Beschlussvorschlag:
Der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Benutzungssatzung für die Kindertagesstätten zu ändern. Die Änderungssatzung ist beigefügt und Bestandteil dieses Beschlusses.
Die aktuell gültige Benutzungssatzung der Kindertagesstätten wurde
letztmalig mit Stadtratsbeschuss am 28.11.2014 geändert und ist in dieser Form
seit 01.09.2015 gültig.
In § 8 der Benutzungssatzung ist die Abmeldung aus einer
Kindertagesstätte unter den jeweils einzuhaltenden Fristen geregelt.
In § 8 Abs. 1 wird grundsätzlich die Möglichkeit der Abmeldung eines
Kindes zum jeweiligen Monatsende unter Einhaltung einer vierwöchigen
Kündigungsfrist eingeräumt.
In § 8 Abs. 2, Satz 1 soll dargelegt werden, dass eine Abmeldung zum
31.07. eines Betreuungsjahres grundsätzlich nicht möglich ist.
Die aktuelle Fassung lautet: „Während der letzten beiden Monate des
Betreuungsjahres ist eine Kündigung nur zum Ende des Betreuungsjahres möglich.“
Die aktuelle Formulierung des § 8 Abs. 2 Satz 1 ist diesbezüglich nicht
klar genug gefasst, wodurch es immer wieder zu Missverständnissen bei Eltern
bzw. Personensorgeberechtigten gekommen ist.
Daher schlägt die Verwaltung vor, § 8 Abs. 2 Satz 1 auf folgenden
Wortlaut abzuändern:
„Abmeldungen aus einer Kindertagesstätte zum 31.07. eines
Betreuungsjahres sind grundsätzlich nicht möglich.“
§ 8 Abs. 2 Satz 2 der Satzung kann unverändert bestehen bleiben. Dieser regelt die Ausnahme bei nachgewiesenem Wegzug aus dem Stadtgebiet.