Betreff
Darlehensaufnahmen,
a) Förderdarlehen
b) Kommunaldarlehen
Vorlage
FB 2/036/2017
Aktenzeichen
915/FB 2/Wk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, aus der bestehenden Kreditermächtigung des Jahres 2016 folgende Darlehen zu den jeweils tagesaktuellen Konditionen aufzunehmen:

 

 

a) Förderdarlehen aus dem Programm „ Infrakredit Breitband“ der LfA Förderbank Bayern

    i. H. v. 1.242.000 Euro

 

                         Auszahlung:                                             100 v. H.

                         Zinssatz:                                                    0,00 % n/e (freibleibend bis Abruf)

                         Zins- und Tilgungszahlungen:           vierteljährlich

                         Zinsfestschreibung:                              10 Jahre             

                         Tilgungsfreie Anlaufjahre:                 2 Jahre

                         Gesamtlaufzeit:                                     10 Jahre

 

 

 

b) Investitionsdarlehen für die kommunale Infrastruktur i. H. v. 1.063.000 Euro

 

                   Konditionen aus Tischvorlage am 19.12.2017

 

a) Förderdarlehen aus dem Programm „ Infrakredit Breitband“ der LfA Förderbank Bayern

 

Aufgrund des Antrages vom 25.01.2016 wurde der Stadt Lauf a.d.Peg. von der LfA Förderbank Bayern für das Haushaltsjahr 2016 ein zweckgebundener Förderkredit über 1.242.000 Euro zugesagt, der mangels bis Ende 2016 vorliegender Rechnungen letztmalig zum Abruf bis 31.12.2017 verlängert wurde.

 

Inzwischen sind diese Rechnungen eingegangen, so dass die tatsächliche Aufnahme umgehend erfolgen muss, um die günstigen Konditionen noch zu erhalten; die notwendige Kreditermächtigung steht noch aus dem Haushaltsjahr 2016 zur Verfügung.

Das Darlehen wird zu 100 % ausbezahlt, läuft über 10 Jahre, wovon 2 Jahre tilgungsfrei sind. Der tagesaktuelle Zinssatz wird am Tag der Auszahlung auf Basis der dann geltenden Programmkonditionen festgelegt; aktuell liegt der Zinssatz bei 0,00 %.

 

 

b) Investitionsdarlehen für die kommunale Infrastruktur

 

Nachdem mit Inkrafttreten des Haushalts 2018 die Kreditermächtigung 2016 von insgesamt 2.650.000 Euro nicht mehr in Anspruch genommen werden kann, sollte sie noch in 2017 ausgeschöpft werden. Insbesondere zur Sicherung der laufenden und anstehenden investiven Maßnahmen in den kommenden Monaten werden stetig liquide Mittel benötigt werden, so dass verschiedene Kreditangebote angefragt wurden; insgesamt sollen 1.063.000 Euro aufgenommen werden.

Zur Sicherung der aktuell günstigen Konditionen wurde für diesen Betrag auch bereits ein Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm „Invest-Kredit“ der BayernLabo gestellt; diese Antragstellung ist jedoch nicht bindend, sollten sich günstigere Angebote ergeben.

 

Zur Entscheidungsfindung wird dazu am 19.12.2017 eine Tischvorlage erstellt.