Betreff
Generalsanierung und Umbau ASB-Kinderhaus, Zuschussauszahlung i.H.v. 95%
Vorlage
FB 2/016/2017
Aktenzeichen
FB2/017/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Abweichend von der Regelung in der „Richtlinie über die Gewährung von Investitionszuschüssen durch die Stadt Lauf a.d.Pegnitz für Neubau, Umbau, Erweiterung und Generalsanierungen von Kindertageseinrichtungen“ wird die bewilligte Zuwendung bis zu einem Betrag i.H.v. 1.463.395,95 EUR (= 95 v.H. der Gesamtzuwendung) an den Bauherrn ausgezahlt. Die entspricht einer Auszahlung in Höhe von 232.196,00 Euro. Die Restzahlung von 5 v.H. erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises durch die Regierung von Mittelfranken.

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25.03.2013 der Generalsanierung zur Schaffung und Sicherung einer fünfgruppigen Einrichtung mit 1 Kindergartengruppe (25 Plätze), einer Krippengruppe (13 Plätze) und 3 Hortgruppen (75 Plätze) durch den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) zugestimmt. Weiterhin hat der Stadtrat am 25.03.2013 beschlossen, gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Investitionszuschüssen durch die Stadt Lauf a.d.Pegnitz für Neubau, Umbau, Erweiterung und Generalsanierungen von Kindertageseinrichtungen“ einen Baukostenzuschuss von 80% der zuweisungsfähigen Kosten für die Kindergartenplätze bzw. 50% des ungedeckten Bedarfs von den nach Abzug der Förderung verbleibenden zuweisungsfähigen Kosten für die Krippenplätze zu übernehmen. Fördermittel aus dem Sonderprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013“ werden direkt an den Träger weitergeleitet.

 

Mit Bescheid der Regierung von Mittelfranken vom 13.08.2013 wurde für die Krippe eine Zuweisung i.H.v. 160.250,00 EUR zu zuweisungsfähigen Kosten i.H.v. 205.740,67 EUR festgesetzt. Für den Kindergarten (Neubau und Generalsanierung) wurden mit Bescheiden vom 13.08.2013 zuweisungsfähige Gesamtkosten i.H.v. 1.582.620,56 EUR festgesetzt.

 

Für den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) bedeutet dies eine Förderung der Stadt Lauf und des Freistaates Bayern i.H.v. 1.457.216,79 EUR. Zusätzlich wurde mit o.g. Beschluss eine freiwillige Förderung zu den Interimskosten i.H.v. rd. 83.200 EUR in Aussicht gestellt.

 

Die Baumaßnahme ist mittlerweile abgeschlossen und der Verwendungsnachweis liegt vor. Die nachgewiesenen Gesamtbaukosten übersteigen die verbeschiedenen Kosten erheblich.. Gemäß Richtlinie der Stadt Lauf a.d.Pegnitz erfolgt die Auszahlung des Restzuschusses (20 v.H.) nach Prüfung des Verwendungsnachweises durch die Regierung von Mittelfranken. Die Auszahlung der staatlichen Zuschüsse an die Stadt Lauf a.d.Pegnitz durch die Regierung in Mittelfranken ist ebenfalls bis zur Prüfung des Verwendungsnachweises auf 80 v.H. begrenzt.

 

Nachfragen bei der Regierung von Mittelfranken ergaben, dass die Prüfung des Verwendungsnachweises längere Zeit in Anspruch nehmen wird. Dies führt zu einer längeren Vorfinanzierungszeit. Um diese Belastung zu minimieren, wird vorgeschlagen, den Einbehalt auf 5% zu minimieren.

Die restlichen 5 v.H. werden nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.