- Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange
- Billigungsbeschluss
b) 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
- Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange
- Billigungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
a) Der
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1.
Es wird
festgestellt, dass im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung keine
Äußerungen zum Bebauungsplanvorentwurf vorgebracht.
2. Es wird festgestellt, dass bei der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
keine Einwände oder Äußerungen vorgebracht wurden von
- Gasversorgung Lauf GmbH
- Main-Donau-Netzgesellschaft
- Vodafone Kabel Deutschland
- Bisping & Bisping GmbH & Co. KG
- Polizeiinspektion Lauf
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Nürnberg
- Autobahndirektion Nordbayern
3. Zu den eingegangenen Äußerungen wird
festgestellt:
Regierung von Mittelfranken - Höhere Landesplanungsbehörde
Die Verlagerung des Bauhofs vom derzeitigen Standort in der Innenstadt ist
zwingend erforderlich. Potentiale der Innenentwicklung stehen nicht zur
Verfügung. Die wenigen freien Gewerbeflächen im Stadtgebiet sollen in erster
Linie als Erweiterungsmöglichkeiten für ortsansässige Gewerbebetriebe
vorgehalten werden.
Der Eingriff in den Wald wird durch flächengleiche Ersatzaufforstungen
ausgeglichen
Planungsverband Industrieregion Mittelfranken
Der Eingriff in den Wald wird durch flächengleiche Ersatzaufforstungen
ausgeglichen.
Landratsamt Nürnberger Land
Die Kampfmittelfreiheit des Geländes wird geprüft.
Das Wasserwirtschaftsamt wurde am Verfahren beteiligt. Grundsätzliche Bedenken
bestehen nicht.
Die naturschutzrechtlichen Belange wurden im Rahmen des Umweltberichts und der
Grünordnungsplanung berücksichtigt.
Staatl. Bauamtes Nürnberg
Die Darstellung in den Plänen wurde entsprechend korrigiert.
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
Die Hinweise des WWA werden bei den weiteren Erschließungsplanungen
berücksichtigt.
Die Erdwärmenutzung durch Erdwärmesonden wird im Bebauungsplan ausgeschlossen.
Städt. Werke Lauf GmbH
Eine Erweiterung der Baufläche in das Wasserschutzgebiet ist nicht vorgesehen.
Deutsche Telekom Technik GmbH
Die Telekom wird in der weiteren Erschließungsplanungen eingebunden.
Durch den Bebauungsplan werden keine öffentlichen Straßen und Wege neu geplant.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Der Eingriff in den Wald wird durch flächengleiche Ersatzaufforstungen
ausgeglichen. Die Maßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem AELF Roth.
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
Entsprechende Hinweise zur Vorgehensweise bei eventuell zu Tage tretenden
Bodendenkmälern wurden in den Bebauungsplan bzw. in Begründung aufgenommen.
Bund Naturschutz
Die Stadt Lauf ist seit Jahren bei der Ausweisung von Neubauflächen sehr
restriktiv und setzt dagegen verstärkt auf Innenentwicklung und
Nachverdichtung.
Die Verlagerung des Bauhofs vom derzeitigen Standort in der Innenstadt ist
jedoch zwingend erforderlich. Potentiale der Innenentwicklung stehen hierfür
nicht zur Verfügung.
Die wenigen freien Gewerbeflächen im Stadtgebiet sollen in erster Linie als
Erweiterungsmöglichkeiten für ortsansässige Gewerbebetriebe zur Sicherung und
Schaffung von Arbeitsplätzen vorgehalten werden. Außerdem ist der gewählte
Standort vor allem aufgrund der optimalen Verkehrsanbindung günstiger zu
bewerten als die Fläche im Gewerbegebiet Lauf-Süd II.
Die zum Bauhof gemachten Detailvorschläge werden bei den weiteren Planungen
soweit wie möglichberücksichtigt.
Soweit für die Nachnutzung des derzeitigen Bauhofgrundstücks eine
Bauleitplanung erforderlich wird, wird der BUND Naturschutz als Träger
öffentlicher Belange beteiligt.
Herr Kreisbrandrat Norbert Thiel
Die Hinweise zur Löschwasserversorgung werden bei der weiteren
Erschließungsplanung berücksichtigt.
4. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 105
„Städtische Bauhof neu“ in der Fassung vom 12.12.2017 wird beschlussmäßig
gebilligt.
Im weiteren Verfahrensablauf ist die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2
BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
b) Der Bau-, Umwelt- und
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Der Entwurf der 5. Änderung des
Flächennutzungsplans in der Fassung vom 12.12.2017 wird beschlussmäßig gebilligt.
Im weiteren Verfahrensablauf ist die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2
BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Anlagen:
Anlage 1
Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht
Entwurf Änderung Flächennutzungsplan mit Begründung
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in seiner Sitzung vom 27.06.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 105 „Städtischer Bauhof neu“ aufzustellen und den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde zu beiden Verfahren mit einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs vom 12.07.2017 bis zum 11.08.2017 durchgeführt. Während der Auslegungsfrist wurden keine Äußerungen zur Planung vorgebracht.
Die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 05.07.2017 aufgefordert, ihre Stellungnahmen zu dem Bauleitplanvorentwurf bis zum 11.08.2017 abzugeben.
Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind in Anlage 1 tabellarisch aufgeführt.
Nach Billigung des Entwurfes des Bebauungsplan Nr. 105 „Städtischer Bauhof neu“ in der Fassung vom 12.12.2017 durch den Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss kann im weiteren Verfahrensablauf die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Die Billigung der 5. Änderung des Flächennutzungsplans muss durch den Stadtrat erfolgen. Dann kann auch in diesem Verfahren die die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.