a) Bekanntgabe der Jahresrechnungsergebnisse 2016
b) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2016
c) Genehmigung des Budgetübertrags
d) Genehmigung Abgang/Umbuchung Haushaltsreste
ALLE ANLAGEN SIND IN SESSION EINGESTELLT
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat genehmigt die gemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 2 Buchstabe c i. V. . § 9 Abs. 1 Ziff. 1 Buchstabe b der GeschO über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2016 aus den Jahresrechnungen der Stadt Lauf a.d.Peg. und der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard.
Die Zusammenstellungen der Überschreitungen sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.
Abstimmung:
c) Genehmigung des Budgetübertrags
In der Liste der übertragenen Haushaltsreste sind auch die Beträge des Verwaltungshaushalts enthalten, die die gebildeten Budgets betreffen.
Nach Ziff. V der geltenden Budgetrichtlinien hat der Stadtrat die Entscheidung über die Übertragbarkeit zu treffen, die grundsätzlich nur einmal gegeben ist; d. h. überschüssige Budgetmittel können maximal in das nächste Jahr (2017) vorgetragen werden; werden sie dort nicht verbraucht verfallen sie zum Ende des Jahres (§ 19 Abs. 2 KommHV-K). Die eingestellten Budgets (20 Bereiche) umfassten zum Haushalt 2016 einen Betrag von insgesamt 388.080 EUR, von denen letztlich nur 11.570 EUR (Bücherei 9.200 EUR und Industriemuseum 2.370 EUR) zum Übertrag empfohlen werden. Das im Jubiläumsjahr 2016 extra gebildete Budget „Jubiläum Kaiser Karl IV.“ wurde mit unverbrauchten bzw. benötigten Mitteln i. H. v. 38.400 EUR in das Jahr 2017 übertragen, in dem auch die Endabrechnung stattfinden soll. Die Übersichtsliste der einzelnen Budgets liegt dieser Vorlage bei.
Beschlussvorschlag:
Gemäß Ziff. V der Budgetrichtlinien der Stadt Lauf a.d.Peg. genehmigt der Stadtrat den Übertrag nicht verbrauchter Budgetmittel in Höhe von insgesamt 49.970 EUR vom Haushaltsjahr 2016 in das Haushaltsjahr 2017. Der Übertrag erfolgt in Form von Haushaltsausgaberesten des Verwaltungshaushalts.
Abstimmung:
d) Genehmigung der in Abgang zu
stellenden bzw. umgebuchten Haushaltsreste des Vermögenshaushalts
Wie bereits unter aa) Ziff. IV. ausgeführt, waren zur
Jahresrechnung auch die Haushaltsreste zu überprüfen (§ 79 KommHV-K); eine
Liste der vorhandenen, übertragbaren und absetzbaren bzw. gebildeten
Haushaltsreste ist beigefügt.
Haushaltseinnahmereste sind nur im Vermögenshaushalt und nur für bestimmte Einnahmegruppen zulässig. Mit ihrer Bildung wird eine Einnahmeermächtigung auf das Nachjahr übertragen unter gleichzeitiger Verbesserung des Einnahmesolls des laufenden Haushaltsjahres.
Allerdings ist ihre Übertragung nur ein Jahr möglich; werden sie im Nachjahr nicht vereinnahmt, sind sie von Gesetzes wegen abzusetzen (Abgang alte HER). Eine Beschlussfassung hierüber ist nicht erforderlich.
Anders verhält es sich bei Haushaltsausgaberesten des Vermögenshaushalts; sie werden mit der Übertragung den Sollausgaben zugerechnet, ohne dass die Voraussetzungen dazu (Fälligkeit und Anordnung) vorliegen. Solche nicht verbrauchten Ansätze (neue HAR) müssen im Nachjahr nicht neu veranschlagt werden; Änderungen an solchen bereits übertragenen Resten (alte HAR) berühren demnach das Sollergebnis des abzuschließenden Jahres, so dass darüber beschlossen werden muss.
Die Überprüfung in den Fachabteilungen hat ergeben, dass vorhandene alte HAR i. H. v. 276.700,82 EUR (z. B. aus den Jahren 2015 und früher) nicht mehr für ihren ursprünglichen Zweck benötigt werden. Diese Altmittel müssen demnach in Abgang gebracht werden (Abgang alter HAR).
