Betreff
Unterhalt von öffentlichen Feld- und Waldwegen in der Gemarkung Weigenhofen
Vorlage
FB 4/017/2017
Aktenzeichen
6316 kur
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.

 

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz beteiligt sich an den Unterhaltskosten für die nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldwege in der Gemarkung Weigenhofen mit einem einmaligen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 25 % der Gesamtkosten, höchstens jedoch bis zu 4.000,-- €.

 

2.

 

Im Hinblick auf die geplanten Sanierungsarbeiten wird von Seiten der Stadt Lauf klargestellt, dass die betreffenden Teilstrecken auch künftig nicht in die Unterhaltslast der Stadt Lauf übernommen werden, selbst wenn diese danach den Standard „ausgebaut“ erfüllen sollten.

 

Die Jagdgenossenschaft Weigenhofen hat mit Schreiben vom 12.10.2017 darum gebeten, dass sich die Stadt Lauf a.d.Pegnitz an den Unterhaltskosten für die nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldwege beteiligt. Für diese Wege sind normalerweise nach der Widmungsverfügung die Eigentümer der Grundstücke, welche über diese Wege „erschlossen“ werden, unterhaltspflichtig. In den überwiegenden Gemarkungen werden diese Maßnahmen aber durch die örtlichen Jagdgenossenschaften durchgeführt. Dies hat sich über Jahre hinweg so eingespielt, da die betreffenden Eigentümer nahezu alle gleichzeitig Mitglied in der jeweiligen Jagdgenossenschaft sind und hier Mitgliedsbeiträge entrichten. Auch die Stadt Lauf ist Mitglied.

 

Die Jagdgenossenschaft Weigenhofen hat für die jetzt vorgesehenen Sanierungsarbeiten bereits einen Kostenvoranschlag der Firma Delling eingeholt. In der Vorstandschaft hat man sich auf einen Höchstbetrag von 16.000,-- € für die Arbeiten ausgesprochen. Diese Summe übersteigt jedoch die finanziellen Möglichkeiten der Jagdgenossenschaft sehr, so dass der Jagdvorsteher Herr Maußner in einem Telefongespräch erläutert hat, dass sich die Jagdgenossenschaft einen freiwilligen Zuschuss von 25 % durch die Stadt Lauf vorstellen würde.

Eine weitere Begründung des Jagdvorstehers für den Zuschuss liegt darin, dass das Wegenetz in der Gemarkung Weigenhofen eines der größten und aufgrund der topographischen Lage aufwändigsten ist.

 

In diesem Zusammenhang darf darauf verwiesen werden, dass die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erst im vergangenen Jahr mehrere Teilstrecken von Feld- und Waldwegen in ihre Unterhaltslast übernommen hat, da diese Teilbereiche den Standard eines „ausgebauten“ Weges erfüllen (Asphaltdecke) und laut Aussage des Jagdvorstehers vor ca. 25 Jahren unter Mitwirkung der Stadt Lauf angelegt wurden. Es sollte deshalb aus Sicht der Verwaltung bei den jetzigen Sanierungsarbeiten eindeutig klar zum Ausdruck kommen, dass diese Teilstrecken künftig nicht in die Unterhaltslast der Stadt Lauf aufgenommen werden, auch wenn Sie danach die Merkmale eines „ausgebauten“ Standards erfüllen sollten.

 

In Anbetracht der beschriebenen besonderen Verhältnisse des Wegenetzes in der Gemarkung Weigenhofen und unter dem Hinweis, dass es sich bei der Gewährung eines freiwilligen Zuschusses um einen Präzedenzfall handelt, der auch die anderen Jagdgenossenschaften im Stadtgebiet auf den Plan rufen könnte, unterbreitet die Verwaltung folgenden