Beschlussvorschlag:
Der Kinder-, Jugend- und
Seniorenausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Modifizierungen im
Standardvertrag für den Betrieb und die Finanzierung einer Kindertagesstätte zu beschließen. Der geänderte Vertrag wird für künftige Maßnahmen als Standardvertrag angewandt.
In den Sitzungen des KiJuSA vom 22.06.2017 und des Stadtrats vom
29.06.2017 wurde der Vertrag über den Betrieb und die Finanzierung einer
Kindertagesstätte als künftiger Standardvertrag für gleichgelagerte Fälle
(Stadt baut, Träger „mietet“) beschlossen.
Bei der Umsetzung ist aufgefallen, dass kleinere Änderungen im
Standardvertrag notwendig sind. Diese sind im beigefügten Muster gelb
hervorgehoben (siehe Anlage).
§ 2 Abs. 1 Satz 1: Hier
wurden nur Begrifflichkeiten geändert.
§ 2 Abs. 1 Satz 2: Der
Vertrag umfasst auch die Außenanlagen, dies wurde ergänzt.
§ 3 Abs. 1: (Anlage 3) wurde
ergänzt, die Inhalte der monatlichen Betriebskosten-vorauszahlung wurden
entfernt, da dies von Fall zu Fall unterschiedlich geregelt werden kann (Träger
beauftragt selbst);
§ 6 Titel und Abs. 1: Ergänzung um „Außenspielgeräte“
§ 9 Abs. 1: Ergänzung um Satz 2:
Verkehrssicherungs-, Haftungs- und Aufsichtspflicht wird auf die Außenanlagen
und die Außenspielgeräte erweitert.
§ 9 Abs. 4: Winterdienst war als
Aufgabe der Stadt vertraglich geregelt, Zuständigkeit wurde geändert à Trägersache
Diese Änderungen haben sich bei Gesprächen mit den Trägern als notwendig und sinnvoll erwiesen.