussvorschlag

Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 101 „Gewerbegebiet Lauf-Süd II“

 

Der Bau, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in seiner Sitzung vom 08.05.2018 beschlossen, den Tekturplan Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 101 für das Gebiet „Gewerbegebiet Lauf-Süd II“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.

 

Im Verfahrensablauf wurde nun vom 09.07.2018 bis zum 10.08.2018 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Während der Auslegungsfrist wurden keine Äußerungen zur Planung vorgebracht.

Mit Schreiben vom 27.06.2018 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebeten, ihre Stellungnahme zum Bebauungsplan bis zum 10.08.2018 abzugeben.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen mit Stellungnahmen der Verwaltung und Beschlussvorschlägen sind in der Anlage zur Beschlussvorlage tabellarisch aufgeführt.

 

Nachdem sich durch die Beteiligungen lediglich durch die Streichung des Wortes „Bauhof“ in der Tabelle unter Ziffer 3 der weiteren Festsetzungen eine redaktionelle Änderung des Tekturplanentwurfs ergeben hat, kann der Tekturplan als Satzung beschlossen werden.