- Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1. Die Neuaufstellung und Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Leinburg werden zur Kenntnis genommen.
2. Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von der Neuaufstellung und Fortschreibung nicht berührt. Einwendungen werden nicht erhoben.
3. Im Hinblick auf das durchzuführende Scoping bestehen aus Sicht des fachlichen Zuständigkeitsbereichs der Stadt Lauf keine Anforderungen an den Umfang und den Detaillierungsgrad.
Die Gemeinde Leinburg hat beschlossen, den Flächennutzungsplan und Landschaftsplan fortzuschreiben und neu aufzustellen.
Für die Gemeinde Leinburg liegt
ein wirksamer Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1989 vor. Zwischenzeitlich wurde
aufgrund der fortschreitenden Siedlungsentwicklung eine Reihe von
Änderungsverfahren für Teilbereiche durchgeführt.
25 Jahre nach Wirksamwerden des ersten Flächennutzungsplanes
waren die Aktualisierung des städtebaulichen Bestandes sowie die Anpassung der
Entwicklungsziele an die aktuelle Situation erforderlich.
Gemeindegebiet
Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von den Änderungen nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwände gegen die Planung zu erheben.