Betreff
Finanzbericht für das 1. Quartal 2018
Vorlage
FB 2/010/2018
Aktenzeichen
940 /FB 2/Wk
Art
Informationsvorlage_alt2

Termingerecht werden die vorläufigen Quartalszahlen für die Zeit bis 31. März 2018 dargestellt.

Dabei werden – soweit nicht anders erwähnt – die Istzahlen genannt, d. h. die Beträge, die im Quartal zu Soll gestellt waren und die letztlich darauf tatsächlich verbucht wurden.

Soweit bereits die jeweiligen Jahresbescheide über die zu erwartenden Gesamtbeträge vorliegen, wird darauf hingewiesen.

Insgesamt zeigte sich, dass die zum Haushalt prognostizierten Erhöhungen bei den Beteiligungsbeträgen wohl erwartet werden können.

Die erst Ende März eingegangene Haushaltsgenehmigung für den städtischen Haushalt, der ja bereits am 25. Januar 2018 verabschiedet worden war, fällt insgesamt positiv aus. Lediglich zum Abwasserbetrieb steht noch die Eröffnungsbilanz an, die ebenso wie die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 innerhalb der kommenden Monate erstellt und vorgelegt werden.

Für die durch die Stadt mitverwalteten, rechtlich selbständigen Stiftungen gingen die haushaltsrechtlichen Würdigungen mit Datum 28.03.2018 ein.

Die Kassenlage war während des Quartals stabil; liquide Mittel konnten bei Bedarf kurzfristig aus der noch immer vorhandenen Rücklage entnommen bzw. dieser wieder zugeführt werden.

 

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Einkommensteuer-Ersatz und Anteil an der Umsatzsteuer

Wie in jedem Jahr liegen hierfür noch keine echten Quartalszahlen vor. Allerdings sind die Abrechnungsbeträge des 4. Quartals 2017 eingebucht worden, wodurch sich bei der Einkommensteuer (-2.381 Euro) und bei der Umsatzsteuer (-10.794 Euro) Rückzahlungen ergaben, während für den Einkommensteuer-Ersatz eine Nachzahlung von 11.742 Euro erfolgte.

 

Gewerbesteuer

12.222.309,55 Euro

Im 1. Quartal sind aus dem Jahresansatz von 14,5 Mio. Euro bereits 84 % zu Soll gestellt worden; davon wurden tatsächlich überwiesen (Fälligkeit 15.02.) 3.050.323,11 Euro.

Die Gewerbesteuerumlage hat bis Ende März eine Rückerstattung aus 2017 in Höhe von 82.418 Euro erhalten.

 

Anteil am Aufkommen der Grunderwerbsteuer

76.228,13 Euro

Mit insgesamt 76.228,13 Euro sind in den ersten drei Monaten wieder Mehreinnahmen im direkten Vergleich zum Vorjahreszeitraum erzielt worden.

 

Kommunalanteil am örtlichen Kfz.-Steueraufkommen

65.325 Euro

Hier liegt bereits der Jahresbescheid über insgesamt 261.300 Euro vor; tatsächlich ist die erste Vierteljahresrate eingegangen.

Der Haushaltsansatz von 260.000 Euro wird damit leicht überschritten.

Realsteuern

GrSt A 65.993,84 Euro

GrSt B 2.827.003,65 Euro

Hundesteuer 94.022,50 Euro

Alle drei Steuerarten konnten bisher leicht unterhalb der Haushaltsansätze ins Soll gestellt werden; die Ist-Einnahmen dazu belaufen sich auf 14.732,19 Euro (GrSt A), 686.028,22 Euro (GrSt B) sowie 73.645 Euro bei der Hundesteuer.

Allerdings sind gegenüber dem Vorjahreszeitraum weitere Steigerungen zu erkennen, obwohl bei der Haushaltsplanung dafür ganz bewusst keine Erhöhungen veranschlagt wurden.

 

Sonstige Steuereinnahmen/Art. 7 FAG

470.918,70 Euro

Mit dem Eingang der ersten Rate von 117.730 Euro ist absehbar, dass das genannte Soll erreicht werden wird, der Haushaltsansatz von 470.000 Euro also minimal überschritten wird.

 

Schlüsselzuweisungen

2.107.964 Euro

Der Zuweisungsbescheid für die – auch gegenüber dem Vorjahr – enorm gestiegene Schlüsselzuweisung liegt vor, so dass die Jahressollstellung erfolgt ist. Tatsächlich eingebucht ist natürlich erst der erste Abschlag mit einem Betrag von 526.991 Euro. Nähere Ausführungen zur Volatilität der Schlüsselzuweisungen finden sich bereits im Vorbericht zum Haushalt 2018, ebenso ein aufschlussreiches Diagramm dazu.

 

Kreisumlage

14.029.649 Euro

Mit Senkung des Hebesatzes um 0,5 %-Punkte auf nunmehr 46,5 % ergibt sich auch für den städtischen Haushalt eine leichte Entlastung, da für 2018 ursprünglich mit Ausgaben von 14.180.505 Euro gerechnet worden war.

Bis ca. Mai/Juni werden erfahrungsgemäß die bisherigen Monatsraten an den Landkreis geleistet (bisher somit 3.401.726,76 Euro); die Abrechnung bzw. die neuen Raten ergeben sich dann aus dem für 2018 gültigen Kreisumlagebescheid.

 

Budgetberichte

Für die städtischen Einrichtungen, denen Budgets zugeteilt sind, besteht aktuell noch keinerlei Handlungsbedarf. Im Übrigen wurden – soweit dies möglich und notwendig war – den Budgetverantwortlichen die vorhandenen Reste aus 2017 noch übertragen. Insgesamt handelt es sich dabei um einen Betrag von 29.815 Euro. Im Einzelnen werden die Beträge im Rahmen der Jahresrechnung betrachtet und dargestellt.

 

Vermögenshaushalt

Nachdem erst mit Genehmigung des Haushalts alle rechtlichen Grundlagen zur Ausschreibung/Vergabe usw. geschaffen sind, kann derzeit zum Vermögenshaushalt noch keine umfassende Aussage getroffen werden. Sämtliche beantragten Haushaltsreste wurden den Fachbereichen bereits zur Verfügung gestellt, damit alle Maßnahmen, z. B. Kunigundenschule, fortgeführt bzw. fertig gestellt werden können.