Beschlussvorschlag:
1. Den vorgestellten Entwurfsplanungen für die Sanierung der Treppenanlage mit Böschungssicherung und Gehweg entlang der Friedhofsmauer wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Umsetzung der Maßnahme einzuleiten.
Von der Neunhofer Hauptstraße führt eine Treppenanlage mit
sechs Zwischenpodesten zum Friedhof bzw. zur Kirche. Die Treppe wird seitlich
von Betonstützwänden eingefasst. Die Stützwände zum Grundstück FlNr. 17/3
neigen sich bereits deutlich zum privaten Grundstück hin. An der Treppenanlage
ist einseitig ein einfaches Geländer mit Stahlrohrhandlauf angebracht. Durch
provisorische Sicherungsmaßnahmen wurde ein Kippen der seitlichen Stützwände
verhindert und eine Absturzsicherung am Geländer angebracht. Die Treppe verfügt
derzeit über keine eigene Entwässerung, sodass Oberflächenwasser entweder in
die angrenzenden Privatgrundstücke oder über den unten liegenden Gehsteig in
den Straßenraum entwässert.
Die vorhandene Treppenanlage befindet sich insgesamt in einem baulich
schlechten Zustand und soll deshalb erneuert werden.
Geplant ist bei der Sanierung eine Ausführung mit Blockstufen und seitlich einfassenden Palisaden in Beton. Die Zwischenpodeste erhalten als Belag ein Betonpflaster. Ein neues Geländer rundet die Maßnahme ab (siehe Anlage).
Entlang der Friedhofsmauer verläuft ab Austritt der Treppe ein nicht befestigter Weg, der den Lückenschluss zwischen Treppe und Kirchenweg darstellt. Hier wurde als provisorische Absturzsicherung bereits ein Bretterzaun angebracht, da das Gelände zum anschließenden Privatgrund sehr steil abfällt. Der Trampelpfad ist nicht sicher und soll zu einem gepflasterten Fußweg mit entsprechender Entwässerung ausgebaut werden.
Passend zur Treppenanlage soll auch hier ein Betonpflaster verlegt werden. Zur Friedhofsmauer hin ist eine seitliche Randeinfassung in Naturstein geplant.
Am Austritt der Treppe sowie im weiteren Verlauf des Fußweges ist die Erneuerung und Ergänzung von Leuchten vorgesehen.
Im Zusammenhang mit den beschriebenen Maßnahmen soll auch die steil abfallende Böschung im Bereich des städtischen Grundstücks FlNr. 19/1 aufgrund der schlechten Zugänglichkeit durch eine Maschendrahtbespannung gesichert werden. Bislang ist der Hang hier durch eine Trockenmauer aus Natursteinen auf dem privaten Grundstück FlNr. 17/3 gesichert.
Die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für die Maßnahme liegt bereits vor.
Die Kosten für die Maßnahme betragen einschl. Nebenkosten lt. Kostenberechnung des Ing.-Büros Meyer & Schmidt ca. 177.000 €. Im Haushalt 2017 wurden für die Maßnahme auf der Haushaltsstelle 1.6352.9500 insgesamt 190.000 €, davon 50.000 € als VE für 2018 eingestellt. Im Rahmen der Umsetzung des ELER-Programms 2014 bis 2020 Bayern (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums) wurde für das Projekt eine Zuwendung in Höhe von ca. 65.700 € bewilligt.