Betreff
Aufnahme von Förderdarlehen
Vorlage
FB 2/035/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, aus den bestehenden Kreditermächtigungen des Jahres 2016 folgende Darlehen zu den tagesaktuellen Konditionen aufzunehmen:

 

a) Darlehen i.H.v. 335.000 Euro aus dem Programm „Energiekredit Kommunal Bayern“ bei der BayernLabo

 

Auszahlung:                                                      100 v. H.

Zinssatz:                                                             0,00% n/e (29.11.2017 freibleibend bis Abruf)

Zins- und Tilgungszahlungen:    vierteljährlich

Zinsfestschreibung:                                       10 Jahre

Tilgungsfreie Anlaufjahre                           1 Jahr

Gesamtlaufzeit:                                              10 Jahre

 

 

 

 

 

 

b) Leistungsfreies Darlehen aus dem „Bayerischen Wohnungsbauprogramm“ der             BayernLabo

 

Auszahlung:                                                      99 v .H. (9.900 Euro)

Verwaltungskosten:                                     1 v.H. (100 Euro

Zins- und Tilgungszahlungen:           keine

 

a) Aufnahme eines Darlehens i.H.v. 335.000 Euro aus dem Programm „Energiekredit Kommunal Bayern“ bei der BayernLabo

 

Bereits für die Jahre 2015 und 2016 wurden bei der BayernLabo Förderkredite aus dem Programm Energiekredit Kommunal Bayern, im Zuge energetischer Sanierungsmaßnahmen bei der Generalsanierung der Kunigundenschule, aufgenommen. In Fortführung des damaligen Antrages wird empfohlen, aus diesem Programm auch für das Jahr 2017 einen weiteren Förderkredit in Höhe von 335.000 Euro aufzunehmen. Aktuell werden die Darlehen mit einem Zinssatz von 0,00 % zur Verfügung gestellt. Es besteht zudem die Möglichkeit einen Tilgungszuschuss in Höhe von 5,0 % des Zusagebetrages (max. jedoch 50 Euro pro m²) zu erhalten. Auf die Einholung von Vergleichsangeboten anderer Kreditinstitute wurde aufgrund der besonderen Konditionen verzichtet.

 

b) Aufnahme eines Darlehens i.H.v. 10.000 Euro aus dem „Bayerischen Wohnungsbauprogramm“ über die BayernLabo

 

Im Zuge des behindertengerechten Umbaus in einer städtischen Mietwohnung wurde ein leistungsfreies Darlehen aus Landesmitteln beantragt. Das Darlehen ist zins- und tilgungsfrei; die Darlehensschuld wird nach Ablauf der Belegungsbindung erlassen. Die Bindung beträgt 5 Jahre.