Betreff
3. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan
- Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 A bs. 1 BauGB
- Billigungsbeschluss
Vorlage
FB 5/031/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 17.04.2018 mit integriertem Landschaftsplan wird mit den beschlossenen Änderungen gebilligt. Die Abwägungs- und Beschlussvorschläge des Planungsbüros Grosser-Seeger & Partner sind Bestandteil des Beschlusses und als Anlage beigefügt.

Im weiteren Verfahrensablauf ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

Anlagen:

                Anlage 1 Abwägungs- und Beschlussvorschlag

                Begründung Entwurf

Anlagen in Session:

                Flächennutzungsplan Entwurf

                Stellungnahmen TÖB

                Stellungnahmen Bürger (nicht öffentlich)

 

Der Stadtrat der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in seiner Sitzung vom 26.10.2017 den Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

Der Vorentwurf in der Fassung vom 26.10.2017 wurde vom 15.11.2017 bis zum 15.12.2017 öffentlich ausgelegt.

Die Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 08.11.2017 aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Vorentwurf bis zum 15.12.2017abzugeben.

Die eingegangenen Äußerungen und Anträge wurden vom planenden Büro Grosser-Seeger & Partner geprüft und ausführliche Stellungnahmen sowie Beschlussvorschläge ausgearbeitet, die als Anlage beiliegen.

Die Verwaltung bittet, dem Stadtrat die einzelnen Beschlussvorschläge zur endgültigen Beschlussfassung zu empfehlen und den Vorentwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan beschlussmäßig zu billigen.

Im weiteren Verfahrensablauf können dann die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.