Betreff
Betrieb gewerblicher Art "Städtische Parkhäuser",
Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und Entscheidung über die Behandlung des Jahresergebnisses 2016 - UNTERLAGEN IN SESSION EINGESTELLT
Vorlage
FB 2/028/2017
Aktenzeichen
926/FB 2/Wk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jahresabschluss 2016 des BgA „Städtische Parkhäuser“ wird wie folgt festgestellt:

Summe Aktivseite                               5.748.058,49 Euro

Summe Passivseite                                 5.748.058,49 Euro

Jahresgewinn                                      1.367.530,74 Euro

 

Jahresgewinn lt. G+V                          1.367.530,74 Euro

 

Der Jahresgewinn 2016 wird an die Stadt Lauf a.d.Peg. ausgeschüttet. Die Forderungen an die Stadt Lauf a.d.Peg. werden mit 1 % verzinst.

Der Eigenbetrieb Städtische Werke Lauf wurde zum 01.01.1999 in die StWL Städtische Werke Lauf GmbH umgewandelt. Um eine steueroptimierte Gestaltung bei der Gewinnausschüttung an die Alleingesellschafterin Stadt Lauf a.d.Peg. zu erreichen, hat der Stadtrat mit Beschluss vom 25.01.2001 die bis dahin steuerlich im Hoheitsbereich der Finanzverwaltung gehaltene GmbH-Beteiligung in Höhe von 766.000 Euro mit sofortiger Wirkung in das Betriebsvermögen des Betriebes gewerblicher Art „Städtische Parkhäuser“ eingebracht.

Die Aufrechterhaltung dieses BgA und die bisherige und künftige Handhabung wurden vom Stadtrat in dessen Sitzung am 29.09.2011 erneut überprüft und die Beibehaltung bestätigt.

Seit 2001 ist der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) München mit der Erstellung der jährlichen Schlussbilanzen für den BgA beauftragt. Für das Jahr 2016 hat der BKPV aus der kameralistischen Buchhaltung den kaufmännischen Jahresabschluss 2016 erstellt (Schlussbilanz zum 31.12.2016 und Gewinn- und Verlustrechnung 2016; Unterlagen sind in Session eingestellt).

Der zum 31.12.2016 ausgewiesene Jahresgewinn von 1.367.530,74 Euro des BgA „Städtische Parkhäuser“ resultiert im Wesentlichen aus der Gewinnablieferung der StWL Städtische Werke Lauf GmbH für das Wirtschaftsjahr 2015. Die Steuererklärungen 2016 (Kapitalertragssteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer) sowie die gesonderte Feststellung des BgA wurden dem Zentralfinanzamt Nürnberg am 18.08.2017 übersandt. Zur steuerlichen Wirksamkeit des Jahresabschlusses 2016 ist dieser vom Stadtrat beschlussmäßig festzustellen und über die Behandlung des Jahresergebnisses zu entscheiden.