Betreff
Tekturplan Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 64 "Areal Stettner"
- Einstellung des Verfahrens
Vorlage
FB 5/085/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Das mit Beschluss des Stadtrates vom 28.10.2004 eingeleitete und am 24.05.2007 geänderte Verfahren zur Aufstellung des Tekturplanes Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 64 „Areal Stettner“ wird eingestellt.

 

 

Anlage:
Entwurf zum Tekturplan Nr. 1 vom 11.10.2004

Entwurf zur Änderung des Tekturplans vom 22.05.2007

 

Der Stadtrat der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in seiner Sitzung vom 28.10.2004 beschlossen, den Tekturplan Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 64 „Areal Stettner“ aufzustellen.

 

Anlass war der mögliche Umbau der Kreuzung Briver Allee /Hersbrucker Straße sowie eine von den Grundstückseigentümern eingereichte Planung für die unbebauten Grundstücke entlang der Hersbrucker Straße.

 

Die Planung wurde jedoch aufgegeben und ein neues Baukonzept vorgelegt, das dem Tekturplan zugrunde gelegt werden sollte. Die wesentliche Änderung gegenüber der Erstplanung war, dass das Gebäude von der Hersbrucker Straße abgerückt wird und damit im Bereich der ursprünglich vorhandenen kleinteiligen Bebauung angeordnet war.

 

In seiner Sitzung vom 24.05.2007 hat der Stadtrat deshalb anlässlich des neuen Baukonzepts die Änderung des Beschlusses vom 28.10.2004 beschlossen. Der Geltungsbereich des Tekturplanes wurde als „Mischgebiet“ gemäß § 6 BauNVO festgelegt.

 

Die geplante Bebauung wurde aufgrund der schwierigen Eigentumsverhältnisse nicht umgesetzt; die Grundstücke liegen seit Jahren brach.

 

Angestrebt wird nun eine Teilaufhebung des Bebauungsplanes, um eine Bebauung nach
§ 34 BauGB für einen geschossigen Wohnungsbau zu ermöglichen.

 

Nachdem sich die städtebaulichen Zielsetzungen geändert haben, schlägt die Verwaltung vor, das Verfahren zum Tekturplan Nr. 1 des Bebauungsplanes Nr. 64 einzustellen.