Betreff
Jahresrechnungen 2017 der Stadt Lauf a.d. Pegnitz, der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard und der J.F. Barth'schen Stiftung,
a) Bekanntgabe der Jahresrechnungsergebnisse 2017
b) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben des HJ 2017
c) Genehmigung des Budgetübertrags
d) Genehmigung Abgang/Umbuchung Haushaltsreste
ALLE ANLAGEN SIND IN SESSION EINGESTELLT
Vorlage
FB 2/020/2018
Aktenzeichen
952/FB 2/Wk
Art
Beschlussvorlage

a) Bekanntgabe der Jahresrechnungsergebnisse 2017

 

Mit der rechtskräftigen Erstellung der Jahresrechnungen am  6. Juni 2018 wurde das Haushaltsjahr 2017 abgeschlossen.

Im Einzelnen stellen sich die Zahlen wie folgt dar:

 

aa) Stadt Lauf a.d.Peg.

 

I. Haushaltsansätze 2017

 

      Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben                           57.345.842 EUR

      Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben                             14.024.300 EUR

      Gesamtvolumen 2017                                         71.370.142 EUR

 

II. Abschlussergebnis 2017

 

      Verwaltungshaushalt

 

     Solleinnahmen                                                                             57.990.348,99 EUR

      ./. Abgang alter Kasseneinnahmereste                                           5.798,78 EUR

      = bereinigte Solleinnahmen                                                                          57.984.550,21 EUR

 

      Sollausgaben (inkl. Zuführung zum VermHH)                                       57.947.296,33 EUR

      + neue Haushaltsausgabereste                                                    57.019,55 EUR

      ./. Abgang alter Haushaltsausgabereste         19.769,67 EUR

      ./. Abgang alter Kassenausgabereste                                                 + 4,00 EUR

      = bereinigte Sollausgaben                                                                            57.984.550,21 EUR

 

 

      Vermögenshaushalt

 

      Solleinnahmen                                                       14.263.744,73 EUR

      + neue Haushaltseinnahmereste                                                                      884.319,70 EUR

      ./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste     1.368.951,00 EUR

      ./. Abgang alter Kasseneinnahmereste                                                                 0,00 EUR

      = bereinigte Solleinnahmen                                                      13.779.113,43 EUR

 

      Sollausgaben (inkl. SollÜ)                                     7.070.821,78 EUR

      + neue Haushaltsausgabereste                                                                      7.001.008,24 EUR

      ./. Abgang alter Haushaltsausgabereste        292.716,59 EUR

      ./. Abgang alter Kassenausgabereste                                                    0,00 EUR

      = bereinigte Sollausgaben                                                        13.779.113,43 EUR

 

 

      Gesamtergebnis

 

      Verwaltungs- und Vermögenshaushalt in E+A                                     71.763.663,64 EUR

      darin enthalten:    

 

      - Zuführung vom Verwaltungs- an Vermögenshaushalt                      6.747.233,00 EUR

        (Haushaltsansatz 5.185.924 EUR)

 

      - Sollfehlbetrag 2017, d. h. Entnahme aus der Rücklage                      2.032.690,49 EUR

         (Haushaltsansatz 2.646.276 EUR)

 

III. Entwicklung der Rücklagen und des Schuldenstandes im Jahr 2017

 

                  Stand 31.12.2016                                 Stand 31.12.2017                   

 

      - Allgemeine Rücklage

                 4.671.317,96 EUR                               2.638.627,47 EUR (n. Entn. SollFehlb.)

            

      - Sonderrücklagen

       Römer’sche Stiftung     

                       260.756,60 EUR                                                       260.103,99 EUR  

     

      - Schuldenstand

                   22.018.362,73 EUR                                               24.588.104,84 EUR

 

       Nachrichtlich:

       Die ausgereichten Bürgschaften belaufen sich auf noch 10.927.469,19 EUR. Weitere

       kreditähnlichen Verpflichtungen (z. B. Geschäftsbesorgungsverträge) liegen zum Ende

       des Jahres 2017 nicht mehr vor.

 

IV. Allgemeines

 

     

Es zeigt sich, dass die Planungen zum HH 2017 durchaus dem jetzt vorliegenden Ergebnis entsprechen: da in 2017 keine Kreditaufnahme geplant war, jedoch die noch vorhandenen Kreditermächtigungen aus 2015/2016 ausgeschöpft werden konnten, war ein Nachtrag mit einer Kreditaufnahme auch nicht notwendig.

