Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und
Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1. Es wird eine
zusätzliche Erkundung des Deponiekörpers der Deponie „Im Reis“ an der
Röthenbacher Straße durchgeführt unter der Voraussetzung, dass das
Erkundungsprogramm von der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH
(GAB) ebenfalls befürwortet wird und die förderfähigen Kosten auf den Eigenanteil
der Stadt angerechnet werden.
2. Die
erforderlichen Kosten in Höhe von 92.000 € werden vorbehaltlich der anstehenden
Haushaltsberatungen unter der HHSt. 1.7210.9660 in den Haushalt 2018
eingeplant.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Durchführung des zusätzlichen
Erkundungsprogramms bei der GAB zu beantragen.
Im Rahmen der Planung für die
Erweiterung der Zentralkläranlage „Im Reis“ wurden vor Jahren auf dem Gelände
der ehemaligen Deponie „Im Reis“ Altlastenerkundungen durchgeführt. Im Verlauf
der Untersuchungen zeigte sich, dass in der Bodenluft und im Grundwasser
Verunreinigungen nachweisbar waren und daher Sanierungsbedarf bestand. Die
Sanierung begann im April 1997 und wurde in der Folge mehrfach ergänzt und
modifiziert. Seit Februar 2012 ist der dauerhafte laufende Betrieb in
Abstimmung mit dem Landratsamt Nürnberger Land und dem zuständigen
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg bis auf weiteres unterbrochen; die
Grundwasserreinigungsanlage wird aber noch betriebsbereit vorgehalten. Seit
diesem Zeitpunkt wird nur das Monitoring Programm durchgeführt, d.h. die Pegel
werden regelmäßig beprobt.
Alle Untersuchungen, die im Auftrag der Stadt durch das LGA Institut für
Umweltgeologie und Altlasten erfolgen, belegen weiterhin unkritische Werte, so
dass das bisherige Sanierungsverfahren bis auf weiteres fortgesetzt werden
kann.
Die Grundwassersanierungskosten pro Jahr belaufen sich dabei im Durchschnitt
der letzten Jahre auf etwa 12.000 € bis 20.000 € pro Jahr. Gemäß Vereinbarung
mit der Bundesrepublik Deutschland vom 12.11.2004 beteiligt sich das Staatliche
Bauamt Nürnberg mit einem Anteil von 36 % an diesen Kosten.
Für die Erkundung und Sanierung von stillgelegten gemeindeeigenen Hausmülldeponien
werden aus dem Unterstützungsfonds nach Art. 13a BayBodSchG Zuschüsse gewährt.
Für die laufende Sanierung wurde daher mit der Gesellschaft für
Altlastensanierung in Bayern (GAB), die diesen Unterstützungsfonds verwaltet,
ein Zuschussvertrag abgeschlossen (BAS Beschluss vom 07.10.2008), der zum
31.12.2017 ausläuft. Dieser Vertrag sieht einen Eigenanteil der Stadt Lauf von
200.000 € vor. Die Höhe wurde gem. Art. 13a Abs. 4 BayBodSchG auf Basis der
finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt festgesetzt. Über diese
Eigenbeteiligung hinaus gehende förderfähig anrechenbare städtische Kosten
werden von der GAB zu 100 % gefördert.
Zum jetzigen Zeitpunkt steht sicher fest, dass die für die Stadt Lauf
anfallenden und anrechenbaren Kosten bis zum Vertragsende den Eigenanteil nicht
erreichen werden.
- Weitere Fortführung der Sanierungsmaßnahmen
Zur Abklärung der Fortführung
der Sanierungsmaßnahmen fanden im Frühjahr 2017 Besprechungen mit Vertretern
der GAB, des WWA Nürnbergs, des Landratsamts Nürnberger Lands, des Staatlichen
Bauamts, der LGA und der Stadt Lauf statt.
Nach Einschätzung aller Beteiligten ist der Zeitpunkt einer Beendigung der
laufenden Sanierungsmaßnahme derzeit nicht absehbar. Um die laufende
Grundwassersanierung gemäß den Behördenvorgaben unterbrechungsfrei fortsetzen
zu können, muss von der Stadt Lauf ein Folgeantrag verbunden mit einem Antrag
auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden.
Grundsätzlich wird jedoch von
allen Beteiligten eine endgültige quellorientierte Sanierung der ehemaligen
Hausmülldeponie befürwortet.