Im Vorgriff auf die Jahresrechnung wurden in 2016 aufgrund bereits gefasster Beschlüsse vom 30.06.2016 (1,5 Mio. EUR für Bertleinschule) und 29.09.2016 (1.291.000 EUR zur außerordentlichen Tilgung) Haushaltsausgabereste auf andere als die ursprünglichen Haushaltsstellen umgeschichtet werden.
Insgesamt konnte auf einen Übertrag neuer HAR i. H. v. 1.364.826,04 EUR verzichtet werden; größter Betrag waren hierin 600.000 EUR für die ursprünglich geplante Sanierung des PH Hermannstraße und diverse andere fünfstellige Beträge. Die Mittel werden entweder nicht mehr oder nicht mehr in voller Höhe benötigt und sollen deshalb bei Bedarf im neuen Haushalt 2018 wieder veranschlagt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat hat Kenntnis von den vorhandenen und gebildeten Haushaltsresten im Vermögenshaushalt.
Gesetzlich in Abgang zu stellen waren Einnahmereste i. H. v. 395.040 EUR.
Aus den zum weiteren Übertrag vorhandenen möglichen Haushaltsausgaberesten der Vorjahre in Höhe von 3.523.690,82 EUR wurden 276.700,82 EUR in Abgang gebracht.
Im übertragenen Betrag von 3.246.990 EUR sind die bereits vorab beschlossenen Umsetzungen i. H. v. 2.791.000 EUR enthalten (StR 30.06. und 29.09.2016).
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mögliche neue Haushaltsausgabereste des Jahres 2016 in Höhe von 1.364.826,04 EUR nicht mehr benötigt werden und deshalb nicht nach 2017 übertragen wurden.
Abstimmung:
a) Bekanntgabe der
Jahresrechnungsergebnisse 2016
aa) Stadt Lauf
a.d.Peg.
Mit der rechtskräftigen Erstellung der Jahresrechnung am 14. Juni 2017 wurde das Haushaltsjahr 2016 abgeschlossen. Im Einzelnen stellen sich die Zahlen wie folgt dar:
I. Haushaltsansätze 2016
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben 55.277.697 EUR
Vermögenshaushalt in Einnahmen und
Ausgaben 13.882.029
EUR
Gesamtvolumen 2016 69.159.726 EUR
II. Abschlussergebnis 2016
Verwaltungshaushalt
Solleinnahmen 55.156.936,36 EUR
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste
1.645,80 EUR
= bereinigte Solleinnahmen 55.155.290,56 EUR
Sollausgaben (inkl. Zuführung zum VermHH) 54.961.100,59 EUR
+ neue Haushaltsausgabereste 198.285,02 EUR
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste 4.422,62 EUR
./. Abgang alter Kassenreste +327,57
EUR
= bereinigte Sollausgaben 55.155.290,56 EUR
Vermögenshaushalt
Solleinnahmen 8.873.954,58 EUR
+ neue Haushaltseinnahmereste 3.819.751,00 EUR
./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste 395.040,00 EUR
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste 0,00 EUR
= bereinigte Solleinnahmen 12.298.665,58 EUR
Sollausgaben (inkl. SollÜ) 5.759.796,40 EUR
+ neue Haushaltsausgabereste 6.815.570,00 EUR
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste 276.700,82 EUR
./. Abgang alter Kassenausgabereste 0,00
EUR
= bereinigte Sollausgaben 12.298.665,58 EUR
Gesamtergebnis
Verwaltungs- und Vermögenshaushalt in E+A 67.453.956,14 EUR
darin enthalten:
- Zuführung vom Verwaltungs- an Vermögenshaushalt 5.519.683,72 EUR
(Haushaltsansatz 4.362.457 EUR)
- Sollüberschuss 2016, d. h. Zuführung zur Rücklage 5.555,47 EUR
(Haushaltsansatz 0,00 EUR)
III. Entwicklung der Rücklagen und des Schuldenstandes im Jahr 2016
Stand 31.12.2015 Stand zum 31.12.2016
- Allgemeine Rücklage
4.665.762,49 EUR
4.671.059,36 EUR (n. Zuf.