Die erwirtschaftete höhere Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt hat das Übrige dazu beigetragen, dass der Vermögenshaushalt – wie geplant – aus Eigenmitteln, Krediten und letztlich einer Rücklagenentnahme ausgeglichen werden konnte.

Und das, obwohl im Laufe des Jahres über die ursprünglich geplanten Ansätze hinaus nicht unerhebliche überplanmäßige Mittel zur Verfügung gestellt wurden (vgl. Buchst. b der Vorlage: rd. 2,25 Mio. EUR), also auch aus allgemeinen Haushaltsmitteln erwirtschaftet werden konnten.

 

Weitere Ausführungen zu einzelnen Teilen der Jahresrechnung, wie Kassenreste, Haushaltsreste u. ä. sind dem beigefügten Rechenschaftsbericht 2017 zu entnehmen.

 

     

     

 

 ab) Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard

 

I. Haushaltsansätze 2017

      Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben                           111.000,00 EUR

      Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben                182.000,00 EUR

      Gesamtvolumen 2017                                                                       293.000,00 EUR

 

II. Abschlussergebnis 2017

      Verwaltungshaushalt

 

      Solleinnahmen                                                                       144.801,43 EUR

      ./. Abgang alter Kasseneinnahmereste                                             0,00 EUR

      = bereinigte Solleinnahmen                                                                          144.801,43 EUR

 

      Sollausgaben (inkl. Zuführung zum VermHH)                                       144.801,43 EUR

      + neue Haushaltsausgabereste                                                        0,00 EUR

      ./. Abgang alter Haushaltsausgabereste             0,00 EUR

      ./. Abgang alter Kassenreste                                                             0,00 EUR

      = bereinigte Sollausgaben                                                                            144.801,43 EUR

 

      Vermögenshaushalt

 

      Solleinnahmen                                                                                     166.477,39 EUR

      + neue Haushaltseinnahmereste                                                                            0,00 EUR

      ./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste                                                     0,00 EUR

      ./. Abgang alter Kasseneinnahmereste                                                               0,00 EUR

      = bereinigte Solleinnahmen                                                     166.477,39  EUR

 

      Sollausgaben                                                           166.477,39 EUR

      + neue Haushaltsausgabereste                                                                                0,00 EUR

      ./. Abgang alter Haushaltsausgabereste               0,00 EUR

      ./. Abgang alter Kassenausgabereste                                                 0,00 EUR

      = bereinigte Sollausgaben                                                         166.477,39 EUR

 

      Gesamtergebnis

 

      Verwaltungs- und Vermögenshaushalt in E+A                                     311.278,82 EUR

      darin enthalten:    

 

      - Zuführung vom Verwaltungs- an Vermögenshaushalt                            0,00 EUR

        (Haushaltsansatz 57.000,00 EUR)

      - Zuführung vom Vermögens- an Verwaltungshaushalt            20.384,61 EUR

       (Haushaltsansatz 0,00 EUR)

 

      - Sollfehlbetrag 2017                                                                     4.578,68 EUR

       darin: Entnahme a. d. allgemeinen Rücklage                                               4.578,68 EUR

    - Überschuss gem. § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV                      146.092,78 EUR    

       darin: Zuführung Sonderrücklage Grundstockvermögen           88.382,07 EUR

                 Zuführung Instandhaltungsrücklage                                 57.710,71 EUR

         

 

III. Entwicklung der Rücklagen und des Schuldenstandes im Jahr 2017

 

                  Stand 31.12.2016                                 Stand zum 31.12.2017

     - Rücklagenstand gesamt                                                   

                          388.791,60 EUR                                           472.592,19 EUR

     

 

       darin:

      - Allgemeine Rücklage (reduziert um Inflationsausgleich, Instandhaltung, Entnahme)

                           173.132,27 EUR                                              110.838,60 EUR

      - Sonderrücklage Grundstockvermögen (erhöht um Inflationsausgleich)

                           215.660.81 EUR                                          304.042,88 EUR

      - Instandhaltungsrücklage (neu gebildet)                             57.710,71 EUR

  

Die vorhandenen Rücklagen wurden entsprechend den rechtlichen Vorgaben aufgesplittet in das Grundstockvermögen inkl. Inflationsausgleich, eine Instandhaltungsrücklage zum Werterhalt der vorhandenen Immobilien und die allgemeine Rücklage, aus der bei Bedarf Beträge an das Hermann-Keßler-Stift ausgeschüttet werden können. Hieraus werden aber auch Defizite ausgeglichen, die durch das HKS entstanden sind (in 2017 die fehlenden Beträge für die Verwaltungskostenbeiträge an die verwaltende Stadt Lauf a.d.Peg.).

