Betreff
Anträge aus der Bürgerversammlung Bullach am 25. Oktober 2017
Behandlung gem. Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung (GO)
Vorlage
FB 5/005/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Anträge zum Bau eines Geh- und Radweges zwischen Bullach und Herpersdorf sowie zwischen Bullach und Eckenhaid aus der Bürgerversammlung Bullach am 25. Oktober 2017 und das Abstimmungsergebnis zu diesen Anträgen werden zur Kenntnis genommen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, beim Landkreis Nürnberger Land den Bau eines Geh- und Radwegs entlang der LAU 8 zwischen Bullach und der Stadtgrenze zu beantragen.

 

3.    Der Bau- des Geh- und Radwegs entlang der Karpfenstraße wird nicht priorisiert.

 

Anlage:

Antrag zur Bürgerversammlung

 

Eine Bürgerin aus Bullach hat schriftlich einen Antrag zur Bürgerversammlung in Bullach am 25. Oktober 2017 gestellt. Der Antrag ist der Sitzungsunterlage als Anlage beigefügt.

 

a)    Geh- und Radweg von Bullach nach Herpersdorf entlang der LAU 8/ERH 12

b)    Geh- und Radweg von Bullach nach Eckenhaid entlang der Karpfenstraße

 

Bei der Verbindungsstraße Bullach - Herpersdorf handelt es sich um die Kreisstraße LAU 8 bzw. ERH 12. Die Straße und der beantragte Bau eines Geh- und Radweges liegen somit im Zuständigkeitsbereich der Landkreise Nürnberger Land und Erlangen-Höchstadt. Für den Geh- und Radweg entlang der Karpfenstraße wäre allein die Stadt Lauf zuständig.


Zur Realisierung der beiden Radwege sind Grunderwerbsverhandlungen notwendig, Rodungen durchzuführen und Ausgleichsflächen zu schaffen.

 

Nachdem es sich um einen Antrag zur Bürgerversammlung handelt, wurde noch in der Bürgerversammlung abgestimmt. Die Abstimmung erfolgte getrennt für jeden Geh- und Radweg.

 

Abstimmung zu a) Geh- und Radwegebau Bullach – Herpersdorf:

einstimmig befürwortet

 

Abstimmung zu b) Geh- und Radwegebau Bullach – Eckenhaid:

mehrheitlich befürwortet mit zwei Gegenstimmen

 

Die Verwaltung schlägt vor, beim Landkreis Nürnberger Land den Bau eines Geh- und Radwegs entlang der LAU 8 zwischen Bullach und der Stadtgrenze zu beantragen.

 

Der Bau des Geh- und Radwegs entlang der Karpfenstraße sollte nicht priorisiert werden.