SollÜ)
- Sonderrücklagen
Römer’sche Stiftung 260.644,71 EUR 259.903,47 EUR
Abwasserbeseitigung 187.618,74 EUR vgl. JA Abwasserbetrieb
- Schuldenstand
22.460.049,58 EUR 23.083.296,80 EUR
Nachrichtlich:
Die ausgereichten Bürgschaften belaufen sich durch die bereits erwähnte Umsetzung der früheren Kulturstiftungsdarlehen auf noch 11.284.095,28 EUR. Die weiteren kredit- ähnlichen Verpflichtungen betragen zum Ende des Haushaltsjahres 2016 noch
1.335.809,64 EUR.
IV. Allgemeines
Haushaltsreste/Kassenreste
Wie aus der Haushaltsrechnung ersichtlich mussten im Verwaltungshaushalt Haushalts-
reste in Höhe von 198.285,02 EUR nach 2017 übertragen werden. Dabei handelt es
sich um Budgetreste von zusammen 49.970 EUR (s. nachfolgende Erläuterungen), au-
ßerdem neu gebildete Reste mit 139.700 EUR, einen HAR des Vorjahres mit
94.326,33 EUR für noch zu leistende Qualitätszuschüsse an die Freien Kindergartenträ-
ger sowie 8.615,02 EUR aus noch verfügbaren Mitteln des Bürgermeisters.
Im Vermögenshaushalt wurden neue Haushaltseinnahmereste von 3.819.751 EUR gebil- det, die sich aus 2.650.351 EUR nicht in Anspruch genommener Kreditermächtigung
2016 und 1.169.400 EUR noch zu erwartende Investitionszuweisungen zusammensetzt.
In Abgang gestellt werden mussten Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt 395.040 EUR, da sie nach Gesetzeslage nur ein Jahr übertragen werden können.
Neue Haushaltsausgabereste wurden in Höhe von 6.815.570 EUR gebildet und nach 2017 übertragen; dazu stehen aus noch vorhandenen/umgeschichteten VJ-Resten 3.246.990 EUR noch für investive Maßnahmen in 2017 ff. zur Verfügung.
Alle übertragenen und aufsummierten Haushaltsreste sind aus der beigefügten Übersicht (Anlage ALLE_HR) ersichtlich. Die Vorgaben der KommHV-K zur Übertragung bzw. Ver- wendbarkeit (§§ 19, 79 i. V. m. Art. 102 GO) wurden beachtet; unter Buchstabe d) wird ein entsprechender Beschlussvorschlag unterbreitet.
Die vorhandenen Kassenreste entstanden größtenteils im Verwaltungshaushalt; sie wurden zum Jahresabschluss überprüft; alte Einnahmereste waren wegen Uneinbringlichkeit in Abgang zu stellen (1.645,80 EUR). Der Betrag der ausgewiesenen Kassenausgabereste in Abgang von 327,57 EUR resultiert aus Sollabsetzungen.
Rücklagen/Schulden
Vergleicht man die Rücklagenstände zum 31.12.2015 und 31.12.2016 zeigt sich, dass dieser trotz übernommener Darlehensverpflichtungen der früheren Kulturstiftung i. H. v. insgesamt 2,7 Mio. EUR nicht erheblich gestiegen ist. Dies ist darauf zurückzuführen,
dass aus dem dafür extra gebildeten HAR zum 30.12.2016 eine außerordentliche Tilgung
von 1.291.000 EUR erfolgen konnte und nur ein neues Energiedarlehen i. H. v. 316.000
EUR aufgenommen werden musste.
Gleichzeitig konnten die Rücklagenmittel bis zum Ende des Jahres angelegt bleiben; sie
wurden allenfalls im laufenden Jahr zur Kassenbestandsverstärkung benötigt. Mit Legung der Jahresrechnung ergab sich durch die minimale Zuführung ein leicht gestiegener Ge- samtbetrag.
Vereinsförderungen
Wie bereits zu den vorjährigen Jahresrechnungen wurden die in 2016 ausgereichten Vereinszuschüsse zusammengefasst; die entsprechende Liste wird dem Gesamtwerk beigefügt und kann in der Kämmerei oder im zuständigen Fachgebiet 1.4 eingesehen werden.
ab) Glockengießer-Spitalstiftung St.
