Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Feststellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
1. Es wird festgestellt, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass bei
der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine
Einwände vorgebracht wurden bzw. keine Äußerungen eingegangen sind von:
-
Planungsverband Region Nürnberg/Regionsbeauftragter der Region Nürnberg (7)
- Landratsamt Nürnberger Land- Kreisbaumeisterin
- Landratsamt Nürnberger Land- Naturschutz
. Landratsamt Nürnberger Land- Immissionsschutz
- Staatliches Bauamt Nürnberg; Hochbau/Straßenbau
- Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
- StWL Städtische Werke Lauf a.d.Pegnitz
- GVL Gasversorgung Lauf a.d.Pegnitz GmbH
- N-ERGIE
- Vodafon Kabel Deutschland GmbH
- Vodafon GmbH
- Bisping & Bisping GmbH & Co.KG
- Polizeiinspektion Lauf a.d.Pegnitz
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Nürnberg
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
- IHK Nürnberg für Mittelfranken
- Handwerkskammer für Mittelfranken
- Einzelhandelsverband Lauf
- Gemeinde Neunkirchen a. S.
- Gemeinde Ottensoos
- Gemeinde Leinburg
- Gemeinde Rückersdorf
- Markt Schnaittach
- Markt Heroldsberg
- Markt Eckental
- Stadt Röthenbach a.d. Pegnitz
- Stadt Hersbruck
- Kreisbrandrat
- Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern e.V. – Ortsverband Lauf
3. Es wird festgestellt, dass bei der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf
Stellungnahmen hingewiesen wurde, die bereits in früheren Verfahrensabschnitten
abgegeben wurden. Folgende Stellungnahmen wurden bereits im laufenden Verfahren
behandelt und die entsprechenden Hinweise und Vorgaben eingearbeitet:
- Regierung von Mittelfranken
- Main-Donau-Netzgesellschaft
- Deutsche Telekom
4. Zu den bei der Beteiligung der Behörden
und Träger sonstiger Belange vorgebrachten Äußerungen zur Planung wird
festgestellt:
Bund Naturschutz:
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Grüngürtels
wird die bereits vorhanden Situation den bestehenden Verhältnissen angepasst.
Der Eingriff wird auf das notwendige Maß beschränkt und ist durch entsprechende
Eingrünung minimiert.
Der Standort, der bereits mit einem Lebensmittelmarkt bebaut ist, befindet sich
am südwestlichen Ortsrand des Ortsteils Wetzendorf und ist durch den
öffentlichen Personennahverkehr sowie das vorhandene Straßensystem gut
erschlossen.
Insgesamt ist eine integrierte Ortsrandlage gegeben.
Zufahrtsmöglichkeiten aus Norden sind aufgrund des bestehenden
Verkehrsverhältnisse (Kreuzung Karl-Büttner-Ring/ Am Winkelsteig) nicht
möglich.
Die Vergrößerung der in Anspruch genommenen Fläche von 261 m² ist dem größeren
Neubau geschuldet. Stellplätze und Grünflächen bleiben weitgehend unverändert.
Es wurde auf eine platzsparende Verwendung der bestehenden Flächen geachtet.
Der Neubau rückt vom Waldgürtel ab.
Die weiteren Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
5. Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 26.10.2017 (Anlage 2) mit Begründung und Umweltbericht wird festgestellt.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, die
festgestellte 4. Änderung des Flächennutzungsplanes dem Landratsamt Nürnberger
Land zur Genehmigung vorzulegen.
Anlagen zur Beschlussvorlage:
Anlage 1: Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Anlage 2: 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung vom 26.10.2017
Anlagen in Session:
4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung vom 26.10.2017
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 23.02.2017 die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 104 „Sondergebiet Karl-Büttner-Ring 11“ beschlossen. Mit der Änderung wird die Voraussetzung für eine Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan geschaffen.
Im Entwurf vom 27.07.2017 werden die Grundstücke FlNr. 181 und 184/1 der Gemarkung Wetzendorf, die im derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan als „gewerbliche Baufläche“ dargestellt sind, nun als „Sonderbaufläche Lebensmittelmarkt“ dargestellt.
Der Stadtrat der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in seiner
Sitzung vom 27.07.2017 den Entwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes
gebilligt und beschlossen, die Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3
Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Im Verfahrensablauf wurde vom 09.08.2017 bis 11.09.2017 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Während der Auslegungsfrist wurden keine Äußerungen zur Planung vorgebracht.
Mit Schreiben vom 07.08.2017 wurden die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebeten, ihre Stellungnahme zum Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans bis zum 11.09.2017 abzugeben.
Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind in Anlage 1 tabellarisch aufgeführt.
Nachdem sich durch die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine Änderungen der Planung ergeben haben, kann dem Stadtrat der Feststellungsbeschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 26.10.2017 empfohlen werden.