Betreff
Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung vor Schulen und Kindergärten
Vorlage
FB 5/064/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Für die Luitpoldstraße wird zwischen der Albertistraße und der Stühleinshöhstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt, weil der Kindergarten Brücke West unmittelbar an die Luitpoldstraß angrenzt. Die Geschwindigkeitsbegrenzung wird auf die Betriebszeiten des Kindergartens beschränkt.

Beim Landratsamt Nürnberger Land sind entsprechende Anträge zu stellen für

 

-          die Heilingstraße zwischen dem Ortseingang und dem Anwesen Heilingstr. 16, weil die Schule Schönberg unmittelbar an die Kreisstraße angrenzt

-          den Bereich Welserplatz zwischen dem Anwesen Welserstr. 3 und dem Anwesen Neunhofer Hauptstr. 11, weil der Kindergarten Neunhof nur über den Welserplatz und der Treppe beim Anwesen Neunhofer Hauptstr. 1 erschlossen wird.

 

Anlagen:

3 Lagepläne

 

 

Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung vom 30.11.2016 wurde auch der § 45 Abs. 9 Satz geändert. In diesem war u.a. geregelt, dass Verkehrszeichen nur dort aufgestellt werden dürfen, wo eine besondere Verkehrssituation dies unbedingt erfordert.

Diese strikte Regelung wurde nun dahingehend geändert, dass den Verkehrsbehörden die Möglichkeit eingeräumt wurde, vor Schulen, Kindergärten und Altenheimen sowie gleichartigen Einrichtungen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabzusetzen. Der hierfür sonst erforderliche Nachweis einer besonderen Verkehrssituation muss nicht mehr geführt werden.

Voraussetzung für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung ist, dass die Einrichtung unmittelbar an der betreffenden Straße liegen muss. Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist auch zeitlich an die Betriebszeiten der Einrichtung anzupassen.

Für den Bereich der Stadt Lauf sind nachstehende Einrichtungen betroffen:

 

-          Kindergarten Brücke West, Luitpoldstraße, zuständig Stadt Lauf

-          Schule Schönberg, Heilingstraße, Kreisstraße, Antrag an das LRA Nürnberger Land

-          Kindergarten Neunhof, Welserplatz, Staatsstraße, Antrag an das LRA Nürnberger Land

 

In den beigefügten Plänen sind die Örtlichkeiten gekennzeichnet.

 

Für die beiden zuletzt genannten Einrichtungen ist das Landratsamt für die verkehrsrechtliche Anordnung zuständig, da es sich um übergeordnete Straßen handelt.

 

Die Verwaltung bittet den BUS um Zustimmung, in der Luitpoldstraße zwischen der Albertistraße und der Stühleinshöhstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen.

Des Weiteren soll die Verwaltung beauftragt werden, für die Heilingstraße im Bereich der Schule Schönberg und den Welserplatz im Bereich des Kindergartens Neunhof die entsprechenden Anträge zu stellen.