Betreff
Neufassung der Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen durch die Stadt Lauf a.d. Pegnitz für den Betrieb von Kindertagesstätten durch freie Träger
Vorlage
FB 6/013/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.       Die aktuelle Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen durch die Stadt Lauf a.d. Pegnitz für den Betrieb von Kindertagesstätten durch freie Träger wird mit Wirkung zum 31.12.2016 außer Kraft gesetzt.

2.       Der Neufassung der Richtlinie wird zugestimmt. Die Verwaltung wird mit deren Umsetzung zum 01.01.2017 beauftragt.

3.       Die erforderlichen Mehrausgaben von geschätzt 50.000 – 65.000 EUR sind bei der Haushaltsplanung 2018 entsprechend zu berücksichtigen.

 

Mit Stadtratsbeschluss vom 28.04.2016 wurde die aktuell gültige Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen durch die Stadt Lauf a.d. Pegnitz für den Betrieb von Kindertagesstätten durch freie Träger beschlossen.

 

Beim Treffen der freien Träger am 30.03.2017 wurde der Wunsch nach Überprüfung und ggf. Überarbeitung der oben genannten Richtlinie geäußert.

 

Die bisherige Basisförderung begründet sich auf einem Anteil an der Betriebskostenförderung in Höhe von 4,5 %. Da dieser Wert stark von den Buchungszeiten und Kinderzahlen abhängig ist, ist eine Planungssicherheit für die freien Träger in diesem Bereich nur bedingt gegeben. Sinkende Kinderzahlen oder Buchungszeiten haben direkten Einfluss auf die Basisförderung.

 

Daher wird vorgeschlagen, die Basisförderung an die förderfähige Hauptnutzfläche der vorgehaltenen Gebäude zu koppeln. Die Basisförderung ist somit von der Betriebskostenförderung,  die von Kinderzahlen, Buchungszeiten und Gewichtungsfaktoren abhängig ist, getrennt. Eine Dynamisierung dieser Förderung wird durch die Verwendung der Kostenrichtwerte der FAZR erreicht, die in regelmäßigen Abständen an den Baukostenindex angepasst werden. Ein entsprechendes Berechnungsschema wurde entwickelt.

 

Aus dieser Umstellung ergäbe sich eine moderate Erhöhung der freiwilligen Förderungen von geschätzt rund 50.000 – 65.000 EUR im Vergleich zum Jahr 2016.

 

Alle Träger profitieren von dieser Umstellung anteilig.

 

Es wird dem Grundsatzbeschluss „Stadt baut, Träger mietet“ Rechnung getragen, indem der freiwillige Zuschuss (nur der Baustein „Basisförderung“) für die Träger mit der kalkulierten Miete verrechnet wird. Der Basiszuschuss wird für diese Träger somit nochmals erhöht, ein Geldfluss findet daher nicht statt.

 

Der Baustein aus der aktuellen Richtlinie zur Förderung der Verbesserung des Anstellungsschlüssels wird für alle Träger unverändert beibehalten, ebenso wird die Förderung für unter 3-jährige Kinder durch Bundesmittel weitergereicht. Die Krippenförderung von ca. 15.000 EUR pro Jahr entfällt.

 

Die neu gefasste Richtlinie wird noch in Session eingestellt.