Betreff
Erweiterung der Betriebserlaubnis im Evangelischen Kindergarten Pusteblume, Kotzenhof
Vorlage
HA/119/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, dem Antrag der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Lauf a.d.Pegnitz vom 30.09.2009 unter der Voraussetzung, dass in diesem Zusammenhang keine Investitionskostenzuschüsse von der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zu leisten sind, zuzustimmen und in der Kindertagesstätte Pusteblume insgesamt 85 Kindergartenplätze und 14 Kinderkrippenplätze als bedarfsnotwendig anzuerkennen und die Betriebskostenförderung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren.

 

 

Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Lauf bat, auf Grund der großen Nachfrage nach Kindergarten- und Kinderkrippenplätzen um Erweiterung der Betriebserlaubnis für den Kindergarten von bisher 80 Plätzen auf 85 Plätze sowie für die Kinderkrippe von 12 auf 14 Plätze.  Um den Bedürfnissen nachkommen zu können und die Betriebskostenförderung für alle Kinder zu erhalten, ist es notwendig, die Platzkapazität als bedarfsnotwendig anzuerkennen und die Betriebserlaubnis zu erweitern.

 

Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag bezüglich der Bedarfsanerkennung zuzustimmen und die Betriebskostenförderung gemäß Art. 18 ff BayKiBiG zu gewähren, sofern auch die erweiterte Betriebserlaubnis sowie die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und mit dieser Kapazitätserweiterung keine zusätzlichen Investitionskostenzuschüsse verbunden sind.