Damit sichergestellt ist, dass in Zukunft das langfristig wirtschaftlichste
Sanierungsverfahren durchgeführt wird, hat die Stadt Lauf im Vorfeld der
Besprechung in Abstimmung mit der GAB durch die LGA ein sog. Sanierungsaudit
erstellen lassen. In diesem Bericht werden verschiedene alternative
Möglichkeiten beschrieben, bewertet und kostenmäßig grob beziffert. Ob eine der
Alternativen überhaupt umgesetzt werden kann, muss gemeinsam mit dem
Wasserwirtschaft Nürnberg geprüft werden.
Voraussetzung für diese Prüfung sind bei allen alternativen Varianten noch
genauere Informationen über den Deponiekörper. Nur durch Kenntnis der Lage und
Ausdehnung der stärker kontaminierten Auffüllungsbereiche können die
alternativen Sanierungsverfahren genauer beurteilt werden.
Aufbauend auf den bereits
vorhandenen Erkenntnissen wäre deswegen die Durchführung eines
Erkundungsprogramms notwendig, d.h. es müssten noch weitere
Sondierungsbohrungen ausgeführt werden. Die Kosten für diese
Sondierungsbohrungen belaufen sich auf geschätzt 92.000 € brutto.
Aus Sicht der Vertreter der
GAB wäre die Durchführung des Erkundungsprogramms im genannten Kostenrahmen
sinnvoll und vertretbar. Letztendlich müsse aber auch das Entscheidungsgremium
der GAB zustimmen. Nur unter dieser Voraussetzung wären die Kosten für die
weiteren Erkundungen förderfähig, d.h. sie würden auf den von der Stadt Lauf zu
erbringenden Eigenanteil angerechnet.
Der Unterstützungsfonds hat
aktuell eine Laufzeit bis Ende 2020. Nach Auskunft der GAB können bis dahin
noch nicht ausgeschöpfte Mittel bis Ende 2022 ausgereicht werden. Über das
Fortbestehen des Fonds über diesen Zeitraum hinaus können die Verantwortlichen
der GAB derzeit leider keine gesicherte Auskunft geben.
- Gegenüberstellung und Wertung
Fortführung der bisherigen
Grundwassersanierung
Nachteile |
Vorteile |
- Ende ist nicht absehbar |
- relativ geringe laufende
Kosten |
- langfristig neue
Reinigungsanlage notwendig |
- vertraglich gesicherte
Kostenbeteiligung der Bundesrepublik Deutschland über 36 % aller Kosten der
laufenden Sanierungsmaßnahmen. |
- Es ist nicht
auszuschließen, dass sich die gesetzlichen Anforderungen verschärfen und
dadurch zu einem späteren Zeitpunkt weitergehende Sanierungsmaßnahmen
erforderlich werden, die dann u.U. ohne Kostenbeteiligung der GAB erfolgen
müssen. |
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Durchführung des weiteren
Erkundungsprogramms
Nachteile |
Vorteile |
- geschätzte Kosten in Höhe
von rd. 92.000 € (abzüglich 36 % Anteil Bundesrepublik Deutschland) |
- Chance, als Grundlage für eine Sanierungsalternative, durch die die
Maßnahme in endlicher Zeit abgeschlossen werden kann. |
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- Kostenanteil der Stadt
ist vorbehaltlich der Entscheidung der GAB Gremien anrechenbar und wird auf
den Eigenanteil der Stadt angerechnet |
- Risiko, dass das
Erkundungsprogramm einen für eine Sanierungsalternative ungeeigneten Aufbau
des Deponie Körpers belegt. |
- nähere Erkenntnisse über
Deponie Körper |
- Die Umsetzung einer
eventuell möglichen Sanierungsalternative ist mit zurzeit noch unbekannten
Kosten verbunden. Ob und in welcher Höhe sich die Bundesrepublik kostenmäßig
beteiligen muss ist offen. |
- Unter Umständen
langfristig wirtschaftlichere Sanierungsvariante als die laufende Sanierung,
deren Ende nicht absehbar ist. |
- Der Unterstützungsfond
der GAB läuft Ende 2020 aus. Nicht ausgeschöpfte Mittel können bis Ende 2022
ausgereicht werden. Es kann derzeit keine gesicherte Auskunft über den
Fortbestand des Fonds nach 2022 erteilt werden. |
- Die Mittel der GAB können
zumindest solange in Anspruch genommen bis der Fond ausgeschöpft ist. |
In Abwägung der Argumente
schlägt die Verwaltung die Durchführung des Erkundungsprogramms vor unter der
Voraussetzung, dass die Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB)
die Durchführung ebenfalls befürwortet und die förderfähigen Kosten auf den
Eigenanteil der Stadt angerechnet werden. Die dazu erforderlichen Mittel werden
unter der HHSt. 1.7210.9660 in den Haushalt 2018 eingeplant.