Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungs,- Finanz- und Personalausschuss beschließt:
Für die Bundestagswahl 2017 wird das Erfrischungsgeld für alle Wahlhelfer auf 40,00 EUR festgesetzt
Am 24.09.2017 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt.
An diesem Wahlsonntag sind wieder einen Vielzahl ehrenamtlicher Wahlhelferinnen
und Wahlhelfer im Einsatz. Die Verwaltung plant diesbezüglich mit einem Einsatz
von ca. 220 Wahlhelfern. Für die
Tätigkeit im Wahlvorstand wird als Entschädigung für diese ehrenamtliche
Tätigkeit ein Erfrischungsgeld gewährt. Bei der letzten Bundestagswahl betrug
dieses 35,00 EUR.
In der Bundeswahlordnung (BWO) ist unter § 10 Abs. 2 das Erfrischungsgeld für den Wahlvorsteher auf 35,00 EUR und mit 25,00 EUR für die übrigen Mitglieder im Wahlvorstand festgelegt.
Die Verwaltung schlägt für alle Wahlhelfer bei der Bundestagswahl 2017 vor das Erfrischungsgeld einheitlich auf 40,00 EUR anzuheben. Hierdurch soll die Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamts als Wahlhelfer gefördert werden.
Entsprechende Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung.