Beschlussvorschlag:
Der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss bewilligt die finanziellen Mittel für die Beschäftigung von insgesamt drei FSJ-Kräften an den Schulen GS I, MS I und GS II ab 01.01.2018 bis auf weiteres. Die Mittel sind mit jährlich rund 30.000,- € bei den Haushaltsplanungen der Jahre 2018 ff. zu berücksichtigen.
Bei der Stadt Lauf a.d.Pegnitz sind
FSJ-Kräfte an Schulen grundsätzlich seit 2009 im Einsatz.
Die FSJ-Kräfte unterstützen die Kolleginnen
und Kollegen der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) und sind zusätzliche in
den Bereichen Verwaltung, Mensa und Ganztag im Einsatz. Sie helfen z. B. bei
Wandertagen, Unterrichtsgängen, Projekttagen und Festen mit und stellen als Unterstützung
der Lehrkräfte eine wertvolle Bereicherung und Entlastung dar.
Im vergangenen Schuljahr 2016/2017 war
jeweils eine FSJ-Kraft an den Schulen GS I, MS I, GS II im Einsatz. An der MS
II wurde gem. Beschluss des KiJuSA vom 25.10.2016 der Einsatz einer geringfügig Beschäftigten
als Alternative zu einer FSJ-Kraft beschlossen, die weiterhin auf dieser Basis
arbeitet.
Im Rahmen des Haushalts 2017 wurden für das
aktuelle Schuljahr 2017/2018 keine Mittel für den Einsatz von FSJ-Kräften zur
Verfügung gestellt.
Bei der GS II ist aktuell noch eine
FSJ-Kraft im Einsatz, da die Finanzierung bis 31.12.2017 durch den Förderverein
der Schule sichergestellt wird.
Die Schulen GS I, MS I und GS II beantragen
ab 01.01.2018 die Bereitstellung der finanziellen Mittel für den Einsatz von
jeweils einer FSJ-Kraft. Anhand der vorliegenden Rechnungen aus dem Schuljahr
2016/2017 wurden pro FSJ-Kraft Kosten von 9.960,- € pro Schuljahr (830,- € pro
Monat) ermittelt.
Die Schulen begründen die Anträge sowohl
damit, dass die FSJ-Kräfte dort eine wertvolle Unterstützung des Stammpersonals darstellen und die jungen
Menschen selbst bereichernde und prägende Erfahrungen im Hinblick auf
Persönlichkeitsentwicklung und individuelle Berufsorientierung und
Lebensplanung sammeln.
Der Fachbereich 6 befürwortet die Anträge der Schulen und bittet den Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss um folgende Beschlussfassung: