Betreff
Gemeinde Ottensoos, Flächennutzungsplan und Landschaftsplan
- Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
FB 5/021/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Ottensoos wird zur Kenntnis genommen.

Einwände werden nicht erhoben, wenn die Ausweisung von neuen Wohnbauflächen im Zuge der weiteren Bearbeitung des Vorentwurfs auf das zur Sicherung der Weiterentwicklung notwendige prognostizierte Maß verringert wird.

 

Anlagen in Session:

Vorentwurf Flächennutzungsplan und Begründung

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange für die Überarbeitung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans aus dem Jahr 2000 wird die Stadt Lauf a.d.Pegnitz um Abgabe einer Stellungnahme zum Vorentwurf gebeten.

Der Vorentwurf sieht im Wesentlichen die Ausweisung von 15,09 ha neuer Wohnbauflächen und die Erweiterung des Gewerbegebiets Bräunleinsberg um 4,34 ha vor.

Die Erweiterung der Wohnbauflächen liegt weit über dem prognostizierten Bestand und würde eine Vergrößerung im Vergleich zu den bestehenden Flächen (27,96 ha) von ca. 54 % bedeuten. Begründet wird diese massive Ausweisung von Neubaugebieten u.a. damit, dass ein Großteil der vorhandenen Bauflächen dem Markt nicht zur Verfügung steht. Weiterhin wird angeführt, dass die Gemeinde nicht in Abhängigkeit von einzelnen Grundeigentümer geraten möchte und auch um im Rahmen der Beteiligung zum Vorentwurf Hinweise auf mögliche Konflikte zu den angedachten Bauflächen zu erhalten.

Der Vorentwurf soll einen Flächenpool möglicher Bauflächen darstellen, der nach Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit (u.a. Abfrage der Verkaufsbereitschaft der Grundeigentümer) einer erneuten Abwägung und Prüfung unterzogen wird. Die Gemeinde Ottensoos will die verbindliche Bauleitplanung aus diesem Flächenpool stufenweise und nach Bedarf entwickeln und dabei besondere Priorität der Schließung von größeren Baulücken setzen.

Aus Sicht der Verwaltung ist eine Ausweisung von neuen Wohnbauflächen in dieser Größenordnung sowohl städtebaulich wie auch unter den Aspekten eventueller Auswirkungen auf die Stadt Lauf und des schonenden Umgangs mit der Ressource Grund und Boden problematisch.

Die Ausweisung von neuen Wohnbaufläche sollte im Zuge der weiteren Bearbeitung des Vorentwurfs auf das zur Sicherung der Weiterentwicklung notwendige prognostizierte Maß verringert werden.