- Entwurfsvorstellung und Maßnahmenbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
1. Der vorgestellten Planung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der erforderlichen Baumaßnahmen in die Wege zu leiten.
2. iDie erforderlichen Mittel in Höhe von 285.000 € werden in den Haushalt 2018 eingeplant.
Mit einstimmigen Beschluss des Stadtrats vom 02.06.2016 wurde die Verwaltung mit den Planungen für die Modifizierung des Bushaltestellenstandorts am Laufer Marktplatz beauftragt. Nach einem Antrag der Fraktion der Freien Wähler vom 19.11.2015, hatte sich der Stadtrat bereits am 25.02.2016 mit dieser Thematik befasst.
Die nun vorgestellten Planungen kommen dem einstimmigen Stadtratsbeschluss und den Grundsätzen der Barrierefreiheit nach und erfüllen die im VGN festgelegten Standards. Die Bushaltestelle bietet zum Einen für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer ausreichend Bewegungsfläche für Rangiervorgänge vor der Einstiegstür und zum Anderen für Sehbehinderte und Blinde eine Orientierungshilfe durch optisch gut erkennbare und gut tastbare Bodenindikatoren. Der Einstieg in die Busse wird durch einen 16 cm hohen Bord erleichtert, der sich zudem sichtbar kontraststark vom angrenzenden Plattenbelag abhebt.
Die beiden vorhandenen Fahrgastunterstände werden neu angeordnet und gegen neue
behindertengerechte Unterstände ausgetauscht, die auch Rollstuhlfahrern
ausreichend Platz zum Unterstellen bieten. Um die erforderlichen
Bewegungsflächen sicher zu stellen, werden zudem die Baumstandorte neu
geordnet.
Nach der vorliegenden Kostenschätzung belaufen sich die Baukosten für den Umbau
einschließlich Nebenkosten auf rd. 285.000 €. In diesem Betrag sind die Kosten
für die Lieferung und den Betrieb des Fahrgastinformationssystems nicht
enthalten, da dieses System vom Busunternehmer aufgestellt und betrieben werden
soll. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsentwurf 2018 unter der HhSt. 1.6153.9400
in ausreichender Höhe eingestellt.
Für die Baumaßnahmen soll ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Nach Auskunft der Regierung ist die Modifizierung verbunden mit einem barrierefreien Umbau nach den Förderrichtlinien der RZÖPNV grundsätzlich förderfähig.
Inwieweit auch Mittel aus der Städtebauförderung gewährt werden können wird noch geprüft.