Betreff
Sanierung der ehemaligen städtischen Deponie „Im Reis“ an der Röthenbacher Straße - Sachstandsbericht und weitere Fortführung der Sanierungsmaßnahmen
Vorlage
FB 5/094/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.  Es wird eine zusätzliche Erkundung des Deponiekörpers der Deponie „Im Reis“ an der Röthenbacher Straße durchgeführt unter der Voraussetzung, dass das Erkundungsprogramm von der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB) ebenfalls befürwortet wird und die förderfähigen Kosten auf den Eigenanteil der Stadt angerechnet werden.

 

2.  Die erforderlichen Kosten in Höhe von 92.000 € werden vorbehaltlich der anstehenden Haushaltsberatungen unter der HHSt. 1.7210.9660 in den Haushalt 2018 eingeplant.

 

3.  Die Verwaltung wird beauftragt, die Durchführung des zusätzlichen Erkundungsprogramms bei der GAB zu beantragen.

 

Im Rahmen der Planung für die Erweiterung der Zentralkläranlage „Im Reis“ wurden vor Jahren auf dem Gelände der ehemaligen Deponie „Im Reis“ Altlastenerkundungen durchgeführt. Im Verlauf der Untersuchungen zeigte sich, dass in der Bodenluft und im Grundwasser Verunreinigungen nachweisbar waren und daher Sanierungsbedarf bestand. Die Sanierung begann im April 1997 und wurde in der Folge mehrfach ergänzt und modifiziert. Seit Februar 2012 ist der dauerhafte laufende Betrieb in Abstimmung mit dem Landratsamt Nürnberger Land und dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt Nürnberg bis auf weiteres unterbrochen; die Grundwasserreinigungsanlage wird aber noch betriebsbereit vorgehalten. Seit diesem Zeitpunkt wird nur das Monitoring Programm durchgeführt, d.h. die Pegel werden regelmäßig beprobt.

 
Alle Untersuchungen, die im Auftrag der Stadt durch das LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten erfolgen, belegen weiterhin unkritische Werte, so dass das bisherige Sanierungsverfahren bis auf weiteres fortgesetzt werden kann.


Die Grundwassersanierungskosten pro Jahr belaufen sich dabei im Durchschnitt der letzten Jahre auf etwa 12.000 € bis 20.000 € pro Jahr. Gemäß Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland vom 12.11.2004 beteiligt sich das Staatliche Bauamt Nürnberg mit einem Anteil von 36 % an diesen Kosten.


Für die Erkundung und Sanierung von stillgelegten gemeindeeigenen Hausmülldeponien werden aus dem Unterstützungsfonds nach Art. 13a BayBodSchG Zuschüsse gewährt. Für die laufende Sanierung wurde daher mit der Gesellschaft für Altlastensanierung in Bayern (GAB), die diesen Unterstützungsfonds verwaltet, ein Zuschussvertrag abgeschlossen (BAS Beschluss vom 07.10.2008), der zum 31.12.2017 ausläuft. Dieser Vertrag sieht einen Eigenanteil der Stadt Lauf von 200.000 € vor. Die Höhe wurde gem. Art. 13a Abs. 4 BayBodSchG auf Basis der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt festgesetzt. Über diese Eigenbeteiligung hinaus gehende förderfähig anrechenbare städtische Kosten werden von der GAB zu 100 % gefördert.

 
Zum jetzigen Zeitpunkt steht sicher fest, dass die für die Stadt Lauf anfallenden und anrechenbaren Kosten bis zum Vertragsende den Eigenanteil nicht erreichen werden.

 

- Weitere Fortführung der Sanierungsmaßnahmen

 

Zur Abklärung der Fortführung der Sanierungsmaßnahmen fanden im Frühjahr 2017 Besprechungen mit Vertretern der GAB, des WWA Nürnbergs, des Landratsamts Nürnberger Lands, des Staatlichen Bauamts, der LGA und der Stadt Lauf statt.


Nach Einschätzung aller Beteiligten ist der Zeitpunkt einer Beendigung der laufenden Sanierungsmaßnahme derzeit nicht absehbar. Um die laufende Grundwassersanierung gemäß den Behördenvorgaben unterbrechungsfrei fortsetzen zu können, muss von der Stadt Lauf ein Folgeantrag verbunden mit einem Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden.

 

Grundsätzlich wird jedoch von allen Beteiligten eine endgültige quellorientierte Sanierung der ehemaligen Hausmülldeponie befürwortet.


