-Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1. Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Erlenstraße“ des Marktes Schnaittach wird zur Kenntnis genommen.
2. Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von der 2. Änderung nicht berührt. Einwändungen werden nicht erhoben.
Der Markt Schnaittach hat beschlossen, einen Bebauungsplan
mit Grünordnungsplan zur Ausweisung eines Mischgebietes (gemäß § 6 BauNVO)
westlich der Erlenstraße aufzustellen.
Der Markt Schnaittach hat im Hauptort derzeit kaum verfügbare freie Bauflächen
für Wohnbebauung oder nicht wesentlich störendes Gewerbe. Der Nutzung von
innerörtlichen Flächenressourcen kommt deshalb hohe Bedeutung zu.
Im Ort Schnaittach besteht vor allem ein Mangel an kostengünstigen, kleineren Wohneinheiten, insbesondere an Sozialwohnungen. Auf einem Teil des Geltungsbereichs soll deshalb sozialer Wohnungsbau verwirklicht werden und eine bestehende gewerbliche Nutzung planungsrechtlich gesichert und Erweiterungsmöglichkeiten eingeräumt werden. Der bestehende Bebauungsplan aus dem Jahr 1968 ist aufgrund seiner Festsetzungen für den Geltungsbereich überholt und nicht sinnvoll umsetzbar.
|
|
Lage im Gemeindegebiet |
Geltungsbereich |
Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von den Änderungen nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwände gegen die Planung zu erheben.