Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
Für die Luitpoldstraße wird zwischen der Albertistraße und der
Stühleinshöhstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt,
weil der Kindergarten Brücke West unmittelbar an die Luitpoldstraß angrenzt.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung wird auf die Betriebszeiten des Kindergartens
beschränkt.
Beim Landratsamt Nürnberger Land sind entsprechende Anträge zu stellen
für
-
die
Heilingstraße zwischen dem Ortseingang und dem Anwesen Heilingstr. 16, weil die
Schule Schönberg unmittelbar an die Kreisstraße angrenzt
-
den
Bereich Welserplatz zwischen dem Anwesen Welserstr. 3 und dem Anwesen Neunhofer
Hauptstr. 11, weil der Kindergarten Neunhof nur über den Welserplatz und der
Treppe beim Anwesen Neunhofer Hauptstr. 1 erschlossen wird.
Anlagen:
3 Lagepläne
Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung vom
30.11.2016 wurde auch der § 45 Abs. 9 Satz geändert. In diesem war u.a.
geregelt, dass Verkehrszeichen nur dort aufgestellt werden dürfen, wo eine
besondere Verkehrssituation dies unbedingt erfordert.
Diese strikte Regelung wurde nun dahingehend geändert, dass den
Verkehrsbehörden die Möglichkeit eingeräumt wurde, vor Schulen, Kindergärten
und Altenheimen sowie gleichartigen Einrichtungen die zulässige
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabzusetzen. Der hierfür sonst
erforderliche Nachweis einer besonderen Verkehrssituation muss nicht mehr
geführt werden.
Voraussetzung für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung ist,
dass die Einrichtung unmittelbar an der betreffenden Straße liegen muss. Die
Geschwindigkeitsbegrenzung ist auch zeitlich an die Betriebszeiten der
Einrichtung anzupassen.
Für den Bereich der Stadt Lauf sind nachstehende Einrichtungen
betroffen:
-
Kindergarten
Brücke West, Luitpoldstraße, zuständig Stadt Lauf
-
Schule
Schönberg, Heilingstraße, Kreisstraße, Antrag an das LRA Nürnberger Land
-
Kindergarten
Neunhof, Welserplatz, Staatsstraße, Antrag an das LRA Nürnberger Land
In den beigefügten
Plänen sind die Örtlichkeiten gekennzeichnet.
Für die beiden zuletzt genannten Einrichtungen ist das Landratsamt für
die verkehrsrechtliche Anordnung zuständig, da es sich um übergeordnete Straßen
handelt.
Die Verwaltung bittet den BUS um Zustimmung, in der Luitpoldstraße
zwischen der Albertistraße und der Stühleinshöhstraße die zulässige
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen.
Des Weiteren soll die Verwaltung beauftragt werden, für die
Heilingstraße im Bereich der Schule Schönberg und den Welserplatz im Bereich
des Kindergartens Neunhof die entsprechenden Anträge zu stellen.