- Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Bau-,
Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
1.
Die Überwachung
des fließenden Verkehrs – Geschwindigkeitsüberwachung – wird weiterhin im
bisherigen Rahmen durchgeführt.
2.
Der
Zweckvereinbarung mit der Stadt Hersbruck zur Übernahme der
verwaltungstechnischen Abwicklung der Verfahren im fließenden Verkehr –
Geschwindigkeitsüberwachung – ab
01.01.2018 wird zugestimmt. Die Zweckvereinbarung ist Bestandteil des
Beschlusses.
Bisheriger Verlauf
Seit Januar 2017 führt die Stadt Lauf eigene Geschwindigkeitsmessungen
durch. Für die technische Erfassung der Verstöße ist ein Unternehmen
eingesetzt, welches nach den Vorgaben der Stadt Lauf in den verschiedensten
Straßen in der Stadt und in den Ortsteilen Messungen durchführt. Gemessen wird
in der Kernstadt an den Hauptstraßen, in den Wohngebieten, im erweiterten Schulumfeld
und auch in verkehrsberuhigten Bereichen. Weitere Messstellen befinden sich in
verschiedenen Ortsteilen.
Grundsätzlich versucht die
Verwaltung, die Geschwindigkeitsmessung möglichst flächendeckend durchzuführen
und dabei auch Bürgerwünsche zu berücksichtigen. Es ist allerdings auch so,
dass aus rechtlichen oder technischen Gründen nicht überall gemessen werden
kann und natürlich ein gewisses Verkehrsaufkommen vorhanden sein muss.
Die Messungen erfolgen nach den
gleichen rechtlichen Bestimmungen wie bei der Polizei.
Im Zeitraum von Januar bis August
wurden in über 230 Messstunden insgesamt 33.880 Fahrzeuge erfasst. Daraus
ergaben sich 2.129 Verfahren, das entspricht einer Quote von etwa 6,3 %.
Die Auswertung der Messungen zeigt
nach Auffassung der Verwaltung, dass in Lauf in der Regel nicht wirklich
„gerast“ wird. Die Aufteilung der Verstöße im Einzelnen:
75,76 % fuhren bis 10 km/h schneller als erlaubt und wurden mit 15,00 €
verwarnt
18,49 % fuhren bis 15 Km/h schneller als erlaubt und wurden mit 25,00 €
verwarnt
4,32 % fuhren bis 20 km/h schneller
als erlaubt und wurden mit 35,00 € verwarnt
0,43 % fuhren über 20 km/h
schneller als erlaubt; ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Fahrverbote wurden bisher nur 3
mal angeordnet.
Das schnellste bisher gemessene
Fahrzeug wurde in der Eschenauer Straße mit 94 km/h erfasst. Innerhalb einer 30
km/h Strecke war das schnellste Fahrzeuge mit 61 km/h im Eckenhaider Weg
unterwegs. Im Eckenhaider Weg befindet sich auch die Messstelle, bei der im
Verhältnis zum Verkehrsaufkommen auch die meisten
Geschwindigkeitsüberschreitungen (34 % aller Fahrzeuge) erfasst werden.
Allgemein ist festzustellen, dass
an den Messstellen in den Wohngebieten hauptsächlich die Anwohner der Umgebung
zu schnell fahren. Im erweiterten Schulumfeld kommen noch die hinzu, die ihre
Kinder zur Schule fahren oder abholen. Auch in den verkehrsberuhigten Bereichen
ist die Beanstandungsquote nicht besorgniserregend. Die immer wieder
kritisierten Berufsgruppen wie Paketzusteller, Handwerker usw. fallen bei den
Messungen nicht erhöht auf, bei den sozialen Diensten/Fahrdiensten haben sich
die Messungen ebenfalls schnell herumgesprochen und es werden kaum noch
Beanstandungen festgestellt.
Positiv ist ebenfalls, dass die
betroffenen Bürger die Ahndung der Geschwindigkeitsver-
stöße offensichtlich eher
akzeptieren als Verwarnungen im ruhenden Verkehr. Dies ist aus der unerwartet
geringen Anzahl der Nachfragen oder Einsprüche ersichtlich.
Die Einnahmen und die Ausgaben der
Geschwindigkeitsüberwachung halten sich bisher exakt die Waage. Damit ist auch
die Vorgabe erfüllt, mit der Geschwindigkeitsüberwachung keine zusätzlichen
Einnahmen für die Stadt Lauf zu generieren.
Weiteres Vorgehen
Aus Sicht der Verwaltung sollte
die Geschwindigkeitsüberwachung in Lauf auch weiterhin durchgeführt werden. Die
mit den Messungen beauftragte Firma hat zugesagt, die Messungen auch im Jahr
2018 zu den gleichen Konditionen durchzuführen. Bezüglich der Auftragsvergabe
wird auf den nichtöffentlichen Teil der Sitzung verwiesen.
Verwaltungstechnisches Verfahren:
Bisher werden die Verfahren bei
der Stadt Lauf durchgeführt. Hierzu wird im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung
eine Mitarbeiterin eingesetzt, die sich stundenweise um die Abwicklung
Geschwindigkeitsverstöße kümmert. Die angesetzte Stundenzahl von 5
Stunden/Woche ist hierfür ausreichend. Die Verfahren, die in ein
Bußgeldverfahren übergeleitet werden (z.B. bei Nichtbezahlen der Verwarnung
oder direktem Bußgeldverfahren) werden wie auch im ruhenden Verkehr von der
Stadt Hersbruck im Rahmen einer Zweckvereinbarung durchgeführt. Diese
„zweigleisige“ Abwicklung funktioniert im Allgemeinen problemlos. Trotzdem gibt
es hinsichtlich des Zahlungsverkehrs noch Optimierungsbedarf. Auch durch nur
einmaligen wöchentlichen Einsatz der Verwaltungskraft entstehen Verzögerungen
im Verfahren, die eigentlich vermieden werden könnten. Allerdings wäre ein
Einsatz der Verwaltungskraft an mehreren Tagen in der Woche nicht rentabel.
Bei einem Gespräch mit der
Stadtverwaltung Hersbruck hat diese signalisiert, dass sie durchaus bereit
wäre, die gesamte Verwaltungsarbeit im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung
zu übernehmen. Dies würde bedeuten, dass sich die Stadtverwaltung nur noch um
die Messstelleneinteilung kümmern müsste und das nachfolgende Verwaltungsverfahren
komplett von der Stadt Hersbruck abgewickelt wird. Hierfür wäre dann eine
Fallpauschale zu entrichten (ca. 5,00 €/Fall); die Verwarnungsgelder und die
Bußgelder verbleiben vollständig bei der Stadt Lauf. Die
Geschwindigkeitskontrolle wäre auch bei dieser Variante kostenneutral.
Die Verwaltung empfiehlt dieses
Modell, da die Abwicklung der Verfahren in einer Hand liegt und auch die
stundenweise Arbeitskraft eingespart werden kann. Neben der
Messstelleneinteilung verbleibt allerdings bei der Stadt Lauf auch noch die
Fahrerermittlung. Dies kann von Hersbruck aus nicht geleistet werden. Trotzdem
schlägt die Verwaltung vor, die verwaltungstechnische Abarbeitung der
Geschwindigkeitsverstöße der Stadt Hersbruck im Rahmen einer Zweckvereinbarung
zu übertragen. Der Text der Zweckvereinbarung ist der Arbeitsunterlage
beigefügt.
Die Zweckvereinbarung könnte ab dem 01.01.2018 in Kraft treten.