Betreff
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 99 "Freizeitgärten am Seespitzweg"
-Aufstellungsbeschluss
Vorlage
FB 5/071/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.       Der Bebauungsplan Nr. 99 „Freizeitgärten am Seespitzweg“ wird durch einen Tekturplan gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) geändert.

2.    Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Entwurfsplan vom 10.10.2017.

3.    Der Geltungsbereich des Tekturplanes wird als „Grünfläche für Freizeitgärten“ festgesetzt.

4.    Der Tekturplan erhält die Bezeichnung Tekturplan Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 99 „Freizeitgärten am Seespitzweg“.

5.    Der Tekturplan wird im vereinfachten Verfahren nach den Vorschriften des § 13 BauGB aufgestellt.

6.    Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 durchzuführen.

 

 

 

 

Anlagen:

Tekturplanentwurf

Begründungsentwurf

 

Der Bebauungsplan Nr. 99 „Freizeitgärten am Seespitzweg“ ist seit dem 20.06.2012 rechtsverbindlich.


99_freizeitgaerten-am-seespitzweg_ planteil


Bebauungsplan Nr. 99 „Freizeitgärten am Seespitzweg“

 

Im Geltungsbereich des seit dem 20.06.2012 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 99 „Freizeitgärten am Seespitzweg“ stehen der Stadt Flächen für insgesamt 50 Pachtgärten mit einer durchschnittlichen Größe von ca.400 m² zur Verfügung, die mittlerweile alle verpachtet sind.

Das Grundstück Fl.Nr. 1206/5 der Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz stand bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 99 nicht zur Verfügung und wurde aus dem räumlichen Geltungsbereich ausgespart. Zwischenzeitlich konnte das Grundstück von der Stadt Lauf a.d.Pegnitz erworben werden. Da nach wie vor ein Bedarf an Pachtgärten besteht, soll es nun im Rahmen des Tekturplans in den Geltungsbereich des Bebauungsplans einbezogen und überplant werden. Damit können 8 zusätzliche Gartenparzellen angeboten werden.

 

170807 BPlan 99-1 Layout2 (1)

 

Geltungsbereich des Tekturplans Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 99

 

Im seit dem 04.06.2008 rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Lauf a.d.Pegnitz ist der Bereich des Bebauungsplanes als „Grünfläche – Kleingärten““ dargestellt. Der Tekturplan ist damit gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

Der Tekturplan kann nach den Vorschriften des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden.

Die Voraussetzung zur Anwendung des § 13 BauGB liegen vor, da durch den Tekturplan die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

Das geplante Vorhaben unterliegt nicht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Anhaltspunkte zur Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr.7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter liegen nicht vor.

Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.