Damit sichergestellt ist, dass in Zukunft das langfristig wirtschaftlichste Sanierungsverfahren durchgeführt wird, hat die Stadt Lauf im Vorfeld der Besprechung in Abstimmung mit der GAB durch die LGA ein sog. Sanierungsaudit erstellen lassen. In diesem Bericht werden verschiedene alternative Möglichkeiten beschrieben, bewertet und kostenmäßig grob beziffert. Ob eine der Alternativen überhaupt umgesetzt werden kann, muss gemeinsam mit dem Wasserwirtschaft Nürnberg geprüft werden.


Voraussetzung für diese Prüfung sind bei allen alternativen Varianten noch genauere Informationen über den Deponiekörper. Nur durch Kenntnis der Lage und Ausdehnung der stärker kontaminierten Auffüllungsbereiche können die alternativen Sanierungsverfahren genauer beurteilt werden.

 

Aufbauend auf den bereits vorhandenen Erkenntnissen wäre deswegen die Durchführung eines Erkundungsprogramms notwendig, d.h. es müssten noch weitere Sondierungsbohrungen ausgeführt werden. Die Kosten für diese Sondierungsbohrungen belaufen sich auf geschätzt 92.000 € brutto.

 

Aus Sicht der Vertreter der GAB wäre die Durchführung des Erkundungsprogramms im genannten Kostenrahmen sinnvoll und vertretbar. Letztendlich müsse aber auch das Entscheidungsgremium der GAB zustimmen. Nur unter dieser Voraussetzung wären die Kosten für die weiteren Erkundungen förderfähig, d.h. sie würden auf den von der Stadt Lauf zu erbringenden Eigenanteil angerechnet.

 

Der Unterstützungsfonds hat aktuell eine Laufzeit bis Ende 2020. Nach Auskunft der GAB können bis dahin noch nicht ausgeschöpfte Mittel bis Ende 2022 ausgereicht werden. Über das Fortbestehen des Fonds über diesen Zeitraum hinaus können die Verantwortlichen der GAB derzeit leider keine gesicherte Auskunft geben.

 

- Gegenüberstellung und Wertung

 

Fortführung der bisherigen Grundwassersanierung

 

Nachteile

Vorteile

- Ende ist nicht absehbar

- relativ geringe laufende Kosten

- langfristig neue Reinigungsanlage notwendig

- vertraglich gesicherte Kostenbeteiligung der Bundesrepublik Deutschland über 36 % aller Kosten der laufenden Sanierungsmaßnahmen.

- Es ist nicht auszuschließen, dass sich die gesetzlichen Anforderungen verschärfen und dadurch zu einem späteren Zeitpunkt weitergehende Sanierungsmaßnahmen erforderlich werden, die dann u.U. ohne Kostenbeteiligung der GAB erfolgen müssen.

 

 


 

Durchführung des weiteren Erkundungsprogramms

 

Nachteile

Vorteile

- geschätzte Kosten in Höhe von rd. 92.000 € (abzüglich 36 % Anteil Bundesrepublik Deutschland)

- Chance, als Grundlage für eine Sanierungsalternative, durch die die Maßnahme in endlicher Zeit abgeschlossen werden kann.

 

- Kostenanteil der Stadt ist vorbehaltlich der Entscheidung der GAB Gremien anrechenbar und wird auf den Eigenanteil der Stadt angerechnet

- Risiko, dass das Erkundungsprogramm einen für eine Sanierungsalternative ungeeigneten Aufbau des Deponie Körpers belegt.

- nähere Erkenntnisse über Deponie Körper

- Die Umsetzung einer eventuell möglichen Sanierungsalternative ist mit zurzeit noch unbekannten Kosten verbunden. Ob und in welcher Höhe sich die Bundesrepublik kostenmäßig beteiligen muss ist offen.

- Unter Umständen langfristig wirtschaftlichere Sanierungsvariante als die laufende Sanierung, deren Ende nicht absehbar ist.

- Der Unterstützungsfond der GAB läuft Ende 2020 aus. Nicht ausgeschöpfte Mittel können bis Ende 2022 ausgereicht werden. Es kann derzeit keine gesicherte Auskunft über den Fortbestand des Fonds nach 2022 erteilt werden.

- Die Mittel der GAB können zumindest solange in Anspruch genommen bis der Fond ausgeschöpft ist.

 

In Abwägung der Argumente schlägt die Verwaltung die Durchführung des Erkundungsprogramms vor unter der Voraussetzung, dass die Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB) die Durchführung ebenfalls befürwortet und die förderfähigen Kosten auf den Eigenanteil der Stadt angerechnet werden. Die dazu erforderlichen Mittel werden unter der HHSt. 1.7210.9660 in den Haushalt 2018 eingeplant.