Beschlussvorschlag:
Der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
1.
Die
aktuelle Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen durch die Stadt Lauf a.d.
Pegnitz für den Betrieb von Kindertagesstätten durch freie Träger wird mit
Wirkung zum 31.12.2016 außer Kraft gesetzt.
2.
Der
Neufassung der Richtlinie wird zugestimmt. Die Verwaltung wird mit deren
Umsetzung zum 01.01.2017 beauftragt.
3. Die erforderlichen Mehrausgaben von geschätzt 50.000 – 65.000 EUR sind bei der Haushaltsplanung 2018 entsprechend zu berücksichtigen.
Mit Stadtratsbeschluss vom 28.04.2016 wurde die aktuell gültige
Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen durch die Stadt Lauf a.d. Pegnitz
für den Betrieb von Kindertagesstätten durch freie Träger beschlossen.
Beim Treffen der freien Träger am 30.03.2017 wurde der Wunsch nach
Überprüfung und ggf. Überarbeitung der oben genannten Richtlinie geäußert.
Die bisherige Basisförderung begründet sich auf einem Anteil an der
Betriebskostenförderung in Höhe von 4,5 %. Da dieser Wert stark von den
Buchungszeiten und Kinderzahlen abhängig ist, ist eine Planungssicherheit für
die freien Träger in diesem Bereich nur bedingt gegeben. Sinkende Kinderzahlen
oder Buchungszeiten haben direkten Einfluss auf die Basisförderung.
Daher wird vorgeschlagen, die Basisförderung an die förderfähige
Hauptnutzfläche der vorgehaltenen Gebäude zu koppeln. Die Basisförderung ist
somit von der Betriebskostenförderung,
die von Kinderzahlen, Buchungszeiten und Gewichtungsfaktoren abhängig
ist, getrennt. Eine Dynamisierung dieser Förderung wird durch die Verwendung
der Kostenrichtwerte der FAZR erreicht, die in regelmäßigen Abständen an den
Baukostenindex angepasst werden. Ein entsprechendes Berechnungsschema wurde
entwickelt.
Aus dieser Umstellung ergäbe sich eine moderate Erhöhung der
freiwilligen Förderungen von geschätzt rund 50.000 – 65.000 EUR im Vergleich
zum Jahr 2016.
Alle Träger profitieren von dieser Umstellung anteilig.
Es wird dem Grundsatzbeschluss „Stadt baut, Träger mietet“ Rechnung
getragen, indem der freiwillige Zuschuss (nur der Baustein „Basisförderung“)
für die Träger mit der kalkulierten Miete verrechnet wird. Der Basiszuschuss
wird für diese Träger somit nochmals erhöht, ein Geldfluss findet daher nicht
statt.
Der Baustein aus der aktuellen Richtlinie
zur Förderung der Verbesserung des Anstellungsschlüssels wird für alle Träger
unverändert beibehalten, ebenso wird die Förderung für unter 3-jährige Kinder
durch Bundesmittel weitergereicht. Die Krippenförderung von ca. 15.000 EUR pro
Jahr entfällt.
Die neu gefasste Richtlinie wird noch in Session eingestellt.