Betreff
Bundestagswahl 2017, Festsetzung des Erfrischungsgeldes
Vorlage
FB 3/007/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungs,- Finanz- und Personalausschuss beschließt:

 

Für die Bundestagswahl 2017 wird das Erfrischungsgeld für alle Wahlhelfer auf 40,00 EUR festgesetzt

 

Am 24.09.2017 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. An diesem Wahlsonntag sind wieder einen Vielzahl ehrenamtlicher Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz. Die Verwaltung plant diesbezüglich mit einem Einsatz von ca. 220  Wahlhelfern. Für die Tätigkeit im Wahlvorstand wird als Entschädigung für diese ehrenamtliche Tätigkeit ein Erfrischungsgeld gewährt. Bei der letzten Bundestagswahl betrug dieses 35,00 EUR.

In der Bundeswahlordnung (BWO) ist unter § 10 Abs. 2 das Erfrischungsgeld für den Wahlvorsteher auf 35,00 EUR und mit 25,00 EUR für die übrigen Mitglieder im Wahlvorstand festgelegt.

Die Verwaltung schlägt für alle Wahlhelfer bei der Bundestagswahl 2017 vor das Erfrischungsgeld einheitlich auf 40,00 EUR anzuheben. Hierdurch soll die Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamts als Wahlhelfer gefördert werden.

Entsprechende Mittel stehen im Haushalt zur  Verfügung.