Leonhard
I. Haushaltsansätze 2016
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben 311.550,00 EUR
Vermögenshaushalt in Einnahmen und
Ausgaben 1.800.000,00 EUR
Gesamtvolumen 2016 2.111.550,00 EUR
II. Abschlussergebnis 2016
Verwaltungshaushalt
Solleinnahmen 296.412,09 EUR
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste
0,00 EUR
= bereinigte Solleinnahmen 296.412,09 EUR
Sollausgaben (inkl. Zuführung zum VermHH) 296.412,09 EUR
+ neue Haushaltsausgabereste 0,00 EUR
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste 0,00 EUR
./. Abgang alter Kassenreste 0,00
EUR
= bereinigte Sollausgaben 296.412,09 EUR
Vermögenshaushalt
Solleinnahmen 2.069,347,30 EUR
+ neue Haushaltseinnahmereste 0,00 EUR
./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste 0,00 EUR
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste 0,00 EUR
= bereinigte Solleinnahmen 2.069.347,30 EUR
Sollausgaben 2.069.347,30 EUR
+ neue Haushaltsausgabereste 0,00 EUR
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste 0,00 EUR
./. Abgang alter Kassenausgabereste 0,00
EUR
= bereinigte Sollausgaben 2.069.347,30 EUR
Gesamtergebnis
Verwaltungs- und Vermögenshaushalt in E+A 2.365.759,39 EUR
darin enthalten:
- Zuführung vom Verwaltungs- an Vermögenshaushalt 178.046,27 EUR
(Haushaltsansatz 0,00 EUR)
- Sollüberschuss 2016 309.184,08 EUR
darin Zuführung a. d. allgemeine Rücklage 173.046,27 EUR
Zuführung Sonderrücklage Grundstockvermögen 136.137,81 EUR
(Haushaltsansatz 0,00 EUR)
III. Entwicklung der Rücklagen und des Schuldenstandes im Jahr 2016
Stand 31.12.2015 Stand zum 31.12.2016
- Allgemeine Rücklage
85,86 EUR
173.132,27 EUR
- Sonderrücklage Grundstockvermögen
79.523,00 EUR 215.660,75 EUR
- Schuldenstand HKS
8.558.750,00 EUR 8.393.750,00 EUR
IV. Allgemeines
Das Haushaltsjahr 2015 wurde als letztes Prüfungsjahr im August 2016 bereits überörtlich vom BKPV mit geprüft. Der entsprechende Prüfungsbericht ist in 2017 eingegangen und wird Zug um Zug erledigt.
Der Jahresabschluss des Hermann-Keßler-Stifts für das Jahr 2016 wurde in der Stadtratssitzung am 30.03.2017 bekanntgegeben.
ac) J.F. Barth’sche Stiftung
Die Haushaltsrechnung der J.F. Barth’schen Stiftung schließt im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von 50,00 EUR ab und im Vermögenshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von 11,95 EUR.
Zum Ausgleich des Haushaltsjahres sind der Rücklage 11,95 EUR entnommen worden, so dass diese zum 31.12.2016 noch 56.859,02 EUR aufweist. Die Zinserträge 2016 i. H. v. 38,05 EUR wurden ebenfalls entnommen und sind im Haushalt verbucht.
Die Jahresrechnungsergebnisse 2016 werden
hiermit dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben; eine gesonderte Beschlussfassung ist
nicht erforderlich.
Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss hat bereits begonnen, die Jahresrechnungen 2016 zu prüfen.
b) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Die Listen der Haushaltsüberschreitungen (über- und außerplanmäßige Ausgaben) liegen den jeweiligen Jahresrechnungen bei (UEBERSCH, s. GesamtJR). Hieraus sind die einzelnen Beträge zu entnehmen, die ggf. (noch) einer Genehmigung bedürfen. Soweit dazu nicht bereits während des Jahres gesonderte Entscheidungen getroffen bzw. Beschlüsse gefasst wurden, sind diese im Rahmen der Jahresrechnung nachträglich zu genehmigen.