Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt:
1. Es wird festgestellt, dass bei der öffentlichen
Auslegung des Tekturplanes
Nr. 5 zum Bebauungsplanes Nr. 44 „Am Steinbruch“ keine Äußerungen zur Planung
vorgebracht wurden
2. Es wird festgestellt, dass bei der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange keine Einwendungen gegen die Planung
vorgebracht wurden.
3.
Der Tekturplan
Nr. 5 zum Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz für das Baugebiet „Am
Steinbruch“ vom 15.09.2009 wird hiermit als Satzung nach § 10 des
Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.
Der Textteil hat folgenden Wortlaut:
" Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt auf Grund der §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1,
9,10,13, und 30 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in
der Fassung der letzten Änderung vom 21.12.2006 (BGBl. I Seite 3316) und des
Art. 81 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.08.2007 (GVBl. Seite 588) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für
den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998
(GVBl. Seite 796) folgende
S a t z u n g
für den Tekturplan Nr. 5 zum Bebauungsplan
Nr. 44 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz für das Baugebiet „Am Steinbruch“
§ 1
(1) Für
den Geltungsbereich des Tekturplanes Nr. 5 zum Bebauungsplan Nr. 44 gilt der
vom Stadtbauamt Lauf a.d.Pegnitz ausgearbeitete Plan vom 15.09.2009.
(2) Die
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Plan.
§ 2
Dieser Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage der
Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen
Festsetzungen, welche diesem Bebauungsplan ent- oder widersprechen, außer
Kraft."
Das Stadtbauamt wird
beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.
Der Bauausschuss der Stadt Lauf
a.d.Pegnitz hat in seiner Sitzung vom 15.09.2009 beschlossen, den Tekturplan
Nr. 5 zum Bebauungsplan Nr. 44 für das Baugebiet „Am Steinbruch“ im
vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen.
Im Verfahrensablauf wurde nun vom 01.10.2009 bis zum 02.11.2009 die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Während der Auslegungsfrist wurden keine Äußerungen zur Planung vorgebracht.
Parallel zur öffentlichen Auslegung wurde die Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden zur Abgabe ihrer
Stellungnahme aufgefordert:
- Regierung von Mittelfranken - Höhere Landesplanungsbehörde - Ansbach
- Planungsverband Industrieregion Mittelfranken, Nürnberg
- Landratsamt Nürnberger Land, Lauf a.d.Pegnitz
- Staatliches Bauamt Nürnberg
- Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
- Städt. Werke Lauf GmbH
- GVL Gasversorgung Lauf GmbH
- Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Nürnberg
- Vermessungsamt Hersbruck
- Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München
-
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Außenstelle
Nürnberg
Außer vom Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München, sind Stellungnahmen von
allen beteiligten abgegeben worden, wobei keine Einwendungen gegen den
Bebauungsplan-Entwurf vorgebracht wurden:
Nachdem weder bei der öffentlichen Auslegung noch bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Einwendungen gegen den Tekturplan vorgebracht wurden kann der Tekturplan als Satzung beschlossen und mit der Bekanntmachung in Kraft gesetzt werden.