     

      - Schuldenstand HKS lt. Verbindlichkeitenspiegel JA

                        8.399.481,68 EUR                                                     8.215.436,42 EUR

 

 

IV. Allgemeines

 

Das Haushaltsjahr 2015 wurde als letztes Prüfungsjahr im August 2016 bereits überörtlich vom BKPV mit geprüft. Der entsprechende Prüfungsbericht ist in 2017 eingegangen ist in Bearbeitung.

Der Jahresabschluss des Hermann-Keßler-Stifts für das Jahr 2017 wurde in der Stadtratssitzung am 21.06.2018 bekanntgegeben.

 

 

ac) J.F. Barth’sche Stiftung        

 

Die Haushaltsrechnung der J.F. Barth’schen Stiftung schließt im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von 312,90 EUR ab und im Vermögenshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von 312,90 EUR.

Zum Ausgleich des Haushaltsjahres sind der Rücklage 50 EUR entnommen worden. Aus den Zinserträgen früherer Jahre wurden in 2017 wurden jeweils 5 % (jeweils 131,45 EUR) an die Eckert’sche Kindergartenstiftung und die Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard ausgeschüttet. Der Rücklagenstand beträgt somit zum 31.12.2017 56.546,12 EUR.

 

 

Die Jahresrechnungsergebnisse 2017 werden hiermit dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben; eine gesonderte Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss hat bereits begonnen, das Jahr 2017 zu prüfen.

 

                        

 

b) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben

 

Die Listen der Haushaltsüberschreitungen (über- und außerplanmäßige Ausgaben) liegen den jeweiligen Jahresrechnungen bei (UEBERSCH, s. GesamtJR). Hieraus sind auch die einzelnen Beträge zu entnehmen, die ggf. (noch) einer Genehmigung bedürfen.

Stadt Lauf a.d.Peg..

Soweit dazu nicht bereits während des Jahres gesonderte Entscheidungen getroffen bzw. Beschlüsse gefasst wurden (über rd. 1,2 Mio. EUR), sind diese im Rahmen der Jahresrechnung nachträglich zu genehmigen. Es handelt sich dabei um einen Gesamtbetrag von 1.043.912,75 EUR, dessen Einzelbeträge in jedem Fall einer beschlussmäßigen Behandlung durch den Ausschuss oder Stadtrat bedurft hätten und die jetzt zur Jahresrechnung explizit detailliert dargestellt werden.

Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard:

Innerhalb des kameralen Stiftungshaushalts ergaben sich im laufenden Jahr Überschreitungen von 110.090,23 EUR im Verwaltungshaushalt und 20.384,61 EUR im Vermögenshaushalt; diese Beträge sind im Rahmen der Jahresrechnung nachträglich zu genehmigen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat genehmigt die gemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 2 Buchstabe c i. V. . § 9 Abs. 1 Ziff. 1 Buchstabe b der GeschO überplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2017 aus den Jahresrechnungen der Stadt Lauf a.d.Peg. und der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard. Insbesondere wird der Gesamtbetrag der überplanmäßigen Ausgaben in der Entscheidungskompetenz des Stadtrates mit 1.043.912,75 EUR nachträglich genehmigt.

Die Zusammenstellungen der Überschreitungen sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.

 

Abstimmung:

 

c) Genehmigung des Budgetübertrags

 

In der Liste der übertragenen Haushaltsreste sind auch die Beträge des Verwaltungshaushalts enthalten, die die gebildeten Budgets betreffen.

Nach Ziff. V der geltenden Budgetrichtlinien hat der Stadtrat die Entscheidung über die Übertragbarkeit zu treffen, die grundsätzlich nur einmal gegeben ist; d. h. überschüssige Budgetmittel können maximal in das nächste Jahr (2018) vorgetragen werden; werden sie dort nicht verbraucht verfallen sie zum Ende des Jahres (§ 19 Abs. 2 KommHV-K). Die eingestellten Budgets (20 Bereiche) umfassten zum Haushalt 2017 einen Betrag von insgesamt 463.145 EUR, von denen letztlich nur 29.723,47 EUR (Feuerwehr 8.958,47 EUR, GS Rudolfshof 1.850 EUR, GS Heuchling 4.780 EUR, Archiv 1.795 EUR, Bücherei 12.340 EUR) zum Übertrag empfohlen werden.

Die Übersichtsliste der einzelnen Budgets liegt dieser Vorlage bei.

