- Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1. Die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans Nr. 8/3 für das Gebiet „Zwischen Tulpenecke, Am Buck und Bahnlinie“ wird zur Kenntnis genommen.
2. Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden davon nicht berührt. Einwändungen werden nicht erhoben.
Das Gebiet südlich der Tulpenecke und der Straße „Am Buck“ ist bereits seit den 50er Jahren bebaut und die Bebauung wurde teilweise immer stärker verdichtet und erneuert. Ein Bebauungsplan für dieses Gebiet existiert nicht.
Die Gemeinde Rückersdorf hat beschlossen, einen einfachen Bebauungsplan aufzustellen, um die gestalterische Einheit der durch Siedlungshäuser geprägten Baustruktur zu erhalten.
Die Planung dient der Innenentwicklung des Ortsteils Rückersdorf.
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Lage im Gemeindegebiet |
Geltungsbereich |
Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von den Änderungen nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwände gegen die Planung zu erheben.