Betreff
Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG),
Bestätigung des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Lauf - Simonshofen
Vorlage
FB 3/015/2017
Aktenzeichen
0914-FB3/Weg
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Aufgrund der Kommandantenwahl der Feuerwehr Lauf - Simonshofen am 07.12.2017 wird gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG vorbehaltlich der Zustimmung des Kreisbrandinspektors (KBI) und des Kreisbrandrats (KBR) bestätigt:

 

stellv. Kommandant             Otzmann, Andreas, Hüllstr. 9, 91207 Lauf a.d.Pegnitz

 

Im Rahmen einer Dienstversammlung fand am 07.12.2017 die Wahl des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Lauf - Simonshofen statt.

 

Die Wahl der Feuerwehrkommandanten findet in einem 2-stufigen Verfahren statt. Dieses besteht einerseits aus der Wahl selbst, um dem Kommandanten bzw. dessen Stellvertreter die demokratische Legitimation der Mannschaft zu verleihen. Im zweiten Schritt erfolgt das sog. „Bestätigungsverfahren“ durch die Stadt Lauf a.d.Pegnitz.

 

Die Kommandantenwahl führte zu folgendem Ergebnis:

 

stellv. Kommandant             Otzmann, Andreas, Hüllstr. 9, 91207 Lauf a.d.Pegnitz

 

Die Bestätigung erfolgt im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.

 

Erforderliche Lehrgänge sind innerhalb eines Jahres nachzuholen und der Stadt Lauf a.d.Pegnitz entsprechend nachzuweisen.