Betreff
Erschließung Baugebiet Vogelhof -Sachstandsbericht
Vorlage
BA/115/2009
Art
Informationsvorlage_alt2

Die Bauarbeiten im Zusammenhang mit der Erschließung des Baugebiets Vogelhof wurden in zwei Bauabschnitte aufgeteilt und im Jahr 2008 öffentlich ausgeschrieben.

 

Der 1. Bauabschnitt umfasst die Kanalüberleitung zwischen Vogelhof und Rudolfshof, den Kanalbau zur Erschließung der Grundstücke auf der östlichen Seite der Staatsstraße, d.h. der Straße Alt Vogelhof sowie den Bau eines Regenrückhaltebeckens. Durch dieses Becken wird der komplette Regenwasserabfluss aus Vogelhof zunächst zwischengespeichert und dann dem Bitterbach gedrosselt zugeleitet.

 

Außerdem waren im 1. Bauabschnitt auch die Arbeiten zur Verbreiterung und zur Stabilisierung der Böschung entlang der Staatsstraße auszuführen. Dies war zur Kanalverlegung notwendig, aber in erster Linie vor allem die Voraussetzung für den nachfolgenden Bau des Geh- und Radwegs.

 

Die Arbeiten des 2. Bauabschnitts umfassen die Erschließung des Baugebiets auf der westlichen Seite der Staatsstraße und den Umbau der Staatsstraße zu einer Ortsdurchfahrt. Die abwassertechnische Erschließung erfolgt dabei im Trennsystem durch den Bau eines Regenwassers- und eines Schmutzwasserkanals. Nach dem Kanalbau schließt sich unmittelbar der Straßenbau an, wobei die AFB Verschleißschicht zunächst nicht aufgebracht wird.

 

Die Kanalbauarbeiten zur Erschließung des Bebauungsplangebiets und des Altbestands entlang der Staatsstraße sind zwischenzeitlich beendet und mehrere Grundstücksbesitzer haben auch bereits ihre Anwesen an die neuen Kanäle angeschlossen. Auch der Straßenbau im Neubaugebiet ist soweit abgeschlossen, dass alle Bauwilligen ihre Grundstücke problemlos erreichen und auch bebauen können.

 

Zur Zeit sind bereits mindestens drei Baufirmen mit einen Hausbau beschäftigt.

 

Vor Ausführung der Baumaßnahme wurden Bodenuntersuchungen von einem Geotechnischen Institut durchgeführt. Dazu wurden im Frühjahr 2008 entlang der Staatsstraße im Böschungsbereich 3 Bohrungen, im Bebauungsplangebiet westlich der Staatsstraße 4 Bohrungen und im Bereich des geplanten Rückhaltebeckens wurde 1 Bohrung mit einer zusätzlichen Baggerschürfe ausgeführt. An den Bohrstellen wurde der Untergrund außerdem mittels einer Rammsonde untersucht. Dabei wird ein Sondiergestänge mit definierter Schlagenergie in den Baugrund eingetrieben. Die Anzahl der Schläge pro 10 cm Eindringtiefe stellt ein Maß für die Lagerungsdichte, die Festigkeit und die Tragfähigkeit des anstehenden Bodens dar.

 

In seiner Bewertung kommt das Baugrundgutachten zu dem Ergebnis, dass im Kanalbau etwa 30 %– 40 % des Aushubmaterials zum Wiedereinbau gelangen kann. Für den Straßenbau empfiehlt der Gutachter zwar für den Fall, dass wider Erwarten sehr weiche Bereiche auftreten, den Einbau von Schroppen und/oder einen Bodenaustausch von 0,25 cm verbunden mit einem 5-maligen Nachverdichten der Aushubsohle. Dann könne davon ausgegangen werden, dass nach Durchführung dieser Maßnahmen der für das Planum erforderliche Verformungsmodul von mind. EV2 = 45 MN/m² erreicht wird.

 

Ansonsten wird weiter im Gutachten ausgeführt, dass in weiten Bereichen aber nicht überall, durch das o.g. beschriebene Nachverdichten des anstehenden Bodens der erforderliche Wert bereits erreicht werden kann.

 

Anhand dieser Empfehlung wurde dann durch das Ingenieurbüro das Leistungsverzeichnis erstellt.

 

Im Zuge der Baumaßnahmen hat sich leider gezeigt, dass im Bereich des Straßenbaus und der Böschungsstabilisierung die ausgeschriebenen Maßnahmen tatsächlich nicht ausreichend waren, um die erforderliche Tragfähigkeit zu erzielen. Auch beim Bau des Regenrückhaltebeckens waren zum Erreichen der benötigten Standfestigkeit besondere Maßnahmen erforderlich. Dies führte zum einen zu Massenmehrungen, zum anderen waren auch verschiedene Preisvereinbarungen abzuschließen. Die Wesentlichen sind nachfolgend stichpunktartig aufgelistet.

