Betreff
20. Änderung des Regionalplans Region Nürnberg (7)
- Beteiligungsverfahren
Vorlage
FB 5/059/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erhebt gegen die 20. Änderung des Regionalplans Region Nürnberg (7) keine Einwendungen.

 

Anlagen:

- Änderungsbegründung
- Umweltbericht
- Auszug aus dem Regionalplan (20. Änderung) Kapitel 7.1.3 „Sicherung der Landschaft

 

Der Planungsausschuss des Planungsverbands Region Nürnberg hat in seiner Sitzung vom 22.05.2017 die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur 20. Änderung des Regionalplans beschlossen.

Diese umfasst folgende Punkte:

- Redaktionelle Anpassung des Regionalplans der Region Nürnberg (7) an das Landesentwicklungsprogramm

Bayern (LEP) 2013

- Streichung von (Teil-)kapiteln des Regionalplans, die keine inhaltliche Grundlage mehr im LEP besitzen

- Änderung Teilkapitel Landschaftliche Vorbehaltsgebiete (bisher: B I 1.3.1, künftig: 7.1.3.1)

- Änderung Teilkapitel Regionale Grünzüge (bisher: B I 2.1, künftig: 7.1.3.2)

- Neuaufnahme Teilkapitel Trenngrün (künftig: 7.1.3.3)

 

Das Stadtgebiet von Lauf ist von zwei Änderungen direkt betroffen:

 

  1. Aufnahme des Pegnitztals mit Bitterbach-, Schnaittach-, Sittenbach-, Hammerbach- und Högenbachtal als Regionaler Grünzug (RG 2). Dem Grünzug werden drei Funktionen zugewiesen – Erholungsvorsorge, Verbesserung des Bioklimas und Gliederung der Siedlungsräume.

  2. Der Waldstreifen westlich des Karl-Büttner-Rings in Wetzendorf an der Stadtgrenze zu Röthenbach wird als Trenngrün (TG 32 Lauf a.d.Pegnitz) ausgewiesen. Durch die Ausweisung dieser Flächen soll das Zusammenwachsen benachbarter Siedlungseinheiten sowie die Entstehung bandartiger Siedlungsstrukturen vermieden werden.

 

Mit Schreiben vom 06.06.2017 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebeten, ihre Stellungnahme zur 20. Änderung des Regionalplans Region Nürnberg bis zum 04.08.2017 abzugeben.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind gegen die Änderung von Seiten der Stadt Lauf a.d.Pegnitz keine Einwendungen erforderlich.

 

 

 

Auszug aus der Karte 3 „Landschaft und Erholung“ zur 20. Änderung des Regionalplans

 

20_aend_karte

 

legende