Betreff
Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben für die Betriebskostenförderung
Vorlage
FB 6/018/2017
Aktenzeichen
FB 6
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis von der Überschreitung des Haushaltsansatzes bei Haushaltsstelle 0.4649.7008 Betriebskostenförderungen an Freie Träger und stellt gemäß § 9 Abs.  Ziffer 1 b GeschO den Betrag von 629.149,86 Euro überplanmäßig zur Verfügung.

 

Die Deckung erfolgt in Höhe von 428.483,58 Euro aus Mehreinnahmen bei Haushaltsstelle 0.4649.1714 Betriebskostenförderungen und in Höhe von 200.666,28 Euro aus allgemeinen Haushaltsmitteln des Jahres 2017.

 

Aufgrund zu niedriger Ansätze im Haushalt 2017 sowohl bei den Betriebskostenförderungen (Einnahmen) als auch bei den Betriebskostenzahlungen an die Freien Träger (Ausgaben) ergeben sich aktuell Überschreitungen.

 

So ist Ausgabehaushaltsstelle 0.4649.7008 mit 629.149,86 Euro überzogen und bei der Einnahmehaushaltsstelle 0.4649.1714 wurden 428.483,58 Euro mehr vereinnahmt.

 

Die Mehrausgaben sind insoweit teilweise durch Mehreinnahmen gedeckt; die weiter notwendigen 200.666,28 Euro können aus allgemeinen Haushaltsmitteln gedeckt werden.

 

Gemäß der Geschäftsordnung bedarf es für die Überschreitung des Ausgabeansatzes damit einer Entscheidung des Stadtrates (§ 9 Abs. 1 Ziff. 1 b GeschO).