 

BA 1

PV 2: Regenrückhaltebecken (RRB)
Aufgrund des unklaren Schichtenverlaufs im Bereich des geplanten RRB wurde beschlossen, die Erdstatik für die Böschung zwischen Bussardweg und RRB erst bei der Ausführung beim Aushub bis zur Sohle, wenn die tatsächliche Schichtung im RRB sichtbar wird, zu erstellen.

Die dann durchgeführte Erdstatik ergab wider Erwarten keine standsicheren Böschungen. Nachfolgend wurde die Böschung soweit wie möglich abgeflacht, dennoch konnte der erforderliche Standsicherheitswert nicht erreicht werden. Von Seiten des Baugrundgutachters wurde daher der abschnittsweise Einbau eines stabilisierenden Stützkeils vorgegeben. Gemäß Erdstatik mussten auch Teilbereiche der Beckensohle stabilisiert werden. Wegen der Lage des Stützkeils (Einbau direkt vor Grundwasser führender Schicht) musste auch die Entwässerung angepasst werden, d.h. nach Vorgabe des Gutachters wurden Drainagematten zwischen Böschung und Stützkeil angebracht (vernagelt). Der Stützkeil wurde mit stabilisiertem Aushubmaterial aus dem Kanalbau realisiert.

Im sehr steilen Gelände im Zulaufbereich des RRB wurde die erforderliche Standsicherheit mit einer lagenweise eingebauten Polsterwand realisiert.

ca. 50.000 €

PV 3 und 5: Spundwände und Rückverankerung der Spundwand
In die besonders steilen Böschungsbereiche zum Bitterbach waren aufgrund des ungünstigeren Untergrunds längere Spundwände erforderlich (9,50m statt 7,50m). Diese Spundwände konnten nur mit entsprechendem Gerät in Nachtarbeit eingebracht werden, da tagsüber aufgrund des Verkehrsaufkommens keine Vollsperrung möglich war.

Aufgrund der längeren Spundwände wurde zusätzlich eine aufwändigere Rückverankerung als ausgeschrieben erforderlich.

ca. 63.000 €

 

PV 6: Durchlassbauwerk
Der vorhandene Wellstahldurchlass musste aufgrund des Geh- und Radwegs verlängert werden. Aufgrund einer Produktionseinstellung konnte entgegen der vom Hersteller vor der Ausschreibung eingeholten Auskunft bei Baubeginn das ursprüngliche Profil nicht geliefert werden. Die Ausführung musste daher geändert und ein neuer Preis vereinbart werden.

ca. 27.000 €

PV 7: aufwändigere und umfangreichere Stütz- bzw. Verkleidungskonstruktion zur Stabilisierung der Böschung

ca. 14.000 €

PV 9 und 10: nichttragfähiger Boden und unbrauchbarer Oberboden abtragen und entsorgen

ca. 13.000 €

PV 11: Stabilisierung des anstehenden  Bodens durch Kalk-Zement Gemisch im Bereich der Trasse des Geh- und Radwegs

ca. 27.000 €

PV 12: Abschnittsweiser und dadurch erschwerter Einbau der Böschungsstabilisierung und des Kanals im Bereich der Steilböschung

ca. 41.000 €

Bei verschiedenen Positionen aus den o.g. Bereichen entstanden außerdem Massenverschiebungen. Aufgrund der neuen Preisvereinbarungen sind ursprünglich ausgeschriebene Positionen zum Teil entfallen. Insgesamt erhöht sich dadurch das Auftragsvolumen um

ca. 27.000 €.

 

 

BA 2

PV 2: Hausanschlussschächte für städtische Grundstücke als zusätzlich beauftragte Leistung (Diese Kosten sind vom Grundstückserwerber zu tragen.)

ca. 20.000 €

PV 3: Bodenstabilisierungen im Straßenbau durch Kalk-Zement-Gemisch

ca. 205.000 €

 

Durch diese Preisvereinbarungen und die Massenverschiebungen ergeben sich voraussichtliche Abrechnungssummen:       BA 1       ca. 1,025 Mio. €

                                                               BA 2       ca. 2,510 Mio. €

                                                                              ca. 3,534 Mio. €

 

Die Auftragssummen von BA 1 und BA 2 beliefen sich auf 3,054 Mio. €.

 

Die Abrechnungssumme wird sich daher für beide Abschnitte um ca. 15,7 % erhöhen.

 

Die Finanzierung ist aufgrund der noch nicht ausgeschriebenen AFB-Deckschicht und anderer noch nicht beauftragter Leistungen zum jetzigen Zeitpunkt gesichert.

 

Der Bericht dient zur Kenntnisnahme.