Betreff
Jugendspielplatz in Lauf a.d.Pegnitz
Vorlage
HA/122/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt gemeinsam mit den Jugendbeauftragten und dem Jugendrat die Errichtung eines Jugendspielplatzes auf dem Grundstück FlurNr. 664 und alternative Standorte bei Ortsbesichtigungen zu prüfen und bei Einvernehmen umzusetzen.

 

 

Der Jugendrat stellte als Ergebnis seiner Sitzung am 27.07.2009 den Antrag auf Errichtung eines Jugendspielplatzes mit zwei Soccer-Courts mit Teerbelag oder alternativ einer Netzanlage auf Rasen für Badminton, Fußballtennis etc. Dieser Spielplatz sollte auf dem Grundstück FlurNr. 659/5 errichtet werden. Nach eingehender Überprüfung durch die Verwaltung ist die Schaffung einer befestigten Fläche auf dem oben genannten Grundstück aus landschaftsplanerischen Gründen nicht möglich.

 

Die untere Naturschutzbehörde hält die Errichtung eines Jugendspielplatzes allerdings auf dem Grundstück FlurNr. 664 nahe der Eichenhainstraße auf dem sich bereits ein städtischer Bolzplatz befindet für denkbar. Eignen würde sich hier die Fläche östlich des Bolzplatzes. Inwieweit hier eine befestigte Fläche geschaffen werden kann, ist noch näher zu prüfen, da sich das gesamte Grundstück im Überschwemmungsgebiet befindet.

 

Die Verwaltung schlägt vor, gemeinsam mit den Jugendbeauftragten und dem Jugendrat die Errichtung eines Jugendspielplatzes auf dem Grundstück FlurNr. 664 zu prüfen und bei Einvernehmen umzusetzen. Dazu stehen unter der Haushaltsstelle 0.4601.6320 Mittel zur Verfügung.