Im ersten Vierteljahr 2017 sind die Steuereinnahmen turnusgemäß und – wie sich bereits aus den Zahlen der Steuerschätzung entnehmen ließ – mit den erwarteten, höheren Beträgen eingegangen.
Geprägt war die Verwaltungsarbeit – insbesondere in Kämmerei und Kasse – von der ersten selbständigen Abrechnung der Kanalgebühren seit Einführung des Abwasserbetriebes Stadt Lauf a.d.Peg.; hier ergaben sich verstärkt Bürgeranfragen, insbesondere auch zu Abzugsmöglichkeiten aus Gartenwasserzählern, die aber insgesamt ohne Probleme gelöst werden konnten.
Wie schon zum Ende des letzten Jahres war und ist die Kassenliquidität insgesamt gesichert; nochmals wurde aber ein Kassenkredit, zwar nicht zur Liquiditätssicherung, aber allein aus Gründen der Zinspolitik als Tagesgeld, aufgenommen. Daraus erzielt die Stadt Lauf a.d.Peg. in Zeiten drohender Negativzinsen wenigstens in geringem Umfang noch Zinsgewinne.
Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer, Einkommensteuer-Ersatz und Anteil an der Umsatzsteuer
Bis zum 31.03. waren lediglich die Abrechnungsbeträge des Vorjahres zu verbuchen. Auf die Einkommensteuer entfiel eine Nachzahlung für das Jahr 2016 i. H. v. 41.144 Euro (im Vorjahreszeitraum waren 130.346 Euro zurück zu zahlen), auf den Einkommensteuer-Ersatz eine minimale Rückzahlung von 521 Euro (VJ: 11.745 Euro Nachzahlung) und auf den Anteil an der Umsatzsteuer weitere Einnahmen von 8.513 Euro (VJ: 6.487 Euro). Steigerungen sind damit bei der Einkommensteuer und bei der Umsatzsteuerbeteiligung zu verzeichnen.
Gewerbesteuer
14.683.014,91 Euro
Erfreulich zeigte sich im ersten Quartal die Veranlagung der Gewerbesteuern, die mit einem Plus von fast 9,5 % gegenüber dem Vorjahresquartal (13.413.688,64 Euro) eingebucht werden konnten. Wie fast immer im ersten Jahresquartal liegen diese Einnahmen (noch) deutlich über dem geplanten Ansatz von 13,5 Mio. Euro.
Gewerbesteuerumlage wurde bisher mit 29.047 Euro im Rahmen der Abrechnung des 4. Quartals 2016 zurück erstattet.
Anteil auf Aufkommen
der Grunderwerbsteuer
63.786,95 Euro
Diese Einnahmen sind gegenüber den ersten drei Monaten des Jahres 2016 wieder gestiegen; damals war aufgrund von Rückzahlungen ein Minusbetrag von -11.764,36 Euro zu verzeichnen gewesen.
Kommunalanteil am
örtlichen Kfz.-Steueraufkommen
59.975 Euro
Der Kfz.-Steueranteil blieb gegenüber dem Vorjahr gleich.
Realsteuern
GrSt A 65.853,51 Euro/GrSt
B 2.804.528,54 Euro/Hundesteuer 93.762,00 Euro
Die Realsteuereinnahmen der Stadt Lauf a.d.Peg. sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum wieder nach oben gegangen (Grundsteuern jeweils um gut 4 %). Insoweit ist der aus den Steuerschätzungen für das Haushaltsjahr 2017 prognostizierte Anstieg erkennbar. Trotz heftigster Diskussionen aufgrund der Ausweitung des Kampfhundesteuersatzes wurden für 17 noch gemeldete Hunde inzwischen die beschlossenen Steuern eingezogen. Hier sind Mehreinnahmen von über 20 % erkennbar. Von ursprünglich 27 Kampfhunden sind aktuell noch 19 im Stadtgebiet gemeldet.
Sonstige Steuereinnahmen/Art. 7 FAG
118.373 Euro
Der anteilige Beteiligungsbetrag des Freistaates liegt mit über 8 % über dem des Vorjahres; die zugesagten Raten entsprechen dem geplanten Einnahmeansatz.
Schlüsselzuweisungen
323.811 Euro
Da die Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2017 erheblich höher ausfallen (als Berechnungsbasis dient das HJ 2015 mit einer niedrigeren Steuerkraft) als noch in 2016, ist dementsprechend auch die erste Vierteljahresrate deutlich höher als noch im Vorjahr.
Kreisumlage
3.291.077,82 Euro
Der Betrag weist die ersten drei Zahlungen an den Landkreis aus, die noch mit den bisherigen Ratenbeträgen von jeweils 1.097.025,94 Euro überwiesen wurden. Eine Senkung des Hebesatzes von 47 v. H. wurde zur Verabschiedung des Landkreis-Haushalts nicht vorgenommen, weshalb mit künftig höheren Raten zu rechnen sein wird, um den eingeplanten und nunmehr vom Landkreis auch beschlossenen Umlagebetrag begleichen zu können.
Budgetberichte
Die Auswertungen der Kämmerei zeigen, dass sämtliche Budgets noch über ausreichende Mittel verfügen und größtenteils die zur Verfügung gestellten Gelder noch nicht ausgegeben sind. Im Zuge der Jahresrechnung 2016 werden grundsätzlich keine Restmittel nach 2017 übernommen werden, mit Ausnahme der „angesparten“ Beträge bei der Bücherei und im Industriemuseum, die die Mittel für anstehende Veranstaltungen benötigen.
Vermögenshaushalt
Die investiven Maßnahmen wurden über den Jahreswechsel hinaus weitergeführt, so dass sowohl die dafür geplanten Haushaltsreste als auch die neu zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel in Anspruch genommen werden können. Kreditaufnahmen (aus noch vorhandener Kreditermächtigung 2016) wurden bisher nicht notwendig. Vielmehr wurde im Januar der letzte Geschäftsbesorgungsvertrag mit einem Restbetrag von rd. 1,3 Mio. Euro zurückgezahlt und so der städtische Schuldenstand weiter verringert.