 

Beschlussvorschlag:

Gemäß Ziff. V der Budgetrichtlinien der Stadt Lauf a.d.Peg. genehmigt der Stadtrat den Übertrag nicht verbrauchter Budgetmittel in Höhe von insgesamt 29.723,47 EUR vom Haushaltsjahr 2017 in das Haushaltsjahr 2018. Der Übertrag erfolgt in Form von Haushaltsausgaberesten des Verwaltungshaushalts.

 

Abstimmung:

 

 

d) Genehmigung der in Abgang zu stellenden und zu übertragenden Haushaltsreste des Vermögenshaushalts

 

Wie bereits unter aa) Ziff. IV. ausgeführt, waren zur Jahresrechnung auch die Haushaltsreste zu überprüfen (§ 79 KommHV-K); eine Liste der vorhandenen, übertragbaren und absetzbaren bzw. gebildeten Haushaltsreste ist beigefügt. Bereits mit Beschluss des Haushaltes 2018 wurde der Stadtrat in der Prioritätenliste über die Übernahme der Haushaltsreste für die einzelnen Maßnahmen informiert.

 

Haushaltseinnahmereste sind nur im Vermögenshaushalt und nur für bestimmte Einnahmegruppen zulässig. Mit ihrer Bildung wird eine Einnahmeermächtigung auf das Nachjahr übertragen unter gleichzeitiger Verbesserung des Einnahmesolls des laufenden Haushaltsjahres.

Allerdings ist ihre Übertragung nur ein Jahr möglich; werden sie im Nachjahr nicht vereinnahmt, sind sie von Gesetzes wegen abzusetzen (Abgang alte HER). Eine Beschlussfassung hierüber ist nicht erforderlich.

Zur JR 2017 wurden von insgesamt noch vorhandenen HER i. H. v. 2.341.388,16 EUR 884.319,70 EUR nach 2018 vorgetragen. Alte Einnahmereste mussten i. H. v. 1.368.951 EUR in Abgang gestellt werden.

 

Anders verhält es sich bei Haushaltsausgaberesten des Vermögenshaushalts; sie werden mit der Übertragung den Sollausgaben zugerechnet, ohne dass die Voraussetzungen dazu (Fälligkeit und Anordnung) vorliegen. Solche nicht verbrauchten Ansätze (neue HAR) müssen im Nachjahr nicht neu veranschlagt werden; Änderungen an solchen bereits übertragenen Resten (alte HAR) berühren demnach das Sollergebnis des abzuschließenden Jahres, so dass darüber beschlossen werden muss.

Die Überprüfung in den Fachabteilungen hat ergeben, dass vorhandene alte HAR i. H. v. 292.716,59 EUR (z. B. aus den Jahren 2016 und früher) nicht mehr für ihren ursprünglichen Zweck benötigt werden. Diese Altmittel müssen demnach in Abgang gebracht werden (Abgang alter HAR).

Im Vorgriff auf die Jahresrechnung wurden in 2017 die bereits zum Haushalt 2018 genannten Beträge bei diversen Einzelmaßnahmen zur Verfügung gestellt. In Summe wurden 7.001.008,24 EUR an neuen Ausgaberesten gebildet, die neben den noch vorhandenen Ausgaberesten aus Vorjahren (4.468.410,38 EUR) zur Finanzierung der investiven Maßnahmen verfügbar sind.

Insgesamt konnte auf einen Übertrag neuer HAR i. H. v. 802.858,32 EUR verzichtet werden. Die Mittel werden entweder nicht mehr oder nicht mehr in voller Höhe benötigt und sollen deshalb bei Bedarf im neuen Haushalt 2019 wieder veranschlagt werden.

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat hat Kenntnis von den vorhandenen und gebildeten Haushaltsresten im Vermögenshaushalt.

Gesetzlich in Abgang zu stellen waren Einnahmereste i. H. v. 1.368.951 EUR.

Aus den zum weiteren Übertrag vorhandenen möglichen Haushaltsausgaberesten der Vorjahre in Höhe von 4.761.126,97 EUR  wurden 292.716,59 EUR in Abgang gebracht.

Im übertragenen Betrag von 7.001.008,24 EUR sind alle bereits vorab beschlossenen Umsetzungen bzw. Übernahmen nach 2018 enthalten.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass mögliche neue Haushaltsausgabereste des Jahres 2017 in Höhe von 802.858,32 EUR nicht mehr benötigt werden und deshalb nicht nach 2018 übertragen wurden.

 

Abstimmung: