Betreff
Gemeinde Leinburg, Flächennutzungsplan und Landschaftsplan
- Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
FB 5/025/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.    Die Neuaufstellung und Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Leinburg werden zur Kenntnis genommen.

 

2.    Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von der Neuaufstellung und Fortschreibung nicht berührt. Einwendungen werden nicht erhoben.

 

3.    Im Hinblick auf das durchzuführende Scoping bestehen aus Sicht des fachlichen Zuständigkeitsbereichs der Stadt Lauf keine Anforderungen an den Umfang und den Detaillierungsgrad.

 

Die Gemeinde Leinburg hat beschlossen, den Flächennutzungsplan und Landschaftsplan fortzuschreiben und neu aufzustellen.

 

Für die Gemeinde Leinburg liegt ein wirksamer Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1989 vor. Zwischenzeitlich wurde aufgrund der fortschreitenden Siedlungsentwicklung eine Reihe von Änderungsverfahren für Teilbereiche durchgeführt.

 

25 Jahre nach Wirksamwerden des ersten Flächennutzungsplanes waren die Aktualisierung des städtebaulichen Bestandes sowie die Anpassung der Entwicklungsziele an die aktuelle Situation erforderlich.

 

Gemeindegebiet

 

Belange oder Planungen der Stadt Lauf werden von den Änderungen nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwände gegen die Planung zu erheben.